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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Pusteblume91 am 04.04.2025 21:27

Titel: EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: Pusteblume91 am 04.04.2025 21:27
Hallo zusammen :)

ich arbeite in der Ausländerbehörde und habe einen Antrag auf Höhergruppierung (von EG 9c auf EG10) beantragt.
Kennt jemand Stellen in der Ausländerbehörde die mit EG 10 bewertet werden? (z.B. wo der Stelleninhalt aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Haftanträge, Klageverfahren beinhaltet)

LG
Laura
Titel: Antw:EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: Schokobon am 04.04.2025 21:45
Ich kenne weder einen Antrag auf Höhergruppierung noch Sachbearbeiter einer Ausländerbehörde in EG 10.
Titel: Antw:EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: Der Geograph am 05.04.2025 08:41
Absolut unrealistisch - was rechtfertigt denn die Aufwertung in die 10?
Übernimmst du mehr und höherwertige Aufgaben?

Zu 99% wird die PA das ablehnen…hab noch nie jemanden in der Ausländerbehörde in der 10 gesehen…

Witz
Titel: Antw:EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: Roland80 am 05.04.2025 09:51
In Bremen ist es EG10/A10. Allerdings TVL. :P
Titel: Antw:EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: BAT am 05.04.2025 15:45
Es gibt bei uns so einige in der E10 bei der ABH. Müsste ich mal in den letzten Ausschreibungen nachgucken, was die Leute genau machen.

Wird bei uns gerade auch alles von der Eingruppierung etwas nach oben geschoben wegen Bewerbermangel.

FBL von E13 auf E14, Abteilungsleiter von E11 auf E12 bzw. E13, mehrer Nichtführungspositionen inzwischen mit E11.
Titel: Antw:EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: Grisu120309 am 05.04.2025 22:02
Hallo,
Ja, in meiner Behörde sind in der ABH mehrere Stellen nach A11/E10 bewertet.

Die Stellen decken sich nicht ganz mit deiner Beschreibung.

Die Kollegen, die Klagen am VG bearbeiten, sind z.B A12/E11 bewertet..

Gruß
Titel: Antw:EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: elclassicomv am 05.04.2025 22:48
Absolut unrealistisch - was rechtfertigt denn die Aufwertung in die 10?
Übernimmst du mehr und höherwertige Aufgaben?

Zu 99% wird die PA das ablehnen…hab noch nie jemanden in der Ausländerbehörde in der 10 gesehen…

Witz

Wie kannst du denn bitte ohne die komplette Stellenbeschreibung zu kennen von „unrealistisch“ reden?
Ich denke bei der aktuellen Bewerberlage im öD und insbesondere bei den Ausländerbehörden könnte es sich, wie schon bereits erwähnt, lohnen einen Antrag zu stellen. Auch die FK-Zulage wird aus eigener Erfahrung immer öfter gewährt, da auch die Verwaltungsspitzen langsam aber sicher mitbekommen, dass ausgebildete Fachkräfte mit Berufserfahrung nicht auf Bäumen wachsen.
Titel: Antw:EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: Pusteblume91 am 06.04.2025 07:22
Grisu120309 + BAT: Könntet ihr mir sagen welche Tätigkeiten bei euch darunter fallen?
Ich bearbeite ebenfalls Klageverfahren und stelle Haftanträge beim Amtsgericht ohne hinzuziehen des Rechtsamtes.

LG
Titel: Antw:EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: DerSehende am 06.04.2025 08:18
Hallo zusammen :)

ich arbeite in der Ausländerbehörde und habe einen Antrag auf Höhergruppierung (von EG 9c auf EG10) beantragt.
Kennt jemand Stellen in der Ausländerbehörde die mit EG 10 bewertet werden? (z.B. wo der Stelleninhalt aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Haftanträge, Klageverfahren beinhaltet)

LG
Laura

Machst du denn inzwischen andere Tätigkeiten?
Was sind deiner Meinung noch die Aufgaben die das Merkmal Schwierigkeit und Bedeutung rechtfertigen, due es als Arbeitsvorgang zwischen 33,33 und 50 Prozent benötigt (bei mehr wäre es EG 11)
Welche Arbeitsvorgänge hast du zu wie viel Prozent?
Wie ist eure Aufbauorganisation?
Wer entscheidet bei euch über was genau?

Dann wäre ggf. eine kleine Einschätzung möglich.
Titel: Antw:EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: Grisu120309 am 06.04.2025 12:01
Grisu120309 + BAT: Könntet ihr mir sagen welche Tätigkeiten bei euch darunter fallen?
Ich bearbeite ebenfalls Klageverfahren und stelle Haftanträge beim Amtsgericht ohne hinzuziehen des Rechtsamtes.

LG

Ich hab gerade meinen Urlaub angetreten. Kann daher 3 Woche dauern.

Aus dem Kopf: Hauptsachbearbeitung, Klagesachbearbeitung vor dem VG ohne Rechtsamt

Gruß
Titel: Antw:EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: BAT am 07.04.2025 08:48
Ich habe mal eine Ausschreibung nach E10/A11 bei uns rausgesucht:

Der Tätigkeitsbereich umfasst im Wesentlichen die Hauptsachbearbeitung im Sachgebiet „Asyl“. Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere
Koordinierung des Sachgebietes
Durchsetzung der Ausreisepflicht von Asylsuchenden
Entscheidungen über Duldungsanträge und Anträge auf Erteilung von Aufenthaltstiteln
Ausreiseaufforderungen und Abschiebungsandrohungen nach AufenthG und AsylG
Entscheidungen über Ausweisungen und Anordnung der Abschiebung
Maßnahmen zur Herbeiführung der freiwilligen Ausreise bzw. Einleitung der Abschiebung
Betreuung der Nachwuchskräfte

Für die Position kommen belastbare, teamfähige, flexible, durchsetzungsfähige und verantwortungsfreudige Dipl.-Verwaltungs(betriebs)wirte/-innen, Bachelor of Arts der Studienrichtung Öffentliche/Allgemeine Verwaltung/Verwaltungsbetriebs-wirtschaft und Verwaltungsfachwirte/-innen in Betracht. Erwartet werden ferner Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Konfliktfähigkeit, ein hohes Maß an Sicherheit in der Anwendung von Rechtsvorschriften sowie die Bereitschaft, sich schnell in fachspezifische EDV-Programme einzuarbeiten.
 
Vorausgesetzt wird die Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung.
Titel: Antw:EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: Landkreis 0815 am 07.04.2025 13:37
Also bei uns im Landkreis sind die SB im Ausländerrecht mit EG 09a eingruppiert und die Kollegen mit Abschiebungen in der EG 09b.
Titel: Antw:EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: Dpunkt am 07.04.2025 13:39
Um in eine E10 zu kommen musst du erstmal mindestens zwei Arbeitsvorgänge haben und der hochwertige (besondere Schwierigkeit und Bedeutung) Arbeitsvorgang muss einen Zeitanteil von mehr als 33,3% und weniger als 50% haben. Der relevante Zeitanteil als SB Asyl ist aber garantiert über 50%. Eine EG 10 ist somit nicht möglich. Wenn der Arbeitsvorgang, dessen Tätigkeitsmerkmale besonders schwierig und bedeutungsvoll sind, über 50% beträgt, dann wäre das eine EG11. Beim SB Asyl sehe ich weder die besondere Schwierigkeit, noch die Bedeutung.

Bei uns sind die Stellen übrigens als EG 9b eingestuft. Aus meiner Sicht auch zurecht. Für die 9c fehlt mir bei Tätigkeit, das Merkmal der besonderen Verantwortung.
Titel: Antw:EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: tiger am 08.04.2025 14:45
Merkts einer überhaupt noch? Das ist doch ab Ende komplett reinste WILLKÜR. Gleiches Beispiel KFZ Zulassung, meist in E6 oder auch E7, gleiche Tätigkeit. EWO E6 bis hin zur E8. Im Grunde die gleichen Tätigkeiten. Oder macht Behörde XY die schöneren Ausweise oder sind bei der Zulassung die Stempel schöner. Das zieht sich durch SÄMTLICHE Fachgebiete. Das gleiche ist es doch hier bei den Ausländerbehörden. Warum ist dort eine 9A, dann hier 9B oder 9C. Im Grunde macht doch jeder den gleichen Job. So kann es doch nicht sein. Diese "Fachbegriffe" bei den Eingruppierungen sind doch völliger Schwachsinn. Am Ende entscheidet der Personaler oder der Arbeitgeber die Eingruppierung. Hier gehört was völlig anderes gemacht. Und zwar es muss nach eine  Art Aufgabengebiete mit einem Punktesystem gehen. z.B.

Person arbeitet Passamt und Einwohneramt E7 =10 Punkte
kommt dazu Gewerbeamt zusätzlich noch z.B. 5 Punkte dazu

Mit 20 Punkten E8.

bestellter Standesbeamter 40 Punkte 9B.
Mitarbeiter Standesbeamter 20 Punkte E8, kommt das xy dazu bis zu 9A.
Bautechniker z.B. 30 Punkte 9A, kommt das und das dazu 9B etc...

So müsste das aufgegliedert werden. So kann ja jeder machen was er will. Betrug am AN wird hier sogar noch tariflich unterstützt!

Auch schon gesehen. Kämmerer Gemeinden: E10 bis hin zu E12. WTF? Ein Kämmerer ist ein Kämmerer.
Titel: Antw:EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: troubleshooting am 08.04.2025 15:39
So kann ja jeder machen was er will. Betrug am AN wird hier sogar noch tariflich unterstützt!

Du übersiehst da etwas bzw. beziehst deinen Satz "So kann ja jeder machen was er will." nur auf die AG-Seite.
Gehaltsverhandlungen sind eben solche - Verhandlungen! Und, Verhandlungen sind keine Einbahnstraße!

Ist die Stelle schwer zu besetzen, kann die Pers. stur oder flexibel sein - rate mal, wer die Stellen besetzt bekommt!
Als AN kann dir der AG ein Angebot (!) vorlegen. Da sagst dann ja, nein oder legst ein Gegenangebot vor.

Am Ende bestimmen es Angebot und Nachfrage, sowie Verhandlungsgeschick! Auch, in auf den ersten Blick starren TV.
Titel: Antw:EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: Kommunalgenie am 08.04.2025 16:33
Merkts einer überhaupt noch? Das ist doch ab Ende komplett reinste WILLKÜR. Gleiches Beispiel KFZ Zulassung, meist in E6 oder auch E7, gleiche Tätigkeit. EWO E6 bis hin zur E8. Im Grunde die gleichen Tätigkeiten. Oder macht Behörde XY die schöneren Ausweise oder sind bei der Zulassung die Stempel schöner. Das zieht sich durch SÄMTLICHE Fachgebiete. Das gleiche ist es doch hier bei den Ausländerbehörden. Warum ist dort eine 9A, dann hier 9B oder 9C. Im Grunde macht doch jeder den gleichen Job. So kann es doch nicht sein. Diese "Fachbegriffe" bei den Eingruppierungen sind doch völliger Schwachsinn. Am Ende entscheidet der Personaler oder der Arbeitgeber die Eingruppierung. Hier gehört was völlig anderes gemacht. Und zwar es muss nach eine  Art Aufgabengebiete mit einem Punktesystem gehen. z.B.

Person arbeitet Passamt und Einwohneramt E7 =10 Punkte
kommt dazu Gewerbeamt zusätzlich noch z.B. 5 Punkte dazu

Mit 20 Punkten E8.

bestellter Standesbeamter 40 Punkte 9B.
Mitarbeiter Standesbeamter 20 Punkte E8, kommt das xy dazu bis zu 9A.
Bautechniker z.B. 30 Punkte 9A, kommt das und das dazu 9B etc...

So müsste das aufgegliedert werden. So kann ja jeder machen was er will. Betrug am AN wird hier sogar noch tariflich unterstützt!

Auch schon gesehen. Kämmerer Gemeinden: E10 bis hin zu E12. WTF? Ein Kämmerer ist ein Kämmerer.

Die tariflichen Regelungen sind eindeutig. Nur viele Personaler sind nicht in der Lage diese fachkompetent zu bewerten.

PS: ein Kämmerer ist nicht gleich ein Kämmerer.
Titel: Antw:EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: FearOfTheDuck am 08.04.2025 18:04
Man müsste viel entspannter und ohne Groll zusammen den Weg zum Gericht suchen. Den was die AG und ggf. die AN einzig tun, ist sich eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung zu bilden. Rechtssicher entscheiden kann am Ende nur das Arbeitsgericht.

tiger hat das ganze Prozedere weder verstanden noch durchdrungen. Genau diese "Fachbegriffe", also die Tätigkeitsmerkmale, zu denen es i.d.R. die passende Rechtsprechung gibt, machen die Eingruppierung zu einem großen Teil aus.
Titel: Antw:EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: UNameIT am 08.04.2025 18:33
Merkts einer überhaupt noch? Das ist doch ab Ende komplett reinste WILLKÜR. Gleiches Beispiel KFZ Zulassung, meist in E6 oder auch E7, gleiche Tätigkeit. EWO E6 bis hin zur E8. Im Grunde die gleichen Tätigkeiten. Oder macht Behörde XY die schöneren Ausweise oder sind bei der Zulassung die Stempel schöner. Das zieht sich durch SÄMTLICHE Fachgebiete. Das gleiche ist es doch hier bei den Ausländerbehörden. Warum ist dort eine 9A, dann hier 9B oder 9C. Im Grunde macht doch jeder den gleichen Job. So kann es doch nicht sein. Diese "Fachbegriffe" bei den Eingruppierungen sind doch völliger Schwachsinn. Am Ende entscheidet der Personaler oder der Arbeitgeber die Eingruppierung. Hier gehört was völlig anderes gemacht. Und zwar es muss nach eine  Art Aufgabengebiete mit einem Punktesystem gehen. z.B.

Person arbeitet Passamt und Einwohneramt E7 =10 Punkte
kommt dazu Gewerbeamt zusätzlich noch z.B. 5 Punkte dazu

Mit 20 Punkten E8.

bestellter Standesbeamter 40 Punkte 9B.
Mitarbeiter Standesbeamter 20 Punkte E8, kommt das xy dazu bis zu 9A.
Bautechniker z.B. 30 Punkte 9A, kommt das und das dazu 9B etc...

So müsste das aufgegliedert werden. So kann ja jeder machen was er will. Betrug am AN wird hier sogar noch tariflich unterstützt!

Auch schon gesehen. Kämmerer Gemeinden: E10 bis hin zu E12. WTF? Ein Kämmerer ist ein Kämmerer.

Dir ist bewusst, das unser Tarifsystem genau so funktioniert?

Was ist die Tätigkeit, wir schwierig ist die Tätigkeit, zu wieviel Prozent wird sie ausgeführt etc. Bei erreichen von bestimmten Prozenten werden daraus die EGs gebildet, bzw. die Einordnungen.
Titel: Antw:EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: Kyuss am 08.04.2025 19:52
@Threaderstellerin

Bei meinem ehemaligen AG waren die Tätigkeiten, welche von Dir skizziert wurden, ebenfalls in der 9c eingruppiert. Interessanterweise gab es schon seit Jahren die Gespräche, ob man nicht auf Grund der Haftanträge und eigenverantwortlichen Abschiebungen (ohne dazwischengeschaltete Instanz) eine Höhergruppierung anstreben sollte. Aus finanziellen Gründen hat der AG die entsprechenden Zeitanteile bewusst klein gehalten, um einer Höhergruppierung aus dem Weg gehen zu können. Das diese nicht der Wirklichkeit entsprachen, ist den KollegInnen kaum aufgefallen. Das Wissen um die Tarifautomatik ist nicht überall gut ausgeprägt.

Manche AG verstehen es erst nach der Eingruppierungsfestsgellungsklage. Vorher sollte man sich jedoch über einen längeren Zeitraum Protokolle anfertigen, um die Ablagen zwischen der Tätigkeitsbeschreibung und der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und deren Zeitanteil nachweisen zu können. Der Antrag auf Neubewertung einer Stelle sollte von dem AN immer begründet und hinreichend geplant (Tätigkeitsprotokoll, Konsultation Anwalt und oder Personalrat) werden.
Titel: Antw:EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: MoinMoin am 09.04.2025 09:52
Merkts einer überhaupt noch? Das ist doch ab Ende komplett reinste WILLKÜR.
Da ist nur die Willkür darin zu sehen, dass der eine AG und AN zu einer korrekten Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung kommt der andere nicht.
Und letztere unterliegen der richterlichen Überprüfung und die Entscheiden dann wie man eingruppiert ist und welche Geld zu fließen hat.

Wenn aber ein An wie keine eigenen Rechtsmeinung hat, dann kann der Ag auch nicht korrigiert werden in seiner falschen Rechtsmeinung.
Titel: Antw:EG 10 als Sachbearbeiter Ausländerbehörde
Beitrag von: Dpunkt am 09.04.2025 09:54
@tiger

Bei der Stellenbewertung für tariflich Beschäftigte gibt es kein Punktesystem, so wie du es skizzierst. Das gibt es nur bei Beamten.