Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Molestar am 14.03.2025 07:47
-
Hallo zusammen,
ich bin in einem Amt beschäftigt, wo ich mich auch wohl fühle. Nun ist eine Stelle in einer anderen Abteilung des Hauses ausgeschrieben, die ich super interessant finde. Allerdings ist "Voraussetzung", dass man Verwaltungsfachangestellte*r oder Fachwirt*in ist. Ich bin Quereinsteiger, bin aber bereits in der ausgeschriebenen EG eingruppiert, ohne Verpflichtung den AG I oder II zu machen (falls das von Interesse ist).
Es steht nicht drin, dass vergleichbare Ausbildungen ausreichen würden, weshalb ich denke, dass eine Bewerbung keinen Sinn macht.
Trotzdem bewerben oder eher aussichtslos?
Danke :)
VG,
molestar
-
Auf alle Fälle trotzdem bewerben!
Formal dürfen sie dich bei der Ausschreibung nicht berücksichtige, aber damit dokumentierst du, dass sie evtl. abbrechen und neu ausschreiben, mit erweiterten Zugang, sollten.
-
Danke Dir :)
Die Ausschreibung ist eh etwas seltsam. Am Ende steht, dass darauf hingewiesen wird, dass die Stelle in diversen Jobportalen ausgeschrieben ist, aber sehen kann ich sie nur intern.
-
Auf alle Fälle trotzdem bewerben!
Formal dürfen sie dich bei der Ausschreibung nicht berücksichtige, aber damit dokumentierst du, dass sie evtl. abbrechen und neu ausschreiben, mit erweiterten Zugang, sollten.
Ich nochmal.
Habe mit einer Kollegin aus der Abteilung gesprochen und sie meinte, dass nur Verwaltungsfachangestellte genommen werden und auch nicht gewünscht ist, dass die Stelle anders ausgeschrieben wird, nicht mal mit der Option, den Kurs zu belegen.
Mit welcher Begründung meinst Du @MoinMoin, dass die Ausschreibung so nicht in Ordnung sein könnte? Oder habe ich Dich falsch verstanden?
Danke & beste Grüße
-
Wenn der AG sich bei der Bewerberauswahl so einschränken will, dann ist das in Ordnung.
Iftmals ist sich der AG aber nicht bewusst, dass er sich nicht so einschränken muss.