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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: beamerslast am 21.03.2025 10:52

Titel: [RP] Wechsel durch Abordnung zum Bund
Beitrag von: beamerslast am 21.03.2025 10:52
Hallo,
ich bin momentan noch Beamtin beim Land Rheinland-Pfalz und wechsele durch eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung zum Bund. Wie ist das mit meinen Urlaubstagen aus diesem Jahr wenn ich zum 01.05.2025 meine Abordnung antrete. Muss ich davor meinen gesamten Urlaub beim Land noch nehmen oder können die Tage übertragen werden?
Titel: Antw:Wechsel durch Abordnung zum Bund
Beitrag von: Organisator am 21.03.2025 11:00
Das wird verbindlich nur der neue Dienstherr sagen können.
Titel: Antw:Wechsel durch Abordnung zum Bund
Beitrag von: Thomber am 21.03.2025 12:14
Das wird verbindlich nur der neue Dienstherr sagen können.

Im Grunde ist ein Gespräch vorab immer fair und zielführend, richtig.
Aber in der Praxis wechselt man mit seinem Urlaub. Egal, ob Du null oder noch 30 Tage hast, Du nimmst diesen Anspruch mit. Der Urlaubsanspruch ansich hat nichts damit zu tun, bei welchem Dienstherren Du bist.
Titel: Antw:[RP] Wechsel durch Abordnung zum Bund
Beitrag von: Casa am 22.03.2025 11:51
An deinem Urlaub ändert sich nichts.
Sinnvoll ist es, wenn du bspw. im November abgeordnet wirst und dieses Jahr noch 30 Tage Urlaub nehmen willst, dies vorher zu kommunizieren. Bei Mai mache ich mir da keine Gedanken.


Wenn du heute schon weißt, du willst im Mai Urlaub machen, sprich dies bitte ab.
Titel: Antw:[RP] Wechsel durch Abordnung zum Bund
Beitrag von: deciphertidy am 12.06.2025 10:13
Hallo,
ich bin momentan noch Beamtin beim Land Rheinland-Pfalz und wechsele durch eine Abordnung mit Geometry Dash (https://geometrydashfullversion.io/) dem Ziel der Versetzung zum Bund. Wie ist das mit meinen Urlaubstagen aus diesem Jahr wenn ich zum 01.05.2025 meine Abordnung antrete. Muss ich davor meinen gesamten Urlaub beim Land noch nehmen oder können die Tage übertragen werden?

Bei einer Abordnung zum Bund können Urlaubstage in der Regel übertragen werden. Es ist jedoch sinnvoll, dies frühzeitig mit der Personalstelle abzuklären, da je nach Dienstherr unterschiedliche Regelungen gelten können.