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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Neuromancer am 11.04.2025 09:06

Titel: Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Beitrag von: Neuromancer am 11.04.2025 09:06
Hallo zusammen,

ich habe bei meinem Dienstherrn den Prozess zur Verbeamtung angestoßen – dieser läuft aktuell. Tatsächlich bin ich mir jedoch nicht zu 100 % sicher, ob ich die Urkunde letztlich annehmen werde.

In meiner konkreten Situation (derzeit E12/4, Verbeamtung voraussichtlich A10/3, die Stelle ist mit A13 bewertet, 2 Kinder) würde ich erst nach ca. 11 Jahren monatlich mehr verdienen. Auf die gesamte Laufzeit bis zum Renteneintritt gerechnet, läge der finanzielle Vorteil bei etwa 9–10 % mehr Netto gegenüber meiner derzeitigen Eingruppierung.
Ich habe finanzielle Verbindlichkeiten, die ich mit A10/3 nur schwer bedienen könnte. Zudem wiegt für mich die Bindung an die Behörde und das Beamtentum schwer – insbesondere im Vergleich zur Flexibilität, die ich aus meiner Zeit in der Privatwirtschaft (knapp 7 Jahre) kenne.

Nichtsdestotrotz würde ich ggf die Verbeamtung in Erwägung ziehen, wenn sie auf A11 erfolgen würde.

Wie schätzt ihr das ein: Kann ich, sobald mir die Eingruppierung vom Dienstherrn mitgeteilt wird, offen kommunizieren, dass ich die Urkunde nur im Fall einer Verbeamtung auf A11 annehmen würde – insbesondere mit Verweis auf meine finanzielle Situation? Oder würde ich mir damit eher selbst schaden bzw. als "frech" wahrgenommen werden? Könnte ich jetzt schon die Kollegen bitten mir die Mitteilung zusenden in welcher Stufe ich eingruppiert werde?

Danke und Viele Grüße
Neuro
Titel: Antw:Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Beitrag von: Tagelöhner am 11.04.2025 09:13
Ob so eine Forderung in deinem konkreten Einzelfall als "frech" wahrgenommen wird und du dir damit schadest, lässt sich doch gar nicht mit Sicherheit sagen. Das hängt ganz stark von den involvierten Personen ab.

Ich behaupte aber aus meiner Erfahrung heraus, dass du dir damit aber mit sehr viel höherer Wahrscheinlichkeit schaden wirst. Insbesondere von Beamten wird eine gewisse Unterwürfigkeit und Gehorsamkeit bzw. Eingliederung in die bestehenden Strukturen erwartet und nicht bereits forderndes aufmüpfiges Verhalten, bevor überhaupt die Ernennungsurkunde übernommen wurde. Außerdem herrscht vor allem bei Beamten die Denkweise "das System ist wie es ist, es hat ja dafür viele andere Vorteile bei Pension, Versorgung im Krankheitsfall, günstiger Zugang zur Privaten Krankenkasse, Jobsicherheit, Alimentation der Familie usw. und ich habe mich auch von ganz unten "hochdienen" müssen (Stichwort Laufbahnprinzip)"

In so einem Fall würde ich die finanzielle Verschlechterung zu Beginn aber definitiv thematisieren und versuchen dadurch auf Verständnis und zügige Beförderungen hinzuwirken (auf die es aber keine Garantien gibt, sondern für die man sehr wohlwollende Förderer/Entscheidungsträger bei der Stellenbewirtschaftung braucht).

Fragen solltest du dich aber trotzdem, warum dir vielleicht gerade jetzt ein Wechsel ins Beamtenverhältnis angeboten wird. Mit E12/4 bist du für deinen aktuellen Arbeitgeber kein kostengünstiger Mitarbeiter (Hier reden wir ja schnell über vielleicht 85.000€ + Personalkosten im Jahr durch die Lohnnebenkosten. Als Beamter in A10/3 kostet du dann deinen Dienstherr vielleicht noch etwa 45-50.000€ brutto (grobe Schätzung).

Die finanzielle Situation öffentlicher Haushalte wird prekärer, die Sparzwänge größer und siehe da, es wird wieder mehr verbeamtet. Sind deine Aufgaben überhaupt hoheitlicher Art?
Titel: Antw:Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Beitrag von: Gewerbler am 11.04.2025 09:23
Mir stellt sich die Frage, warum diese Überlegungen kommen, nachdem du, offenbar von dir aus, die Verbeamtung angestoßen hast?
Grundsätzlich gibt es im Beamtenbereich eigentlich nichts zu verhandeln bzw. man ist halt auf den guten Willen des Dienstherrn angewiesen. Es ist eben kein Vertragsverhältnis auf Augenhöhe sondern ein durch gegenseitige Rechte und Pflichten geprägtes Dienstverhältnis. Ob man das im Einzelfall möchte oder nicht, ist jedem selbst überlassen.

Ich kenne es so, dass die Stufe erst später durch die Bezüge zahlende Stelle ggf. in Abstimmung mit dem jeweiligen Personalreferat der einstellenden Behörde festgesetzt wird, wenn die anrechenbaren Vorzeiten dann bekannt sind (O-Ton "erstmal die Urkunde haben, damit die Zeiten laufen, alles andere kann man später klären").

In deinem Fall wäre zu klären, ob generell im Beförderungsamt eingestellt wird und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Deine privaten Verbindlichkeiten interessieren den Dienstherrn an sich nicht, wobei ich z.B. etwas unterschreiben musste, dass ich in geordneten finanziellen Verhältnissen lebe - da gehts aber sicherlich nicht um z.B. einen Hauskredit oder sowas.

Ansonsten: Offen kommunizieren finde ich grundsätzlich gut, da dann ggf. das Verfahren und alles was dran hängt natürlich abgebrochen werden kann. Ob du die A11 raushandeln kannst hängt natürlich davon ab, mit was du drohst und wie wichtig du bist. Zu sagen "ich lasse mich in A11 verbeamten oder bleibe Angestellter" ist vermutlich nicht die ganz große Drohkulisse... (außer evtl. unter dem Aspekt, den Tagelöhner angesprochen hat)

Geht es bei dir um den Bund als Dienstherrn? Evtl. gibt es dort natürlich eine Regelung, dass man in höhere Ämter eingestellt werden kann, wenn es große finanzielle Einbußen bedeutet oder sowas. Könnte man klären, ich meine dass es in BaWü so einen Passus gibt. Ob der gezogen wird, ist natürlich eine andere Geschichte...
Titel: Antw:Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Beitrag von: Organisator am 11.04.2025 10:22
Hallo zusammen,

ich habe bei meinem Dienstherrn den Prozess zur Verbeamtung angestoßen – dieser läuft aktuell. Tatsächlich bin ich mir jedoch nicht zu 100 % sicher, ob ich die Urkunde letztlich annehmen werde.

In meiner konkreten Situation (derzeit E12/4, Verbeamtung voraussichtlich A10/3, die Stelle ist mit A13 bewertet, 2 Kinder) würde ich erst nach ca. 11 Jahren monatlich mehr verdienen. Auf die gesamte Laufzeit bis zum Renteneintritt gerechnet, läge der finanzielle Vorteil bei etwa 9–10 % mehr Netto gegenüber meiner derzeitigen Eingruppierung.
Ich habe finanzielle Verbindlichkeiten, die ich mit A10/3 nur schwer bedienen könnte. Zudem wiegt für mich die Bindung an die Behörde und das Beamtentum schwer – insbesondere im Vergleich zur Flexibilität, die ich aus meiner Zeit in der Privatwirtschaft (knapp 7 Jahre) kenne.

Nichtsdestotrotz würde ich ggf die Verbeamtung in Erwägung ziehen, wenn sie auf A11 erfolgen würde.

Wie schätzt ihr das ein: Kann ich, sobald mir die Eingruppierung vom Dienstherrn mitgeteilt wird, offen kommunizieren, dass ich die Urkunde nur im Fall einer Verbeamtung auf A11 annehmen würde – insbesondere mit Verweis auf meine finanzielle Situation? Oder würde ich mir damit eher selbst schaden bzw. als "frech" wahrgenommen werden? Könnte ich jetzt schon die Kollegen bitten mir die Mitteilung zusenden in welcher Stufe ich eingruppiert werde?

Danke und Viele Grüße
Neuro

Ich finde es legitm, eine Änderung im Arbeitsverhältnis (hier Verbeamtung) an Bedinungen zu verknüpfen. Schließlich will man sich nicht (finanziell) verschlechtern. Im Zweifel schaust du, was dir angeboten wird und entscheidest dich dann.

Wenn das jemand als "frech" ansieht ist das deren Problem.
Titel: Antw:Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Beitrag von: Tagelöhner am 11.04.2025 10:45
Natürlich ist das für vernünftig denkende Leute legitim. Gerade im Beamtenbereich hält man sich aber auch nicht selten für etwas besseres (elitärer Habitus, vermutlich weil man insgeheim halt doch weiß, dass man stark privilegiert ist und zu oft von der sogenannten "Bestenauslese" gehört hat, gilt insbesondere für den hD).

Und wer das Angebot, in diesen Kreis "aufzusteigen" ausschlägt, wird dann entsprechend schräg angeschaut.
Titel: Antw:Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Beitrag von: Organisator am 11.04.2025 10:48
Natürlich ist das für vernünftig denkende Leute legitim. Gerade im Beamtenbereich hält man sich aber auch nicht selten für etwas besseres (elitärer Habitus, vermutlich weil man insgeheim halt doch weiß, dass man stark privilegiert ist und zu oft von der sogenannten "Bestenauslese" gehört hat, gilt insbesondere für den hD).

Und wer das Angebot, in diesen Kreis "aufzusteigen" ausschlägt, wird dann entsprechend schräg angeschaut.

Das wäre dann aber auch ein klares Zeichen dafür, dass man mit solchen Leuten nichts zu tun haben wollte und weiterzieht. Eine wir/die - Denke findet man häufig bei kleinen Geistern.
Titel: Antw:Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Beitrag von: EmmBea am 11.04.2025 12:05
Frag doch erst einmal nach, mit welcher Eingruppierung du bei der Verbeamtung rechnen kannst und inwiefern deine Vorzeiten berücksichtigt werden.

Das müsste dir dein Dienstherr oder die jeweilige Personalstelle schon sagen können.

Vielleicht machst du dir ja völlig grundlos einen Kopf.
Titel: Antw:Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Beitrag von: PolareuD am 11.04.2025 12:07
Es gibt durchaus die Möglichkeit die Laufbahn fiktiv nachzuzeichnen, so dass eine Verbeamtung in einem Förderamt möglich ist. Muss aber von allen Beteiligten unterstützt werden.
Titel: Antw:Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Beitrag von: Eukalyptus am 11.04.2025 17:24
Ich sehe kein Problem. Bitte aber den Sachverhalt unter Angabe deiner -absolut verständlichen Gründe, dass du dich aufgrund laufender finanzieller Verpflichtungen kurzfristig nicht gravierend verschlechtern möchtest - rechtzeitig kommunizieren. Nicht erst, wenn die Übergabe der Urkunde angekündigt ist.
Titel: Antw:Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Beitrag von: Asperatus am 11.04.2025 22:01
Zudem wiegt für mich die Bindung an die Behörde und das Beamtentum schwer – insbesondere im Vergleich zur Flexibilität, die ich aus meiner Zeit in der Privatwirtschaft (knapp 7 Jahre) kenne.

Diese immer wieder geäußerte Sorge finde ich nicht nachvollziehbar. Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis kann jederzeit beantragt werden und das geht in der Regel sogar schneller als die Kündigungsfrist im Angestelltenverhältnis. Die Zeiten werden in der Rentenversicherung nachversichert (allerdings unter Umständen von einem niedrigeren Brutto ausgehend). Ansonsten könnte sich die Bindungswirkung noch auf der Verluste von anderen Vorteilen (wie Pension) beziehen. Jedenfalls sollte man sich von der "Berufung auf Lebenszeit" nicht abschrecken lassen.

In meiner konkreten Situation (derzeit E12/4, Verbeamtung voraussichtlich A10/3, die Stelle ist mit A13 bewertet, 2 Kinder) würde ich erst nach ca. 11 Jahren monatlich mehr verdienen.

Wie kommst du auf ca. 11 Jahre? Kennst du die Beförderungspraxis und die Planstellensituation in deiner Behörde? Immerhin ist die Stelle A13-dotiert. Der Unterschied zwischen A10 Stufe 3 und E12 Stufe 4 ist jetzt nicht sehr groß, abgesehen von der PKV. In welche Stufe du kommst, kannst du dir mit Blick auf § 28 BBesG und die BBesGVwV schon in gewisser Weise selbst ausrechnen, zumindest die Zeiten, wo es keinen Ermessensspielraum gibt. Die gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeiten (also wahrscheinlich die, mit der du Stufe 4 im Tarifbereich erreicht hast) werden (abzüglich 1,5 Jahre für die Laufbahnbefähigung) jedenfalls angerechnet (es gelten jedoch abweichende Zeiten für die Stufen). Mit einer Einstellung im Beförderungsamt würde ich erstmal nicht ausgehen, hängt aber von der Behörde ab.

Zur Ursprungsfrage würde ich mich den Vorschreibern anschließen und von dieser klaren Kante im Gespräch abraten. Eher würde ich höflich fragen, welche Möglichkeiten es gäbe, Erfahrungszeiten anerkannt zu bekommen (durch Erfahrungsstufe oder Einstellung ins Beförderungsamt). Neben dem Personalbereich sollte auch die Personalvertretung Erfahrungswerte aus der Verwaltungspraxis geben können.
Titel: Antw:Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Beitrag von: Ytsejam am 14.04.2025 15:10

In meiner konkreten Situation (derzeit E12/4, Verbeamtung voraussichtlich A10/3, die Stelle ist mit A13 bewertet, 2 Kinder) würde ich erst nach ca. 11 Jahren monatlich mehr verdienen. Auf die gesamte Laufzeit bis zum Renteneintritt gerechnet, läge der finanzielle Vorteil bei etwa 9–10 % mehr Netto gegenüber meiner derzeitigen Eingruppierung.
Neuro

Dir ist aber schon bewusst, dass es so schöne Dinge wie Beförderungssperre gibt? Dieses Gespenst von vor einem Jahrzehnt dachte ich wäre für immer vom Tisch angesichts des "Fachkräftemangels", tatsächlich höre ich nunmehr vermehrt wieder Stimmen, die in diese Richtung gehen. Da können aus 11 Jahren auch schnell 22 werden. Das bei längerer Arbeitszeit etc. pp., überleg es dir gut.
Titel: Antw:Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Beitrag von: Asperatus am 18.04.2025 11:08

In meiner konkreten Situation (derzeit E12/4, Verbeamtung voraussichtlich A10/3, die Stelle ist mit A13 bewertet, 2 Kinder) würde ich erst nach ca. 11 Jahren monatlich mehr verdienen. Auf die gesamte Laufzeit bis zum Renteneintritt gerechnet, läge der finanzielle Vorteil bei etwa 9–10 % mehr Netto gegenüber meiner derzeitigen Eingruppierung.
Neuro

Dir ist aber schon bewusst, dass es so schöne Dinge wie Beförderungssperre gibt? Dieses Gespenst von vor einem Jahrzehnt dachte ich wäre für immer vom Tisch angesichts des "Fachkräftemangels", tatsächlich höre ich nunmehr vermehrt wieder Stimmen, die in diese Richtung gehen. Da können aus 11 Jahren auch schnell 22 werden. Das bei längerer Arbeitszeit etc. pp., überleg es dir gut.

Meine Entscheidung würde ich aber nicht auf Gerüchte stützen. Wann hat es zuletzt übergreifende Beförderungssperren bei Bundesbeamten gegeben?
Titel: Antw:Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Beitrag von: vermessen am 19.04.2025 12:46
Ich stand vor 10 Jahren vor der gleichen Frage. Verbeamtung von E12 zu A10.
Ich habe es nicht bereut. Dienstposten blieb mit A12 bewertet, so dass es im Jahrestakt die Beförderung gab.

Also von A10 nach A12 in letztlich 27 Monaten.

Rein auf das Jahresnetto gerechnet sind E12/4 und A10/3 nahezu identisch. Einzig die PKV ist als Verlust anzunehmen. Geht die Frau noch einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nach, kann man die Kinder erstmal in der Familienversicherung lassen. Spätestens mit der A11 hat man zur E12 keine finanziellen Nachteile mehr.
Titel: Antw:Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Beitrag von: Gewerbeaufsichtbeamter am 22.04.2025 09:05
Bei der Berechnung des Unterschieds A10/E12 bitte nicht etwaige Zulagen für Kinder und Verheiratet sein vergessen. Wenn man sich den Rechner anguckt, dann sind A10/3 (3510,82€) und E12/4 (3304,06€) kein großer Unterschied. Das ganze mal betrachtet ohne Kirchensteuer und Krankenversicherung.
Titel: Antw:Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Beitrag von: Bastel am 22.04.2025 09:42
Bei der Berechnung des Unterschieds A10/E12 bitte nicht etwaige Zulagen für Kinder und Verheiratet sein vergessen. Wenn man sich den Rechner anguckt, dann sind A10/3 (3510,82€) und E12/4 (3304,06€) kein großer Unterschied. Das ganze mal betrachtet ohne Kirchensteuer und Krankenversicherung.

Dann ziehe mal noch 350-400€ für die PKV ab...
Titel: Antw:Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Beitrag von: Gewerbeaufsichtbeamter am 22.04.2025 12:37
Da die PKV individuellen Einflüssen unterliegt, habe ich diese extra nicht betrachtet.
Titel: Antw:Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Beitrag von: Bastel am 22.04.2025 13:44
Da die PKV individuellen Einflüssen unterliegt, habe ich diese extra nicht betrachtet.

Sie haben aber auf den monetären Vergleich einen massiven Einfluss...

Wenn man keine Kinder hat und nicht durchbefördert wird, kann die Verbeamtung teuer werden... Von den aufgegebenen Rechten ganz zu schweigen.
Titel: Antw:Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Beitrag von: Schmitti am 22.04.2025 15:02
Da die PKV individuellen Einflüssen unterliegt
Ehen und Kinder auch, wodurch Beamte sowas dann auch mal zur Gehaltsoptimierung individualisieren können ;-)
Titel: Antw:Dienstherr bei Verbeamtung ein Ultimatum stellen
Beitrag von: Hans1W am 23.04.2025 09:01
Sobald es aber um hD geht ist die Verbeamtung eigentlich immer sinnvoll vom Geld her, auch ohne Kinder. Selbst mit Öffnungsaktion sollt es vom netto passen. Wer natürlich in der GKV bleiben will ist beim Bund an der falschen Adresse ohne generelle Beihilfe.