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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: slavarolf am 16.04.2025 09:18
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Hallo,
ich habe mal eine Verständnisfrage.
Aktuell bin ich mit der 9a im TV-L Stufe 4 eingruppiert. Ich habe eine Stelle im TVöD in Aussicht und würde gerne wissen, ob man beim TVöD die Jahre, die im TV-L geleistet wurden mit angerechnet werden und ob die Personalakte auch an den Bund weitergegeben werden kann, statt von 0 anzufangen.
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Ist natürlich alles verhandelbar. Wenn du nicht verhandelst, fängst du im schlechtesten Fall bei 0 an. Die Stufe 3 kannst du bei einschlägiger Berufserfahrung bekommen. Die Hürden für "einschlägig" sind aber sehr hoch.
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Wie schon Bastel sagt, möglich ist vieles, wenn entsprechend verhandelt wird. Automatisch passiert da gar nichts.
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... und ob die Personalakte auch an den Bund weitergegeben werden kann, statt von 0 anzufangen.
Ja, dein Einverständnis vorausgesetzt (wird dann abgefragt).
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Wenn du beim Bund auch die EG 9a bekommst, würde ich an deiner Stelle die Fortsetzung der Stufenlaufzeit als Voraussetzung nennen.
Selbstverständlich ist dies möglich, § 16 TVöD-Bund.
Wenn es nicht die EG 9a, sondern eine höhere EG ist, besteht trotzdem auch die Möglichkeit, sich Restlaufzeiten anerkennen zu lassen, sodass die Stufenlaufzeit einfach weiter läuft, wenn diese Vorzeiten förderlich für die neue Tätigkeit sind.