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Beamte und Soldaten => Beamte Hessen => Thema gestartet von: Solitair am 27.03.2025 21:21
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Kann mir jemand sagen, wie die Rechtsgrundlage für die Zulage lautet, wenn jemand Amtsinspektor mit Zulage ist, also A9 z? Mir geht es im Prinzip darum, dass ich die richtige Zulage im besoldungsrechner auswählen kann.
Danke
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Es gibt verschiedene Zulagen, meinst Du die Zulage für die Warhnehmung eines höherwertigen Amtes?
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BesGHE2013pP48
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Ich meine die Zulage, die man wie eine Beförderung verliehen bekommt. Also mit einer Urkunde und wo dann ein Z in Klammern hinter der dienstbezeichnung, also Amtsinspektor (Z) steht.
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Hallo Solitair,
Rechtsgrundlage für die A9Z ist bis 30.11.25: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BesGHE2013V82AnlageVII, Anlage XII Hessisches Besoldungsgesetz
Das ist die A 9 Fußnote 1,2. Es ist ein Fixbetrag von gegenwärtig 352,88 € bei einer Vollzeitstelle. Zum 01.12.25 wird sie sich, wie unsere Besoldung auch, um 5,5 Prozent auf 372,89 € erhöhen.
Im Besoldungsrechner auf dieser Seite Hessen A9 und dann über Zulagen bei den "Amtszulagen" das Häkchen bei "A 9 FN1/FN2" setzen.
Da wir uns auch im anderen Thread im Forum wegen der möglichen Warteliste im Finanzressort ausgetauscht hatten, Glückwunsch zur Beförderung und ich hoffe geholfen zu haben.
Gruß
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Da wir uns auch im anderen Thread im Forum wegen der möglichen Warteliste im Finanzressort ausgetauscht hatten, Glückwunsch zur Beförderung und ich hoffe geholfen zu haben.
Gruß
Ah super.
Zweimal Danke und ebenfalls Glückwunsch. ;)