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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Stefanie Gütlhuber am 14.03.2025 16:53

Titel: Höhergruppierung nach nicht selbst initiierter Stellenbewertung
Beitrag von: Stefanie Gütlhuber am 14.03.2025 16:53
Hallo Zusammen,

ich hätte eine Frage...
Bei uns im SG wurden (fast) alle Stellen neu bewertet.. dies hat unser AG veranlasst.. die neuen
Eingruppierungen wurden am 01.12.2024 festgestellt und uns in Februar 25 eröffnet.
Nun würde ich von E 9b in E 9c kommen.
Bei mir ist nur das Problem, dass ich ab 01.01.25 in Stufe 4 gekommen bin und mein AG jetzt meint, dass er mich aber rückwirkend zum 01.06.24 in E 9 c packen möchte und ich da noch die Stufe 3 hatte und ich somit ab da mit Stufe 3 wieder von vorne anfangen muss. Aber ich würde somit nun weniger verdienen wie jetzt, ca. 90 € brutto. Es ist zwar nicht viel weniger, aber trotzdem... es geht ja auch um die Folgestufenwechsel etc.
Ich verstehe dieses vorgehen jedoch nicht, zum einen mache ich diese Stelle schon seit 10/23, somit müsste ich ab da E 9 c sein, da ich ja ab da die Stelle mache... und ich verstehe nicht, wenn selbst auf die rückwirkende Höhergruppierung verzichten würde, warum man mich nicht ab Februar Höhergruppieren kann.
Mein AG besteht nämlich auf die 6 Monate Rückwirkung.
Aber warum? Wo steht dass man das machen muss? Ich verstehe das nicht...

Vielen Dank. :)


Titel: Antw:Höhergruppierung nach nicht selbst initiierter Stellenbewertung
Beitrag von: Casa am 14.03.2025 17:04
Haben sich die Aufgaben zum 01.06.2024 geändert, sodass die Stelle tatsächlich erst ab dem Datum der E9c entspricht oder sind die Aufgaben auf der Stelle schon längere Zeit (seit wann?) so, wie sie sind?
Titel: Antw:Höhergruppierung nach nicht selbst initiierter Stellenbewertung
Beitrag von: Muenchner82 am 14.03.2025 17:04
Meiner Ansicht nach bist Du rückwirkend seit 10/23 in 9c eingruppiert (mit neubeginn der Stufenlaufzeit), falls sich seitdem Deine Tätigkeiten nciht geändert haben. Das Gehalt nach 9c kriegst Du aber nur 6 Monate rückwirkend.
Titel: Antw:Höhergruppierung nach nicht selbst initiierter Stellenbewertung
Beitrag von: Stefanie Gütlhuber am 14.03.2025 17:08
Nein, die Tätigkeiten haben sich nicht geändert. Meine Aufgabe ist seit 10/23 gleich. Nur eben dass die Stellenbewertung durchgeführt wurde und hier der Stichtag der 01.12.24 durch unsere Personalabteilung festgelegt wurde und diese nun eben 6 Monate rückwirkend alles machen wollen...
Titel: Antw:Höhergruppierung nach nicht selbst initiierter Stellenbewertung
Beitrag von: KlammeKassen am 14.03.2025 18:21
Nein, die Tätigkeiten haben sich nicht geändert. Meine Aufgabe ist seit 10/23 gleich. Nur eben dass die Stellenbewertung durchgeführt wurde und hier der Stichtag der 01.12.24 durch unsere Personalabteilung festgelegt wurde und diese nun eben 6 Monate rückwirkend alles machen wollen...

Tag der Stellenbewertung ist unerheblich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der übertragenen Tätigkeiten.
Also musst du seit 10/2023 jetzt in EG9c sein
Titel: Antw:Höhergruppierung nach nicht selbst initiierter Stellenbewertung
Beitrag von: Stefanie Gütlhuber am 14.03.2025 18:54
ok. Dann sehe ich das richtig :)
Aber könnte ich die Höhergruppierung rückwirkend auch ausschlagen und sagen ich will es ab "heute".
Ich möchte ungern meine Stufe vier verlieren. Da ich ja hierdurch weniger verdiene wie jetzt und eben auch im Nachgang Zeit und somit Geld verliere. Zumal ich ja die Stellbewertung auch nicht eigeninitiativ eingeleitet bzw. beantragt habe.
Titel: Antw:Höhergruppierung nach nicht selbst initiierter Stellenbewertung
Beitrag von: UNameIT am 14.03.2025 19:18
ok. Dann sehe ich das richtig :)
Aber könnte ich die Höhergruppierung rückwirkend auch ausschlagen und sagen ich will es ab "heute".
Ich möchte ungern meine Stufe vier verlieren. Da ich ja hierdurch weniger verdiene wie jetzt und eben auch im Nachgang Zeit und somit Geld verliere. Zumal ich ja die Stellbewertung auch nicht eigeninitiativ eingeleitet bzw. beantragt habe.

Ne du müsstest theoretisch seit dem Anfang in E9c sein. Das heißt theoretisch hast du auch deine E9c/4am 1.1. erreicht. Und bist mitten drin
Titel: Antw:Höhergruppierung nach nicht selbst initiierter Stellenbewertung
Beitrag von: Stefanie Gütlhuber am 14.03.2025 19:22
leider nein, ich war vorher E10 und wurde nach meiner Elternzeit dann in E 9 b eingruppiert.. daher würde am 10/23 meine Stufe drei neu beginnen und somit wäre ich erst 10/27 in Stufe vier...
Titel: Antw:Höhergruppierung nach nicht selbst initiierter Stellenbewertung
Beitrag von: Carla am 15.03.2025 11:42
1. Du bist immer richtig eingruppiert, der AG vergütet Dich im Zweifel nur falsch wie er nun offensichtlich selbst festgestellt hat
2. Da du nach deiner Elterzeit offenbar niederwertige Tätigkeiten übernommen hast, hättest Du deine Stufenlaufzeit von EG 10 zu EG 9b mitnehmen müssen.
3. Wurden dir nach Aufnahme deiner Tätigkeit in EG 9b, also nach der Elternzeit (die ja hoffentlich nicht dieselben Tätigkeiten waren wie vor deiner Elterzeit) irgenwann wirksam höherwertige Tätigkeiten übertragen und zwar mit Kenntnis des Datums, dann beginnt von da höchstwahrscheinlich (wenn diese neuen, höherwertigen Tätigkeiten nun auch das Merkmal der höheren Entgeltgruppe erfüllen) die Stufenblaufzeit in der jeweilegen Erfahrungsstufe von vorn.
4. Wurden Dir während Deiner Zeit in EG9b keine höherwertigen Tätigkeiten wirksam übertragen (so hört es sich für mich fast an), hat Dein AG jetzt einfach einen Bewertungsirrtum festgestellt. Geld gibt es nach §37 TVÖD rückwirkend 6 Monate ab Geltendmachung. Die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe darf nicht von vorn beginnen, da es sich nicht um eine Höhergruppierung nach §17 Abs 4 TVÖD handelt
5. Rückwirkender Stufenneubeginn zum 01.06.2024 ist auch komplett tarifwidrig. 
6. Dein AG sollte sich dringend mit dem Tarifrecht in der dazugehörigen Rechtsprechung beschäftigen.
Titel: Antw:Höhergruppierung nach nicht selbst initiierter Stellenbewertung
Beitrag von: Stefanie Gütlhuber am 15.03.2025 11:56
Ja da ist bisher einiges schief gelaufen.. leider… aber viele haben es einfach immer geschluckt… wie auch jetzt meine Kollegen… aber ich mach das nicht mehr mit!! danke für die antworten…jetzt habe ich es glaube auch richtig verstanden!