Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: bebolus am 12.04.2025 14:47
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Kann jemand sagen wann wieder die Regenbogenflagge gehisst wird?
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Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Die Anordnung der Beflaggung kann jede zuständige Stelle einer Verwaltung für ihre Gebäude treffen unter Beachtung des BMI-Schreibens vom 6. April 2022 (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/PI/DE/Beflaggung/BesBeflaggung/BMI_06042022_Regenbogenflagge.pdf?__blob=publicationFile&v=6).
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Danke. Macht die CDU das dann jetzt auch..? Oder anders gefragt: hängt demnächst die Antifa-Flagge über dem BMF? Und falls ja.. Muss ich dann salutieren oder darf ich das verweigern, vielleicht weil ich queer oder feministisch bin..?
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Salutiert werden muss nur vor einer Dienstflagge, wenn sie gehisst oder eingeholt wird. Ziviles Personal hat den Motor des Fahrzeuges abzustellen und auszusteigen. Näheres ist normalerweise in der Kasernernordnung geregelt. Sollte es sich also um keine Kaserne handeln und du bist kein Soldat, hast du nicht zu salutieren.
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Müsste ich sie dann hissen? Also die Antifa-Flagge?
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Nein ;)
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Nein ;)
Hätte ich die Regenbogenflagge denn hissen müssen, wenn mein Vorgesetzter es angewiesen hätte?
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Nein ;)
Hätte ich die Regenbogenflagge denn hissen müssen, wenn mein Vorgesetzter es angewiesen hätte?
Ist die Frage jetzt ernstgemeint? Natürlich.
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Ok.
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Hoffentlich fühle ich mich nicht ausgerechnet an dem Tag als.. Und bekomme meine Ta..
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Dieses gilt natürlich nur dann, sofern Man(n) vorher sein Geschlecht wechselt und dies rechtzeitig beantragt hat...
Ferner auch nur dann, sofern man es umgehend der Personal bearbeitenden Dienststelle angezeigt hat.
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Was will uns der Autor damit sagen?
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Auf die wichtigen Probleme unserer Zeit hinweisen... ist doch klar.
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Und warum schreibt bebolus ständig Quatsch im Stile eines komischen AfD Sympathisanten? Hat er im Job nichts zu tun?
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Und warum schreibt bebolus ständig Quatsch im Stile eines komischen AfD Sympathisanten? Hat er im Job nichts zu tun?
Du ja scheinbar auch nicht mit deinen 2750 Beiträgen. Und Recht hat er ja. Pointiert auf den Punkt gebracht wie es hier mittlerweile in dieser abgewickelten Bananenrepublik (vorallem im "Gleichstellungsbeauftragten" öD) läuft. Zu amüsant 8) ;D
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Und warum schreibt bebolus ständig Quatsch im Stile eines komischen AfD Sympathisanten? Hat er im Job nichts zu tun?
Du ja scheinbar auch nicht mit deinen 2750 Beiträgen. Und Recht hat er ja. Pointiert auf den Punkt gebracht wie es hier mittlerweile in dieser abgewickelten Bananenrepublik (vorallem im "Gleichstellungsbeauftragten" öD) läuft. Zu amüsant 8) ;D
Auf die wichtigen Probleme unserer Zeit hinweisen... ist doch klar.
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Und warum schreibt bebolus ständig Quatsch im Stile eines komischen AfD Sympathisanten? Hat er im Job nichts zu tun?
Wenn es Dich beruhigt: ich sympathisiere im Moment mit gar keiner Partei,.. leider. Ich wundere mich nur, dass offenkundig unwichtige Dinge über wichtige Dinge gestellt werden.
In einer Gesamtschau über alle Parteien komme ich für mich zu dem Schluß, dass, nach Abschöpfung aller Idiologiethemen - von links nach rechts und wieder zurück- keine Partei wirklich pragmatische Lösungsansätze bietet. Aber zurück zu meiner ursprünglichen Frage: wäre das jetzt eine dienstliche Weisung,.. runtergebrochen?
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Aber zurück zu meiner ursprünglichen Frage: wäre das jetzt eine dienstliche Weisung,.. runtergebrochen?
Die Antwort wurde Dir bereits gegeben, sofern Du dienstlich angewiesen bist, entweder per allgemeiner Verfügung Deiner Hausleitung oder durch direkte Weisung des disziplinarisch Vorgesetzten, dann hast Du dieser zu folgen.
Die persönliche Einstellung dazu ist unerheblich, Du handelst als Beamter im Namen des Dienstherren.
Eine Verweigerung kann demzufolge disziplinarische Konsequenzen haben, von den unerwünschten Nebenwirkungen einer vielleicht aufgeflogenen "falschen Krankmeldung" einmal ganz zu schweigen.
Ich denke, an dieses Thema können wir ein Schloß machen @Unknown
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Danke. Also zur Not jede Flagge nach dienstlicher Weisung hissen, egal welche. Verstanden.