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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: SBCarst am 23.04.2025 19:21
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Guten Abend,
ich habe hier https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,125980.0.html (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,125980.0.html) eine für mich wichtige Antwort gefunden, da es mich auch betrifft.
Allerdings habe ich eine weitere Frage, gilt dies auch wenn die Rente verlängert wird?
Es ist bei mir so, dass ich jetzt eine Verlängerung bekommen habe, diese Endet mit dem 28.2.2027.
Dann wären es 5 Jahre.
Viele Grüße
C.
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Die Berechnung des Urlaubsanspruches erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erwerbsminderung endgültig überwunden ist.