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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: blondie am 09.04.2025 12:43
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Es wird eine Stelle intern ausgeschrieben und es gibt einige Bewerber. Einem der Bewerber wird in der Probezeit gekündigt und das Vorstellungsgespräch findet nach seiner Kündigung statt. Bleibt er dennoch ein interner Bewerber, obwohl er beim Gespräch nicht mehr bei dem AG beschäftigt ist?
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Welche Bedeutung hätte es, dass jemand interner Bewerber ist?
Wie ist ein interner Bewerber definiert? Gleicher AG? gleicher Dienstort? gleiche Abteilung?....
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intern ist man, wenn man in der Behörde beschäftigt ist.
Extern ist jeder andere, also außerhalb der Behörde oder auch außerhalb ÖD.
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Einem der Bewerber wird in der Probezeit gekündigt und das Vorstellungsgespräch findet nach seiner Kündigung statt.
Soll heißen nach Aussprechen der Kündigung oder nach seinem letzten Arbeitstag im bisherigen Beschäftigungsverhältnis?
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intern ist man, wenn man in der Behörde beschäftigt ist.
Extern ist jeder andere, also außerhalb der Behörde oder auch außerhalb ÖD.
Also ist man bei euch auch externer wenn man den gleichen AG hat.
Und welche rechtliche Bewandtnis hat es bei einem Bewerbungsverfahren? Sind da externe ausgeschlossen worden?
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Die Antwort ist doch ganz einfach: Es kommt drauf an!
1. Was genau wurde im Anforderungsprofil zu den Eignungskriterien beschrieben?
und 2. Was für ein Verfahren habt ihr gewählt? (Jeder wird eingeladen oder 2-stufig?)
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Da du bei einer Einstellung nicht mehr im Arbeitsverhältnis stehen würdest, würde ich behaupten, dass du als externe Person dann neu eingestellt werden würdest.
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Einem der Bewerber wird in der Probezeit gekündigt und das Vorstellungsgespräch findet nach seiner Kündigung statt.
Soll heißen nach Aussprechen der Kündigung oder nach seinem letzten Arbeitstag im bisherigen Beschäftigungsverhältnis?
Nach seinem letzten Tag
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Muss der Bewerber eingeladen werden oder möchte man das auch?
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intern ist man, wenn man in der Behörde beschäftigt ist.
Extern ist jeder andere, also außerhalb der Behörde oder auch außerhalb ÖD.
Also ist man bei euch auch externer wenn man den gleichen AG hat.
Und welche rechtliche Bewandtnis hat es bei einem Bewerbungsverfahren? Sind da externe ausgeschlossen worden?
jo
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Muss der Bewerber eingeladen werden oder möchte man das auch?
du stellst zwar die richtige Frage, aber es soll korrekt ablaufen