Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Frod24 am 24.04.2025 13:54
-
Hallo zusammen,
ich arbeite im TVöD VKA. Aktuell besetze ich mit 50% eine Stelle im Fachbereich X mit EG 8.
Intern habe ich mich auf eine andere Stelle mit 50% im Fachbereich Y in EG 11 beworben.
Gerne würde ich daraus eine volle Stelle machen, sofern gewünscht, da die Tätigkeiten eine sehr große Überschneidung haben.
1. Frage:
Müssen die Stellen zusammengelegt werden und bekomme ich für 100% dann EG 11?
Anfang nächsten Jahres würde ich in die nächste Stufe rücken. Sofern ich richtig informiert bin, ist es bei einem internem Wechsel so, dass man in der aktuellen Stufe wieder von vorne anfängt. Das möchte ich gerne vermeiden.
2. Frage: Würde in meinem Fall die Stufe gegebenenfalls weiterlaufen und ich würde nicht zurückgestuft werden/gibt es da Möglichkeiten?
Besten Dank!
Frod
-
zu 1. wahrscheinlich ja, aber man müsste alle Arbeitsvorgänge betrachten.
Wenn z.B. die 11er Tätigkeit zum ein Teil AVs hat die kleiner 11 sind, dann kann es auch weniger werden.
zu 2. es wäre dann eine Höhergruppierung Stufe bleibt, Laufzeit fängt bei Null an.
-
Danke schon mal. :)
Das mit der Stufe finde ich natürlich nicht so rosig.
Ich habe noch das hier gefunden:
"Allerdings gibt es hier Ermessensspielräume:
Der Arbeitgeber kann die Stufenlaufzeit ganz oder teilweise anrechnen, wenn ein dienstliches Interesse besteht (§ 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD).
Das bedeutet: Du kannst eine Anrechnung deiner bisherigen Stufenlaufzeit beantragen – z. B. mit Verweis auf deinen internen Wechsel und das dienstliche Interesse an deiner Weiterbeschäftigung
Wenn ein Mitarbeiter aus einer anderen Entgeltgruppe oder aus einem anderen Tarifvertrag in eine neue Entgeltgruppe wechselt, kann der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der bisherigen Berufserfahrung und der damit verbundenen Fähigkeiten eine höhere Stufe festlegen."
Hat jemand schon mal so einen Fall gehabt?
-
Danke schon mal. :)
Das mit der Stufe finde ich natürlich nicht so rosig.
Ich habe noch das hier gefunden:
"Allerdings gibt es hier Ermessensspielräume:
Der Arbeitgeber kann die Stufenlaufzeit ganz oder teilweise anrechnen, wenn ein dienstliches Interesse besteht (§ 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD).
Das gilt bei Neueinstellung und personal"notstand"
Du solltest den Paragraphen richtig lesen.
Das bedeutet: Du kannst eine Anrechnung deiner bisherigen Stufenlaufzeit beantragen – z. B. mit Verweis auf deinen internen Wechsel und das dienstliche Interesse an deiner Weiterbeschäftigung
Wenn ein Mitarbeiter aus einer anderen Entgeltgruppe oder aus einem anderen Tarifvertrag in eine neue Entgeltgruppe wechselt, kann der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der bisherigen Berufserfahrung und der damit verbundenen Fähigkeiten eine höhere Stufe festlegen."
Das wäre ein mir unbekannte tarifliche Regelung, dass jemand mehr Zeiten angerechnet bekommen kann als er hat.
Und auch hier: nur bei Neueinstellung!
Hat jemand schon mal so einen Fall gehabt?
Ja bei Neueinstellung benutzen wir den 16.2 und 2a wenn es angebracht ist.