Forum Öffentlicher Dienst
		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: m4ck am 25.04.2025 09:23
		
			
			- 
				Liebe alle, 
 
 mein Unijob ist bis zum 30.11. befristet. D.h. ich erhalte aktuell keine Sonderzahlung/Weihnachtsgeld im Dezember 2025, sollte ich ausscheiden?
 
 Danke für eine Info!
- 
				Ja, Pech gehabt, oder um ne Woche verlängern 😁
			
- 
				TV-L § 20 (1): (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-20)
 
 Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. 
 Also ja, wie moinmoin sagt, du hast damit keinen Anspruch, solltest du wirklich zum 30.11. ausscheiden.
- 
				Soviel zu den „internen Verwaltungsgründen“ der Uni. Deshalb war eine Verlängerung bis 31.12. nicht möglich …
			
- 
				So unterschiedlich handeln die Arbeitsgeber/Dienstherren. 
 
 Hier wird sogar die Ernennung zum Beamten von November auf Dezember geschoben, damit die JSZ aus dem vorherigen Angestelltenverhältnis erhalten bleibt.