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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Claudia93 am 10.04.2025 22:16

Titel: Vorzeitiger Stufenaufstieg in Kombination mit Höhergruppierung
Beitrag von: Claudia93 am 10.04.2025 22:16
Hallo,

angenommen man hat in 11/2024 eine Höhergruppierung beantragt. In 03/2025 bekommt man ein Schreiben, dass für die aktuelle Stufe ein vorzeitiger Stufenaufstieg gewährt wird.

Angenommen die Höhergruppierung geht durch, wie spielt jetzt der vorzeitige Stufenaufstieh hier rein?
"Verpufft" der komplett oder wird der auf die Höhergruppierung angewendet?

Grüße
Titel: Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg in Kombination mit Höhergruppierung
Beitrag von: Schokobon am 10.04.2025 22:37
Es gibt keinen Antrag auf Höhergruppierung.

Falls der Arbeitgeber aufgrund eines rechtlich völlig irrelevanten Schriftstückes von dir seine Rechtsmeinung über deine Eingruppierung ändert, dann wäre diese Rechtsmeinung wohl ab dem Tag der Übertragung der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit anzuwenden. Wann wurden dir die Aufgaben übertragen?
Ab diesem Tag warst du entsprechend eingruppiert.
Eine Auswirkung auf den vorzeitigen Stufenaufstieg hat das nicht.

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, zum Beispiel Entgeltzahlungen, verfallen nach 6 Monaten.
Titel: Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg in Kombination mit Höhergruppierung
Beitrag von: NWB am 11.04.2025 12:22
Die Korrektur eines Eingruppierungsirrtums beeinflusst nicht die Stufenlaufzeit, im Gegensatz zur Höhergruppierung
Titel: Antw:Vorzeitiger Stufenaufstieg in Kombination mit Höhergruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 11.04.2025 14:09
Und der AG kann sich auch nicht hinterher rausreden, er hätte den vorzeitiger Stufenaufstieg aufgrund einer Leistungsbewertung in einer niedrigeren EG durchgeführt.

Denn er hat die Leistungsbewertung aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten durchgeführt. Und er hat sich nur halt geirrt wo diese eingruppiert sind.