Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: nicolettawau am 24.03.2025 10:07
-
Guten Morgen alle miteinander,
ich habe heute die Stellenbewertung für meine Stelle beim öffentlichen Dienst erhalten und bin mir nicht so sicher ob das alles so okay ist.
Zu meiner Arbeit: Mein Amt hat die Aufgabe der Elternbeitragserhebung für Kindertageseinrichtungen letztes Jahr Januar übernommen. Ich wurde vorerst in EG 7 nach Tvöd eingestuft. Ich berechne den Elternbeitrag für die Kitas anhand des Einkommens der Familien, berate die Eltern und erkläre die rechtlichen Grundlagen, bearbeite Wiedersprüche, überprüfe rückwirkend ob der richtige Beitrag gezahlt wurde und überwache die Zahlungen.
Jetzt wurde die Stelle "neu" bewertet und ich bin immer noch in Stufe 7. Im Vergleich ist mein Kollege bei der Elterngeldstelle jetzt in Stufe 9a. Die Tätigkeit ist grob die gleiche, nur das Elterngeld ausgezahlt wird und Elternbeiträge eingezogen werden.
Laut Arbeitgeber wurde die Stelle anhand der Vorgaben des Kgst bewertet. Bei anderen Städten ist die Stelle aber auch in EG 8 eingruppiert worden.
Was halted ihr davon? Sollte ich rechtliche Schritte einleiten oder nicht? Was kann ich tun?
-
Die Einschätzung deines AG steht und ist somit gegeben…Du hast nun 2 Möglichkeiten:
- es akzeptieren
- Klagen (empfehle ich nicht)
-
Meiner Meinung nach bist du korrekt eingruppiert…wenn du dagegen klagst wird ggf. die eingruppierung deiner Kollegen überprüft und diese ggf herabgestuft…dann bist du natürlich sehr beliebt.
Bei uns in der Verwaltung haben die Kollegen mit gleicher Tätigkeit die 7
-
EG 6 hätte ich hier vermutet. Das BEEG ist viel komplizierter als die Beitragsfestsetzung im Bereich der Kindertagesbetreuung.
-
Richtig….mit der 7 bist du sehr sehr gut eingruppiert.
-
@Der Geograph @SozPädBW
Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe mich etwas gewundert wegen der Bewertung. Mein Chef meinte “das wird sicher EG 8” und mit dem Ergebnis war ich halt etwas enttäuscht. Habt noch eine gute Woche 🙂
-
Elterngeld und Elternbeiträge zur Kita sind 2 völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
Hier darf man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
-
@Der Geograph @SozPädBW
Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe mich etwas gewundert wegen der Bewertung. Mein Chef meinte “das wird sicher EG 8” und mit dem Ergebnis war ich halt etwas enttäuscht. Habt noch eine gute Woche 🙂
Wenn dein Chef dir offensichtlich höherwertige Tätigkeiten zutraut, kannst du auch um die Übertragung von Aufgaben bitten, die zu einer EG8 führen.
-
Seriös kann man hier keine Aussagen treffen - weder sind klare Arbeitsvorgänge beschrieben, noch irgendwelche Zeitanteile - also alles ziemliche Glaskugel und für die Katz. Da EG 7,8 und 9a alle selbstständige Leistungen erfordern sind die AV´s mit Zeitanteilen unerlässlich für eine seriöse Bewertung der Stelle. Hast du AV´s und Zeitanteile dazu?
-
Seriös kann man hier keine Aussagen treffen - weder sind klare Arbeitsvorgänge beschrieben, noch irgendwelche Zeitanteile - also alles ziemliche Glaskugel und für die Katz. Da EG 7,8 und 9a alle selbstständige Leistungen erfordern sind die AV´s mit Zeitanteilen unerlässlich für eine seriöse Bewertung der Stelle. Hast du AV´s und Zeitanteile dazu?
Wo sind im Bereich der Beitragsfestsetzung im Bereich Kindertagesbetreuung denn selbstständige Leistungen erforderlich? Das läuft nach Schema F. Da gibt es nicht viel selbstständig zu leisten...
Bei einer Stellenbewertung würde sicherlich die EG 6 herauskommen.
-
Seriös kann man hier keine Aussagen treffen - weder sind klare Arbeitsvorgänge beschrieben, noch irgendwelche Zeitanteile - also alles ziemliche Glaskugel und für die Katz. Da EG 7,8 und 9a alle selbstständige Leistungen erfordern sind die AV´s mit Zeitanteilen unerlässlich für eine seriöse Bewertung der Stelle. Hast du AV´s und Zeitanteile dazu?
Wo sind im Bereich der Beitragsfestsetzung im Bereich Kindertagesbetreuung denn selbstständige Leistungen erforderlich? Das läuft nach Schema F. Da gibt es nicht viel selbstständig zu leisten...
Bei einer Stellenbewertung würde sicherlich die EG 6 herauskommen.
Ja, dass mag ja sein, allerdings sind das halt einfach Mutmaßungen. Hier werden auch laut der Betroffenen Bürger beraten und auch Widersprüche bearbeitet. Je nach Ausgestaltung des Arbeitsvorgangs und der Zeitanteile kann sich hier schon etwas ergeben, was man einfach so nicht einschätzen kann.
-
Seriös kann man hier keine Aussagen treffen - weder sind klare Arbeitsvorgänge beschrieben, noch irgendwelche Zeitanteile - also alles ziemliche Glaskugel und für die Katz. Da EG 7,8 und 9a alle selbstständige Leistungen erfordern sind die AV´s mit Zeitanteilen unerlässlich für eine seriöse Bewertung der Stelle. Hast du AV´s und Zeitanteile dazu?
Wo sind im Bereich der Beitragsfestsetzung im Bereich Kindertagesbetreuung denn selbstständige Leistungen erforderlich? Das läuft nach Schema F. Da gibt es nicht viel selbstständig zu leisten...
Bei einer Stellenbewertung würde sicherlich die EG 6 herauskommen.
Ja, dass mag ja sein, allerdings sind das halt einfach Mutmaßungen. Hier werden auch laut der Betroffenen Bürger beraten und auch Widersprüche bearbeitet. Je nach Ausgestaltung des Arbeitsvorgangs und der Zeitanteile kann sich hier schon etwas ergeben, was man einfach so nicht einschätzen kann.
Dann wären wir bei der EG 7 … daher würde ich an Autors Stelle definitiv die Füße still halten…es kann auch in die andere Richtung gehen…
-
Seriös kann man hier keine Aussagen treffen - weder sind klare Arbeitsvorgänge beschrieben, noch irgendwelche Zeitanteile - also alles ziemliche Glaskugel und für die Katz. Da EG 7,8 und 9a alle selbstständige Leistungen erfordern sind die AV´s mit Zeitanteilen unerlässlich für eine seriöse Bewertung der Stelle. Hast du AV´s und Zeitanteile dazu?
Wo sind im Bereich der Beitragsfestsetzung im Bereich Kindertagesbetreuung denn selbstständige Leistungen erforderlich? Das läuft nach Schema F. Da gibt es nicht viel selbstständig zu leisten...
Bei einer Stellenbewertung würde sicherlich die EG 6 herauskommen.
Ja, dass mag ja sein, allerdings sind das halt einfach Mutmaßungen. Hier werden auch laut der Betroffenen Bürger beraten und auch Widersprüche bearbeitet. Je nach Ausgestaltung des Arbeitsvorgangs und der Zeitanteile kann sich hier schon etwas ergeben, was man einfach so nicht einschätzen kann.
Dann wären wir bei der EG 7 … daher würde ich an Autors Stelle definitiv die Füße still halten…es kann auch in die andere Richtung gehen…
Ja bei 20 % sL - bei 1/3 sL EG 8... usw...