Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: PepGuardiola am 21.03.2025 11:56
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Servus Zusammen,
welche Voraussetzungen werden benötigt, um von EG9 a zu EG9 b "aufzugsteigen"?
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1. Die übertragene Tätigkeit muss den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe 9b entsprechen.
2. Evtl. muss der Arbeitnehmer individuelle Voraussetzungen erfüllen, wenn die Entgeltordnung dieses fordert. Dazu muss man aber wissen, um welche Tätigkeit es sich handelt.
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Servus Zusammen,
welche Voraussetzungen werden benötigt, um von EG9 a zu EG9 b "aufzugsteigen"?
Höherwertige Aufgaben…Du musst mehr und vor allem Aufgaben mit mehr Verantwortung übernehmen
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Servus Zusammen,
welche Voraussetzungen werden benötigt, um von EG9 a zu EG9 b "aufzugsteigen"?
Höherwertige Aufgaben…Du musst mehr und vor allem Aufgaben mit mehr Verantwortung übernehmen
Umfang der Aufgaben sowie die Verantwortung sind keine Tätigkeitsmerkmale der E9b.
Sinngemäß müssen Aufgaben übertragen werden, deren Erledigung ein Studium voraussetzt.
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Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und
selbstständige Leistungen erfordert.
im allgemeinen Teil
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse
erfordert.
in der IT
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Kommt eben drauf an, wo sich PeP in der EGO wiederfindet. Als Fußballlehrer würde er gewiss nicht nach der EG 9b fragen. ;)