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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: hthah2025 am 15.04.2025 08:37
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Ich habe mich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen, um schnell und unkompliziert wieder zurück in mein Heimatbundesland Thüringen ziehen zu können. Hier habe ich nun eine Stelle als Angestellte mit der EG9b angetreten. Bereits im Vorstellungsgespräch sprach ich die Thematik der Stufenübernahme an. Als Beamtin hatte ich bereits die Stufe 2 (4 Jahre Berufserfahrung, die Stufenlaufzeiten waren hier etwas anders). Die Stufe 2 hätte ich auch gerne mit in die EG9b genommen. Die Thematik wurde auch vor Vertragsunterzeichnung nochmals aufgenommen, da hieß es jedoch, dass der zust. Referent dies noch prüft. Ich sollte dem Ref. dann auch eine Gegenüberstellung zuarbeiten, aus der die Überschneidungen meiner bisherigen Tätigkeit und der neuen dargestellt werden. Dass eine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, ist von allen Seiten (direkter Vorgesetzter + Ref.) unstreitig anerkannt. Die Tedenz geht gar dahin, dass ich überqualifiziert für diese Stelle bin.
Nun ergab die weitere Prüfung jedoch Folgendes: § 16 Abs. 2 TV-L spricht von einschlägiger Berufserfahrung aus einem AV. Da ich die Jahre zuvor aber ausschließlich in einem Beamtenverhältnis tätig war kann meine Berufserfahrung nicht anerkannt werden. Eben diese Berufserfahrung hat aber dazu geführt, dass ich nach ca. 4 Wochen eingearbeitet war und ab da sogar diverse Aufgaben aus anderen Bereichen zusätzlich übernommen habe.
Das Thema ist durchaus strittig, es gibt nicht viel Kommentierung/Rechtsprechung hierzu, wenn man etwas findet, dann verschiedene Meinungen. Eine herrschende Rspr. hat sich noch nicht etabliert.
Bei meiner eigenen Recherche fand ich heraus, dass bspw. NRW eine Verwaltungsvfg. zum TV-L/§16 erlassen hat, wonach genau geregelt ist, dass auch eine Berufserfahrung von Beamten, Richtern, Soldaten, etc. anerkannt werden kann, sofern einschlägig. Eine solche Vwvfg. gab es wohl nach Auskunft des Referenten so auch in Thüringen bis 2013. Diese sei dann 2013 ausgelaufen und nicht mehr verlängert worden. Seine Nachfrage bei dem zust. Ministerium, ob diese Regelung dann nun so analog für meinen Fall übernommen werden kann, da es sie ja in der Vergangenheit bereits gab, wurde von da verneint, man wolle eben diese enge Auslegung des Gesetzes. Ich war der erste Fall an meiner Behörde, der vom Beamten- ins Angestelltenverhältnis gewechselt ist.
Hat jemand Erfahrungen hierzu, insbesondere in Thüringen? Kennt jemand einschlägige Entscheidungen/Rspr.?
Ich warte nun noch auf die schriftliche Mitteilung des Prüfergebnis zur Stufenzuordnung. Ich erwäge damit ggf. einen Rechtsanwalt zu betrauen, da das Ergebnis mMn lebensfremd ist.
Dass meine vorherige Berufserfahrung einschlägig ist wird so auch von meinem direkten Vorgesetzten und den Referenten selbst anerkannt.
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Das einfachste Mittel wäre: Zulage nach §16.5 um dieses Problem zu kompensieren.
Problem: Es ist eine widerrufliche Zulage.
Für 100%ige Sicherheit: Kündigen, Neueinstellung und dann Anerkennung von förderliche Zeiten nach §16.2.4
btw 4 Jahre ergibt Stufe 3
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Hey, danke für die schnelle Rückmeldung!
Ja, inzwischen weiß ich tatsächlich, dass 4 Jahre Stufe 3 wären. Zum Zeitpunkt des Vorstellungsgespräches wusste ich ehrlicherweise noch nicht, dass dies im TV-L eine Stufe 3 entspricht, da ich wie gesagt im Beamtenverhältnis (Hessen) erst die 2 hatte. Als ich die Zuarbeit der Gegenüberstellung übersandt hatte, hatte ich zugleich auch um die Überprüfung der Stufenzuordnung zur 3 gebeten.
Aber scheitert leider alles an dem Beamtenverhältnis...
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Was soll ein Anwalt helfen? Es gibt, wie du festgestellt hast, keine Rechtsgrundlage und, es ist doch offensichtlich, dass Thüringen bei den MA knausern will und auf stur schaltet. Der sanfte Weg funktioniert meiner Erfahrung nach eh nicht.
Was meinst du, wie sehr sie dich brauchen? Nach deiner Schilderung hast du schon viele Aufgaben übernommen, was für Bedarf spricht. Du bist noch in der Probezeit? Wenn du nicht ganz dringend auf den Job angewiesen bist, bzw. Möglichkeiten siehst, zügig wieder was zu finden - einfach mal mit der Kündigung wedeln. Und, das meine ich physisch, denn verbal wird recht oft abgetan. Wenn dann oldschool das Papier auf dem Tisch liegt, werden sowohl Augen, als auch Verhandlungsbereitschaft regelmässig groß.
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Aber scheitert leider alles an dem Beamtenverhältnis...
und an deinem Unverständnis (Achtung kein Vorwurf) über das Tarifsystem und der Möglichkeit förderliche Zeiten anzuerkennen.
und an deiner Bereitschaft einen Vertrag zu unterzeichnen, der die gewünschte Stufe nicht beinhaltet.
(weil man denkt, dass man darauf einen Anspruch hat)
und an der Unwissenheit? der Personaler, die dir nicht von sich aus als Alternative die Stufe 3 via förderliche Zeiten angeboten haben.
Was meinst du, wie sehr sie dich brauchen? Nach deiner Schilderung hast du schon viele Aufgaben übernommen, was für Bedarf spricht. Du bist noch in der Probezeit? Wenn du nicht ganz dringend auf den Job angewiesen bist, bzw. Möglichkeiten siehst, zügig wieder was zu finden - einfach mal mit der Kündigung wedeln. Und, das meine ich physisch, denn verbal wird recht oft abgetan. Wenn dann oldschool das Papier auf dem Tisch liegt, werden sowohl Augen, als auch Verhandlungsbereitschaft regelmässig groß.
Ja, ich würde dem VG direkt eine Email schreiben, dass der AG die Probezeit nicht bestehen wird, wenn er nicht entweder via förderliche Zeiten dir die Stufe 3 gibt oder via Zulage nach 16.5 dir das Entgelt der Stufe 3 auszahlt.
Der AG hat es in der Hand dir das gewünschte Entgelt zu zahlen, also nicht abwimmeln lassen.