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Beamte und Soldaten => Beamten-Krankenversicherungen => Thema gestartet von: Öbi am 21.03.2025 09:58
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Hallo zusammen,
ich bin seit Ende 2021 bei der Signal Iduna (Top-Tarif) inkl. einem Kind versichert und hätte nun die Chance mit dem Kind zur Barmenia (Top-Tarif) zu wechseln. Es würde inkl. 32€ RZ insgesamt 71€ pro Monat mehr kosten. Was meint ihr? Lohnt sich der Wechsel? Ich weiß niemand kann in die Zukunft schauen, aber wäre um eure Einschätzung dankbar :) Danke
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Hi,
warum möchtest du wechseln?
LG, Neuro
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Weil die Leistungen bei der Barmenia wesentlich besser sind, oder nicht? :)
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In der direkten Gegenüberstellung Barmenia vs. Signal Iduna (u. a. mit Check24 und zwei anderen Quellen) liegt die Barmenia (für mich) klar vorne.
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In der direkten Gegenüberstellung Barmenia vs. Signal Iduna (u. a. mit Check24 und zwei anderen Quellen) liegt die Barmenia (für mich) klar vorne.
Auch soweit, dass Mehrkosten von 70 € monatlich gezahlt werden sollten? :)
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Ich persönlich würde erstmal abklären, ob innerhalb der Signal Iduna Gruppe der Wechsel in die Tarife des Deutschen Ringe Krankenversicherung (DRK) inkl. Beihilfergänzungstarif BE und BE+ möglich sind. Die ist genauso relativ sexy, es lohnt sich die Versicherungsbedingungen zu lesen. Vorteil wäre dabei mutmaßlich, dass die Altersrückstellungen ggf. - ohne Abzüge - voll übertragbar wären, da es ja innerhalb der gleichen Unternehmensgruppe ist.
BK, BS, BE, BE+ ggf. KurPlus100
Zwar entfällt meiner Laienhaften Auffassung mit der großen Tarifkombination - wie bei der Signal Iduna wohl die BRE bei Vorsorgeuntersuchungen aber dafür zahlt man hier den Restbetrag falls die Beitragsrückerstattung höher ausfällt als die bisherigen ausgezahlten Leistungen und ja Hilfsmittel > 1.000 € bedürfen der vorherigen Leistungszusage, aber ist aber mEn relativ handelbar. Zahnersatz sind hier zwar 60% von den Restkosten (nach Beihilfe + nach PKV Grundtarif) bis zu max. 8.250 € / Jahr also auch handelbar. Brille voll, nur Brillenfassungen bis 125 €, passt.
Try this.
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Danke dir, hab ich beim Makler angefragt. Zur barmenia aber niemand eine Meinung mehr bzgl der 70€? ;D
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Diese Meinung muss man sich selbst bilden, ob man es ausgeben willst/kann. Ob es sich "lohnt" wird dir, bei bestem willen, auch keiner beantworten können. Vielleicht rentiert es sich ja, wenn man jeden Monat mindestens eine Vorsorgeuntersuchung zulasten der PKV vornimmt.
Anderes ausgedrückt: Mit der Signal Iduna sitzt man nicht auf verlorenem Posten, aber klar ist bei der Barmenia das Gras grüner und es gibt "Mehrleistungen" für die 70 € muss man selbst mit dem eigenen Geldbeutel klären.
Nur ein wesentlicher Punkt, bei so einem Versicherungswechsel fallen ja nochmals die Gesundheitsfragen an und es fangen auch die Fristen nochmals an zu laufen für eine vorvertragliche Anzeigepflicht. Man sollte also sich sicher sein, alles abgefragte angegeben zu haben.
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Aufgrund der neuen Gesundheitsfragen ergibt sich ja der RZ :) sehe ich es bei dem Tarif GEP von der Barmenia richtig, dass ich für fast sämtliche künftige Kürzungen der Beihilfe oder gegen mehr Eigenbehalte abgesichert bin?
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Ich persönlich würde erstmal abklären, ob innerhalb der Signal Iduna Gruppe der Wechsel in die Tarife des Deutschen Ringe Krankenversicherung (DRK) inkl. Beihilfergänzungstarif BE und BE+ möglich sind. Die ist genauso relativ sexy, es lohnt sich die Versicherungsbedingungen zu lesen. Vorteil wäre dabei mutmaßlich, dass die Altersrückstellungen ggf. - ohne Abzüge - voll übertragbar wären, da es ja innerhalb der gleichen Unternehmensgruppe ist.
BK, BS, BE, BE+ ggf. KurPlus100
Zwar entfällt meiner Laienhaften Auffassung mit der großen Tarifkombination - wie bei der Signal Iduna wohl die BRE bei Vorsorgeuntersuchungen aber dafür zahlt man hier den Restbetrag falls die Beitragsrückerstattung höher ausfällt als die bisherigen ausgezahlten Leistungen und ja Hilfsmittel > 1.000 € bedürfen der vorherigen Leistungszusage, aber ist aber mEn relativ handelbar. Zahnersatz sind hier zwar 60% von den Restkosten (nach Beihilfe + nach PKV Grundtarif) bis zu max. 8.250 € / Jahr also auch handelbar. Brille voll, nur Brillenfassungen bis 125 €, passt.
Try this.
Klappt leider nicht :(
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Schade wegen dem Deutschen Ring, wäre praktisch gewesen wegen der Altersrückstellungen und auch ggf. der Gesundheitsfragen, weil dann nur Mehrleistungen relevant gewesen wären.
Aufgrund der neuen Gesundheitsfragen ergibt sich ja der RZ :) sehe ich es bei dem Tarif GEP von der Barmenia richtig, dass ich für fast sämtliche künftige Kürzungen der Beihilfe oder gegen mehr Eigenbehalte abgesichert bin?
Soweit ich es als Laie, ohne Gewähr, beurteilen kann: Ja, wenn man den "großen Beihilfeergänzungstarif" (GEP) hat.
Nur Kostendämpfungspauschalen werden nicht übernommen und Heilmittel bleiben bei Physiotherapie-Praxen trotzdem auf den 1,1 fachen Satz der Höchstsätze nach Bundesheilmittelverzeichnis gedeckelt (also hier der 0,1 fache Satz den die Beihilfe nicht leistet).
Ansonsten ziemlich umfangreich ja, es hat schon eher was von einer Vollversicherung. Weil hier auch z.B. die ambulanten und stationären Leistungen übernommen werden, selbst wenn die Beihilfe hier nichts dazuzahlt. Bedingung ist jedoch trotzdem, dass immer zuerst die Beihilfe bemüht wird und dann der Beihilfebescheid mitgeschickt wird.
Schon klar, dass der neue RZ aufgrund der neuen Gesundheitsfragen ergibt, mein Rat ging ja in die Richtung, dass tatsächlich -a-l-l-e-s- relevante angegeben worden sein sollte. Die Barmenia ist ja auch bekannt dafür, bei "plötzlich außergewöhnlichen Belastungen" noch innerhalb der Frist ggf. eine Prüfung auf eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung durchzuführen bzw. grundsätzlich streng in der Aufnahme-Prüfung zu sein.
By the way, gegen "künftige Kürzungen oder Streichungen" der Beihilfeleistungen hat man auch eine Handhabe, wenn man nicht den großen Beihilfeergänzungstarif hat und das bei jeder Krankenversicherung. Auch da nicht jede Krankenversicherung auch einen solchen umfangreichen Beihilfeergänzungstarif führt, der alles erdenkliche abdeckt.
Diese gesetzliche Regelung ist in § 199 VVG (https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__199.html) normiert und ermöglicht wegfallende oder reduzierte Beihilfeleistungen durch eine Leistungserweiterung in seinem Grundtarif bei der Privaten Krankenversicherung gegen entsprechenden Mehrbeitrag für diese einzelne Leistungserweiterung auszugleichen. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Beihilfeanpassung auch ohne Gesundheitsfragen. Damit hat man dann trotz einer schlechteren Anpassung der Beihilfeleistungen wieder die, wie bisher gewohnte, "100% ige" Leistung.
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Interessant wäre auch, ob man über das Optionsrecht in den top Tarif des Deutschen Ring kommen könnte?!
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Das im Tarif selbst inkludierte Optionsrecht? Hierzu schauen wir uns C) an:
"Für die versicherte Person besteht nach Ablauf von 36 Monaten und erneut nach Ablauf von 72 Monaten, gerechnet vom erstmaligen Beginn der Krankheitskostenversicherung nach Tarif EXKLUSIV-B, hierzu zählt auch der Beginn einer Anwartschaftsversicherung, das Recht, den bestehenden Versicherungsschutz nach Tarif EXKLUSIV-B ohne Gesundheitsprüfung in die zum Zeitpunkt der Umstellung angebotenen Beihilfetarife der aktiven Produktpalette (ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung inkl. Wahlleistungen) umzustellen.
Es wird also von der aktiven Produktpalette gesprochen, dies eröffnet der Theorie nach auch die Beihilfetarife des Deutschen Ringes. Signal Iduna hat interessanterweise, nachdem man die Suchmaschine bedient, ein Handbuch zu den Optionsrechten (https://maklerblog.signal-iduna.de/content/dam/maklerblog-signal-iduna/unterlagen-kv/T2_FAQ_Option_1763901_Mrz19.pdf.coredownload.pdf).
Als Laie, ohne Gewähr, würde ich (auch wenn das Handbuch von der Produktlinie Privat spricht), davon ausgehen dass darüber auch der Wechsel in den Deutschen Ring möglich wäre, wenn man die Fristen von 36 bzw. 72 Monaten erfüllt.
Wäre tatsächlich interessant zu wissen, ob es darüber klappen würde.
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Danach müsste es ja klappen. Leider sind die 36 Monate eben bei mir abgelaufen. Muss der Versicherer in dem Schreiben zum Optionsrecht auf bessere Tarife hinweisen (Gesetz hierfür)? Hierin stand nämlich nichts davon, dass man in die Tarife des Deutschen Rings wechseln kann :-[
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Danach müsste es ja klappen. Leider sind die 36 Monate eben bei mir abgelaufen. Muss der Versicherer in dem Schreiben zum Optionsrecht auf bessere Tarife hinweisen (Gesetz hierfür)? Hierin stand nämlich nichts davon, dass man in die Tarife des Deutschen Rings wechseln kann :-[
Gerade bei der Signal Iduna angerufen und es ist tatsächlich möglich über das Optionsrecht zum deutschen Ring zu wechseln. Leider bin ich jetzt ein paar Monate zu spät dran. Habe mich darüber beschwert, dass ich doch nicht ahnen kann, dass man darüber zum deutschen Ring wechseln kann. Zumal ich davon ausgehe, dass ich ja bereits beim leistungsstärksten Tarif bin und ich mich deshalb nicht melde. Aber kein Entgegenkommen...sehr schade
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Wie ich es mir dachte, dass das möglich sein müsste, aber danke trotzdem für das Feedback. Vielleicht hilft das ja bei Gelegenheit der/dem ein oder anderen.
Schau bitte mal in den Unterlagen nach, ob man denn Informiert wurde über das Wechselrecht. Eine gesetzliche Norm gibt es nicht, aber der Versicherer hat vertraglich eine solche Informationspflicht festgeschrieben und zwar bis zu 2 Monate vor dem möglichen Wechseltermin.
Abschnitt C Nr. 4 der Versicherungsbedingungen zu den Tarifen "Exklusiv-B" der Signal Iduna
"Der Versicherungsnehmer wird zwei Monate vor Ablauf der gemäß Abschnitt C 1a) genannten Optionstermine vom Versicherer über die bestehende Umstellungsmöglichkeit informiert. Er kann dann formlos, bis spätestens zum Ablauf des Optionstermins, die Umstellung ab diesem Zeitpunkt beantragen."
Sofern hier ggf. tatsächlich die vertraglich zugesicherte Information unterlassen wurde, könnte man das ja noch heilen und darüber reinkommen.
Andernfalls, wenn es jetzt nur jetzt der erste Optionstermin nach 36 Monaten (3 Jahren) wäre, dann stünde der zweite noch zum Ablauf der 72 Monaten (6 Jahren) zur Verfügung. Ansonsten noch bei Laufbahnwechsel in die nächsthöhere Laufbahn.
Darüber hinaus besteht ja die Möglichkeit nach § 1 Abs. 6 AVB bzw. § 204 VVG in einen "gleichartigen Versicherungsschutz" zu wechseln, hier hatte ich mir tatsächlich vorgestellt, dass das auch zum Deutschen Ring hin möglich sein müsste. Weil ansonsten würde das doch mit der Option auch nicht klappen, ist doch die ein und gleiche Versicherungsgruppe / Portfolio.
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Wie ich es mir dachte, dass das möglich sein müsste, aber danke trotzdem für das Feedback. Vielleicht hilft das ja bei Gelegenheit der/dem ein oder anderen.
Schau bitte mal in den Unterlagen nach, ob man denn Informiert wurde über das Wechselrecht. Eine gesetzliche Norm gibt es nicht, aber der Versicherer hat vertraglich eine solche Informationspflicht festgeschrieben und zwar bis zu 2 Monate vor dem möglichen Wechseltermin.
Abschnitt C Nr. 4 der Versicherungsbedingungen zu den Tarifen "Exklusiv-B" der Signal Iduna
"Der Versicherungsnehmer wird zwei Monate vor Ablauf der gemäß Abschnitt C 1a) genannten Optionstermine vom Versicherer über die bestehende Umstellungsmöglichkeit informiert. Er kann dann formlos, bis spätestens zum Ablauf des Optionstermins, die Umstellung ab diesem Zeitpunkt beantragen."
Sofern hier ggf. tatsächlich die vertraglich zugesicherte Information unterlassen wurde, könnte man das ja noch heilen und darüber reinkommen.
Andernfalls, wenn es jetzt nur jetzt der erste Optionstermin nach 36 Monaten (3 Jahren) wäre, dann stünde der z
Darüber hinaus besteht ja die Möglichkeit nach § 1 Abs. 6 AVB bzw. § 204 VVG in einen "gleichartigen Versicherungsschutz" zu wechseln, hier hatte ich mir tatsächlich vorgestellt, dass das auch zum Deutschen Ring hin möglich sein müsste. Weil ansonsten würde das doch mit der Option auch nicht klappen, ist doch die ein und gleiche Versicherungsgruppe / Portfolio.
Es handelt sich doch aber nicht den selben Versicherungsschutz, sondern wäre eine Verbesserung
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Ja und Nein, es ist so zu verstehen, dass für gleichartige/gleichbleibende Leistungen keine Gesundheitsprüfung oder ein (weiterer) Risikozuschlag anfällt. Die Gesundheitsprüfung und ein etwaiger Risikozuschlag fielen hier auch nur für die Mehrleistungen an, also solche die über den bisherigen Tarif hinausgehen.
Die (erneute) Gesundheitsprüfung bezieht sich somit nicht auf den ganzen Tarif an sich, sondern nur explizit den neu hinzugekommenen Leistungen. Es besteht aber auch wohl keine Annahmepflicht für die Mehrleistungen, diese könnten auch der Norm nach ausgeschlossen werden.
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Noch eine wahrscheinlich blöde Frage: bei den Gesundheitsfragen der Barmenia wird bei ambulanten Behandlungen nur nach den letzten drei Jahren gefragt. Aber die vorvertragliche Anzeigeverletzung geht doch bis 5 bzw 10 Jahre. Wie ist das zu verstehen? Ist doch deren Problem, wenn sie nicht nach mehr als drei Jahre fragen :)
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Hier werden zwei Sachen vermischt, beispielsweise bei ambulanten Behandlungen werden tatsächlich in der Regel so 3 Jahre, bei stationären 5 Jahre und Psyche oder Sucht so 10 Jahre rückwirkend in die Vergangenheit abgefragt. Hat man ggf. chronische Vorerkrankungen oder Behinderungen gibt es i.d.R. keinen Abfragezeitraum dazu, weil es ja "immer da sein kann".
So ... diese Angaben muss man zum Stichtag der Antragsstellung machen z.B. den 01.04.2025, ab hier sind rückwirkend die Abfragezeiträume zu beantworten.
Jetzt ist der Antrag beim Versicherer und es greifen die Fristen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung in die Zukunft, d.h. der Versicherer hat je nachdem ob es um Fahrlässigkeit oder Vorsatz geht dann 5 oder 10 Jahre Zeit diese Rechte auszuüben.
Dazu versuchen die Versicherer mittels einer zusätzlichen Klausel sich das Recht zuzusichern, auch Abfragezeiträume die bis zu 10 Jahre in die Vergangenheit ab Antragsdatum liegen, bei ärztlichen oder nichtärztlichen Leistungserbringern die medizinische Vergangenheit durchleuchten zu dürften.
Das hat hier dann den Zweck/Sinn gegebenenfalls erhebliche Gefahrenumstände abfragen zu können, die man "vergessen" hätte anzugeben. Wie etwa stationäre Aufenthalte oder Psyche/Sucht. Das beträfe dann hier am Beispiel des 3 Jahres Zeitraums nicht die ambulante Gesundheitsfragen, aber vielleicht war man ja vor 4 Jahren im Krankenhaus weil man mal vor Hitze umgekippt ist und hat es nicht angegeben.
Am kritischsten ist das oft hinsichtlich der Psychischen Diagnosen, die manchmal Praxen zwecks einer besseren Vergütung in die Patientenakte schreiben, die aber nicht tatsächlich vorhanden waren. Die sind dann oft Anlass für Streit im Rahmen einer möglichen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.
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Danke für die Erläuterung. Dh., dass ich eine ambulante Behandlung inklusive anschließender physiotherapeutischer Behandlung, die vor 3,5 Jahren abgeschlossen wurde, nicht angeben muss und deshalb künftig auch nichts zu befürchten habe?
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Ich kann keine juristische Auskunft geben und auch keine Gewähr für meine Aussagen, aber meiner bescheidenen laienhaften Meinung nach: Sofern es bereits vor 3,5 Jahren sich um eine "abgeschlossene Behandlung" mit letztem Datum der Physiotherapie / Beratung / Behandlung gehandelt hat und für die keine weiteren Behandlungen (in den 3 Jahre Abfragezeitraum hinein) in der Zukunft zu erwarten wären oder in Aussicht gestellt worden sind, dass man es also als ausgeheilt sehen konnte, dann höchstwahrscheinlich ja, dass hier keine Angabe erforderlich wäre.