Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Wilm am 06.04.2025 19:52

Titel: Geltungsbereich der Ausbildungs- und Prüfungspflicht
Beitrag von: Wilm am 06.04.2025 19:52
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zum Geltungsbereich der Ausbildungs- und Prüfungspflicht.

In den Vorbemerkungen 7 Abs. 1 heißt es, dass die Prüfungspflicht nur für Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst (Teil A Abschn. I Ziffer 3) sowie im Kassen- und Rechnungswesen (Teil B Abschn. XIII) gelten.

Ich bin Beschäftigter in der Stadtbücherei und sollte doch demnach nicht zu der genannten Gruppe gehören?!

In Teil B (Besonderen Teil) heißt es zwar, dass für Bibliotheksbeschäftigte „die Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des Teils A Abschnitt I Ziffer 3 Anwendung“, finden, aber nach meinem Sprachverständnis macht das Beschäftigte in Bibliotheken dennoch nicht zu Beschäftigten im Büro […] oder verstehe ich das falsch?

Über Einschätzungen wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank!
Titel: Antw:Geltungsbereich der Ausbildungs- und Prüfungspflicht
Beitrag von: 2strong am 06.04.2025 23:59
Sehe ich ebenso. Ist auch in der Sache naheliegend. Denn im Verwaltungslehrgang werden grundsätzlich keine Kenntnisse vermittelt, die für spezielle Tätigkeitsmerkmale prägend sind .
Titel: Antw:Geltungsbereich der Ausbildungs- und Prüfungspflicht
Beitrag von: TVOEDAnwender am 08.04.2025 12:24
Es handelt sich hierbei um spezielle Eingruppierungsvorschriften für Beschäftigte von Bibiliotheken, welche von sich auf die "die Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des Teils A Abschnitt I Ziffer 3" verweisen. Also gilt hierfür die AuP-Pflicht aus Nr. 7 der Vorbemerkungen zur EGO nicht.
Titel: Antw:Geltungsbereich der Ausbildungs- und Prüfungspflicht
Beitrag von: Wilm am 08.04.2025 19:21

Vielen herzlichen Dank für die Rückmeldungen.
Das bestätigt mich darin, noch einmal das Gespräch mit dem Personalamt zu suchen und zu versuchen, deren irrige Meinung zu korrigieren.