Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte Hessen => Thema gestartet von: Mere am 06.04.2025 00:52
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Nach Eingang eines Bescheids haben wir Widerspruch auf Rückzahlung der Anwärterbezüge eingelegt. Die Zahlungspflichtig wurde bis zur endgültigen Entscheidung von der Behörde ausgesetzt.
Mittlerweile warten wir seit 4 Monate auf eine Reaktion seitens der Behörde. Gibt es hier eine Frist? Wie lange darf sich eine Behörde mit der Prüfung Zeit lassen?
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3 Monate. Danach kannst du Anfechtungsklage erheben.
Warum hast du Zeitdruck?
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https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE230004253
Wenn du in die Wirtschaft wechselst:
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE230004661
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Schon mal Danke für die Antworten.
Zeitdruck haben wir keine, mein Sohn würde es gerne wissen, ob er zahlen muss oder nicht. Gerade durch das anschließende Studium fallen einige Kosten an und da ist so eine Rückzahlung schon heftig für einen jungen Menschen. Und irgendwie geht man immer mit einem unguten Gefühl an den Briefkasten 😢
Seit unserem Widerspruch ist Funkstille seitens der Behörde.