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Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: hemminghouse am 29.03.2025 07:58

Titel: Teilzeitbeschäftigung Elternzeit Zuschuss PKV
Beitrag von: hemminghouse am 29.03.2025 07:58
Hallo in die Runde,

vielleicht kann mir hier jemand helfen bzw. war/ist in derselben Situation. Ich möchte in Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten. Nach § 13 Abs. 2 FrUrlV NRW würde ich den vollen Zuschuss zur PKV weiterhin bekommen (bin Besoldungsgruppe A7) wenn ich nicht mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit wieder starte. In NRW mit 41 Stunden wären dann ja die Hälfte 20,5 Stunden. Dann würde es ja passen, wenn ich wieder mit 20 Stunden einsteige oder?
Danke für eure Antworten!
VG