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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: muffn am 18.03.2025 08:45
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Hallo Zusammen,
ich habe eine Verständnisfrage zur Arbeitsmarktzulage.
Im Rahmen meiner Einstellung habe ich nach Verhandlung über die Entgeltgruppe eine Arbeitsmarktzulage erhalten.
Nach der letzten Tariferhöhung ist diese ebenfalls angestiegen, erstmal habe ich mir hierbei nichts gedacht.
Nach Durchsicht des Forums konnte ich aber keine Hinweise dazu finden, dass eine automatische Anpassung der Arbeitsmarktzulage normal ist.
Kann hier jemand weiterhelfen, wie ich die Arbeitsmarktzulage bei Tariferhöhung verhält?
Besten Dank euch.
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Ohne Gewähr, aber bei mir besteht die Zulage aus 7,5% der Stufe 2 meiner Entgeltgruppe, also rund 346€. Bei einer Entgelttabellenerhöhung steigt dann natürlich auch die Stufe 2 im Grundentgelt und somit sind dann 7,5% letztlich auch mehr.
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Danke für die Antwort, bei mir ist keine Zuordnung zur der Stufe genannt.
Bei der letzten Erhöhung waren es 11,5% für die Arbeitsmarktzulage. Ich bin aktuell in Stufe 3.
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Soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften im Einzelfall erforderlich ist, kann Beschäftigten zusätzlich zu dem ihnen zustehenden Entgelt eine widerrufliche Zulage i. H. v. bis zu 20 % der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt werden. Die Zulage kann befristet werden.
Schau mal in Deinen AV, da sollte eigentlich etwas darüber stehen (Befristung, Höhe etc.)