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Beamte und Soldaten => Beamte Hessen => Thema gestartet von: Susanne89 am 21.04.2025 15:32

Titel: Anlasslose Teilzeit / Sabbatjahr
Beitrag von: Susanne89 am 21.04.2025 15:32
Hallo zusammen,

ich wollte mal hören, wie bei euch so die Erfahrungen bezüglich anlassloser Teilzeit und Sabbatjahr sind. Wird dies umgesetzt?  Im Hessischen Beamtengesetz ist das ja nur eine Kann-Vorschrift.

Bei uns heißt es, dass es aufgrund der Personalsituation nicht umgesetzt wird (fehlende Anteile an Arbeitszeit werden dann nämlich nicht nachbesetzt).

Ist das zulässig? Kann man ggf. irgendwie darauf bestehen?

Viele Grüße
Titel: Antw:Anlasslose Teilzeit / Sabbatjahr
Beitrag von: Bodycount02 am 21.04.2025 21:47
In der Finanzverwaltung wurde es meines Wissens bei jedem der es wollte umgesetzt.
Titel: Antw:Anlasslose Teilzeit / Sabbatjahr
Beitrag von: clarion am 24.04.2025 14:16
Kannbestimmungen sind halt Kannbestimmungen und nicht anspruchsbegründend.