Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: m4ck am 25.04.2025 09:23

Titel: Befristung bis 30.11. Sonderzahlung/Weihnachtsgeld
Beitrag von: m4ck am 25.04.2025 09:23
Liebe alle,

mein Unijob ist bis zum 30.11. befristet. D.h. ich erhalte aktuell keine Sonderzahlung/Weihnachtsgeld im Dezember 2025, sollte ich ausscheiden?

Danke für eine Info!
Titel: Antw:Befristung bis 30.11. Sonderzahlung/Weihnachtsgeld
Beitrag von: MoinMoin am 25.04.2025 09:43
Ja, Pech gehabt, oder um ne Woche verlängern 😁
Titel: Antw:Befristung bis 30.11. Sonderzahlung/Weihnachtsgeld
Beitrag von: Rowhin am 25.04.2025 09:58
TV-L § 20 (1): (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-20)

Zitat
Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.

Also ja, wie moinmoin sagt, du hast damit keinen Anspruch, solltest du wirklich zum 30.11. ausscheiden.
Titel: Antw:Befristung bis 30.11. Sonderzahlung/Weihnachtsgeld
Beitrag von: m4ck am 28.04.2025 16:54
Soviel zu den „internen Verwaltungsgründen“ der Uni. Deshalb war eine Verlängerung bis 31.12. nicht möglich …
Titel: Antw:Befristung bis 30.11. Sonderzahlung/Weihnachtsgeld
Beitrag von: Umlauf am 28.04.2025 18:28
So unterschiedlich handeln die Arbeitsgeber/Dienstherren.

Hier wird sogar die Ernennung zum Beamten von November auf Dezember geschoben, damit die JSZ aus dem vorherigen Angestelltenverhältnis erhalten bleibt.