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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Nachfragenhilft am 26.03.2025 09:54
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Hallo Leute,
In unserer DV ist geregelt, dass jeder Bedienstete 3 Tage pro Monat krank ohne krankenschein in Anspruch nehmen kann.
Der Arbeitgeber behält sich in begründeten Fällen wie (Inanspruchnahme Freitags und montags, Inanspruchnahme in zwei aufeinanderfolgenden Monaten) vor, ab dem ersten Tag der AU eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen.
Der Arbeitnehmer um den es sich handelt hat nun zum ersten Mal Seit seiner Beschäftigung dieses System des krank ohne krankenschein in Anspruch genommen.
Er wurde nun sofort von der Amtsleitung belehrt dass dir Amtsleitung ab dem 1. Tag einen Krankenschein verlangen kann.
Hierzu war die Amtsleitung sofort zum Personalamt gegangen um sich abzusichern.
Also sorry aber das ist doch lächerlich!!
In der DV steht in begründeten Fällen!
Es wurde das 1. Mal krank ohne krankenschein in Anspruch genommen und selbst wenn es in 2 Monaten wieder in Anspruch genommen wird, wo wäre dann bitte der begründete Sachverhalt?
Da kann man so eine DV auch gleich abschaffen!
Meiner Meinung nach absolut keine Verhältnismäßigkeit gegeben.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank...
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Bei uns gibt es keine DV die soetwas regelt, da die gesetzlichen Bestimmungen völlig ausreichend sind.
Aber eure DV schein begründete Fälle hier ja auch schon aufzuzählen:
(Inanspruchnahme Freitags und montags, Inanspruchnahme in zwei aufeinanderfolgenden Monaten)
Somit haben der AG und Personalrat bei euch ja schon Niedergeschrieben wie niedrig die Grenze zu setzen ist.
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Die Amtsleitung hat den Mitarbeiter über die Regelungen der DV informiert. Nämlich, dass ab dem ersten Tag eine Krankschreibung verlangt werden kann.
Wo ist hier das konkrete Problem?
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Durch die Blume wurde mitgeteilt dass die Amtsleitung nicht möchte das Krank ohne Krankenschein in Anspruch genommen wird.
Deswegen die Frage ob er einen Krankenschein verlangen kann wenn bpsw. in 2 Monaten wieder Krank ohne Krankenschein in Anspruch genommen wird.
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Warst Du nicht derjenige, von dem ein Krankenschein "persönlich" an die AL verlangt wurde und gerne mal die Gleitzeitregelung anders sieht als die AL?
Vielleicht liegt da ja "durch die Blume" das Problem... 🤷♂️
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Durch die Blume wurde mitgeteilt dass die Amtsleitung nicht möchte das Krank ohne Krankenschein in Anspruch genommen wird.
Deswegen die Frage ob er einen Krankenschein verlangen kann wenn bpsw. in 2 Monaten wieder Krank ohne Krankenschein in Anspruch genommen wird.
Dann bedankt man sich bei der Amtsleitung freundlich für den Hinweis und macht ... nichts. Schließlich gibt es eine für alle gleichermaßen geltende DV. Wünschen kann sich die Amtsleitung viel.
Die Anordnung der Krankschreibungspflicht erfolgt durch den Personalbereich und dieser wäre auch Ansprechpartner für Beschwerden.
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Natürlich sind alle geschilderten Fälle rein fiktiv,hm.
Die Amtsleitung kommt nicht aus dem ö.D. und möchte auch nicht dass die nicht so beliebten Angestellten das nutzen was ihnen zusteht.
Komischerweise bei den Angestellten die regelmäßig Türen zu hauen, der Amtsleitung Ansagen drücken und gegen alles eine Meinung haben, die dürfen alles machen. Sonst hat er mit denen ja größere Konflikte als noch mit jungen Angestellten.
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Mal wieder ein "fiktiver" Sandkastenfall "Eimerchen und Schäufelchen" ...
Der Arbeitgeber kann ggü. dem Beschäftigten anordnen, dass er zukünftig ab dem 1. Krankheitstag eine Krankmeldung vorzulegen hat. Arbeitgeber = i.d.R. die Personalabteilung und nicht der einzelne Vorgesetzte.
Die Anordnung gilt solange, bis sie vom Arbeitgeber zurückgenommen wird.
Ansonsten ist es nur ein (liebevoller) Hinweis auf die Möglichkeit.
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Ab wann wäre denn eine solche Anordnung verhältnismäßig...,
wenn die Regularien vom AN soweit eingehalten werden?
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Ab wann wäre denn eine solche Anordnung verhältnismäßig
Durchaus ab dem 1. Tag der AU 👍
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Dann sollte aber wieder gleiches recht für alle gelten und ALLE sollten ab dem 1. Tag einen Krankenschein bringen ;)
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ich höre hier viel mi mi mi
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Dann sollte aber wieder gleiches recht für alle gelten und ALLE sollten ab dem 1. Tag einen Krankenschein bringen ;)
Warum sollte man sich am schlechten orientieren?
Laut Sachverhalt gibt es eine Dienstvereinbarung, an die sich alle halten müssen. Führungskräfte können abweichende Wünsche äußern, genauso wie Mitarbeiter. Auswirkungen hat das aber keine.
Ob eine Anordnung durch den Personalbereich verhältnismäßig ist, lässt sich durch eine unabhängige Stelle prüfen (Arbeitsgericht).
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Dann sollte aber wieder gleiches recht für alle gelten und ALLE sollten ab dem 1. Tag einen Krankenschein bringen ;)
Wenn bei allen Beschäftigten die gleichen Voraussetzungen vorliegen, dann spricht dem natürlich nichts entgegen.
Wenn natürlich nur die subjektiv objektiven Fakten hier beschrieben werden, kann man auch nur diese beurteilen...
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Dann sollte aber wieder gleiches recht für alle gelten und ALLE sollten ab dem 1. Tag einen Krankenschein bringen ;)
Warum?
Ihr habt doch eine klare DV, die das regelt und wenn der AG diese Regelung nicht befolgt, dann redet der PR mit dem AG und klärt ihn darüber auf, wie die DV lautet.
Wenn also der AG entscheidet bei Hans Wurst tritt ein begründeter Fall ein und Hans ist der Meinung, dass sein Fall nicht von der DV abgedeckt ist, dann klärt man das.
Und nicht ALEE mimimi, sondern jeweils im Einzelfall
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Die Regelung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, dass ab dem 1. Tag schon eine AU-Bescheinigung verlangt werden kann, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates. Daher ist die DV wenn nur eine freiwillige Regelung des AG mit dem Personalrat.
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Die Regelung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, dass ab dem 1. Tag schon eine AU-Bescheinigung verlangt werden kann, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates. Daher ist die DV wenn nur eine freiwillige Regelung des AG mit dem Personalrat.
Aber da so eine Regelung getroffen wurde, ist der Arbeitgeber daran gebunden. Er hätte ansonsten auch eine solche Vereinbarung nicht schließen müssen.
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In begründeten Einzelfällen behält der AG sich vor, davon abzuweichen.
Die vom TE geschilderten Beispiele sind nicht abschließend.
Wer weiß, was sich tatsächlich zugetragen hat.
Bisher haben wir nur eine einseitige Schilderung des Sachverhaltes.
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Mal wieder ein "fiktiver" Sandkastenfall "Eimerchen und Schäufelchen" ...
Der Arbeitgeber kann ggü. dem Beschäftigten anordnen, dass er zukünftig ab dem 1. Krankheitstag eine Krankmeldung vorzulegen hat. Arbeitgeber = i.d.R. die Personalabteilung und nicht der einzelne Vorgesetzte.
Die Anordnung gilt solange, bis sie vom Arbeitgeber zurückgenommen wird.
Ansonsten ist es nur ein (liebevoller) Hinweis auf die Möglichkeit.
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Klar dann hat man lebenslänglich die A-Karte gezogen]
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Warum hätte man dann lebenslang das Hintern-Blatt gezogen?
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Die Frage ist, was ist die Begründung von dem Amtsleiter?
Hat jemand den Beschäftigten zufällig irgendwo in der Stadt gesehen?
Würde bei krankmelden vielleicht schon durch die Blume gesagt, das man nicht kommt, weil kein Bock, etc.?
Wie sieht die andere Seite aus?
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Da kann man so eine DV auch gleich abschaffen!
Ja, kann man. Alternativ kann man auch noch eine DV abschließen, die Banküberfälle verbietet oder die Fahrtrichtung der nächsten Einbahnstraße regelt.
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Warum hätte man dann lebenslang das Hintern-Blatt gezogen?
weil es krankheiten wie fuss verstaucht gibt und mann da ja keinen arzt aufsuchen kann weil man nicht laufen kann
und wieder 2 tage Urlaub weg lebenslänglich weil diese reglung hier noch nie bei jemanden aufgehoben wurde
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lebenslänglich Fuß verstaucht? :P
Man kann es auch anders herum sehen: Dann entscheidet eben immer der Arzt, wann man vollständig wieder fit ist. Könnte auch zu Lasten das AG gehen.
Und die "Blaumacher" könnten tatsächlich abgeschreckt sein.
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Warum hätte man dann lebenslang das Hintern-Blatt gezogen?
weil es krankheiten wie fuss verstaucht gibt und mann da ja keinen arzt aufsuchen kann weil man nicht laufen kann
und wieder 2 tage Urlaub weg lebenslänglich weil diese reglung hier noch nie bei jemanden aufgehoben wurde
Ganz ehrlich wer bei Fuß verstaucht nicht den Arzt aufsucht oder das Krankenhaus, der ist auch wirklich seltsam. Oder hat sich den Fuß verdreht und nicht verstaucht. Den ein verstauchter Fuß muss behandelt werden. Dauert übrigens auch mehr als 2 Tage bis das geheilt ist.
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Könnte auch zu Lasten das AG gehen.
Das wird es sicher öfter. Jede Personalabteilung kennt sicher ihre eine Arztpraxis, bei der praktisch jede erste AU bis Ende der Woche geht, egal ob der Schnupfen Montag oder Donnerstag anfängt.
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Ehrlich gesagt, verstehe ich zwar, dass sich die/der AN von Drohung die DV rigoros umzusetzen an den Pranger gestellt fühlt, nur wo ist das Problem?
Dann besorgt man sich halt immer eine AU. Nicht umsonst gibt es ja auch die Möglichkeit der tel. Krankschreibung.
Ob die AU dann nur ein Tag dauert, wage ich zu bezweifeln. Das ist dann aber Problem des AG.