Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Jeky am 29.03.2025 09:47
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Hallo,
aktuell arbeite ich als Sozialarbeiterin B.a als Beraterin im VKA Tarif (E9c/ seit 2018)
Nun wurde mir berichtet, dass eine Sozialarbeiterin von VKA in den SUE Tarif übergeleitet wurde, nach Tarifverhandlung 2022. Ich war in der Zeit der Tarifverhandlungen in Elternzeit und hatte von einer möglichen Überleitung keine Kenntnis. Ich hab schon einiges nachgelesen, aber bin nicht ganz schlau geworden. Ist ein Wechsel bzw. zumindest ein Antrag zum Wechsel immer möglich oder war dies bis 30.6.2023 befristet?
Hat dort jemand eine Antwort für mich ?
Viele Grüße
Jeky
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Hallo,
aktuell arbeite ich als Sozialarbeiterin B.a als Beraterin im VKA Tarif (E9c/ seit 2018)
Nun wurde mir berichtet, dass eine Sozialarbeiterin von VKA in den SUE Tarif übergeleitet wurde, nach Tarifverhandlung 2022. Ich war in der Zeit der Tarifverhandlungen in Elternzeit und hatte von einer möglichen Überleitung keine Kenntnis. Ich hab schon einiges nachgelesen, aber bin nicht ganz schlau geworden. Ist ein Wechsel bzw. zumindest ein Antrag zum Wechsel immer möglich oder war dies bis 30.6.2023 befristet?
Hat dort jemand eine Antwort für mich ?
Viele Grüße
Jeky
Sie verbleiben im Tarifwerk VKA.
Sie wechseln allein aus den E-Gruppen in den "besonderen Teil" : SUE .
Sollten sich Ihre Tätigkeitsmerkmale (aus E9c) nicht verändern, dürften Sie in den Bereich SuE 13 /14 eingruppiert werden.
Genaueres bzgl. der Eingruppierung und des Tabellenentgeltes wird Ihnen Ihre Personal-Abteilung verbindlich mitteilen.
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Hallo,
aktuell arbeite ich als Sozialarbeiterin B.a als Beraterin im VKA Tarif (E9c/ seit 2018)
Nun wurde mir berichtet, dass eine Sozialarbeiterin von VKA in den SUE Tarif übergeleitet wurde, nach Tarifverhandlung 2022. Ich war in der Zeit der Tarifverhandlungen in Elternzeit und hatte von einer möglichen Überleitung keine Kenntnis. Ich hab schon einiges nachgelesen, aber bin nicht ganz schlau geworden. Ist ein Wechsel bzw. zumindest ein Antrag zum Wechsel immer möglich oder war dies bis 30.6.2023 befristet?
Hat dort jemand eine Antwort für mich ?
Viele Grüße
Jeky
Sie verbleiben im Tarifwerk VKA.
Sie wechseln allein aus den E-Gruppen in den "besonderen Teil" : SUE .
Sollten sich Ihre Tätigkeitsmerkmale (aus E9c) nicht verändern, dürften Sie in den Bereich SuE 13 /14 eingruppiert werden.
Genaueres bzgl. der Eingruppierung und des Tabellenentgeltes wird Ihnen Ihre Personal-Abteilung verbindlich mitteilen.
S14 gibt es nur für Kinderschutz und Mitwirkung familiengericht. S 13 ist eine Gruppe für Leitungspersonal kleine Kitas. Deshalb wahrscheinlich nur S12.
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Oder 11b