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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: m4ck am 25.04.2025 09:23
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Liebe alle,
mein Unijob ist bis zum 30.11. befristet. D.h. ich erhalte aktuell keine Sonderzahlung/Weihnachtsgeld im Dezember 2025, sollte ich ausscheiden?
Danke für eine Info!
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Ja, Pech gehabt, oder um ne Woche verlängern 😁
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TV-L § 20 (1): (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-20)
Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.
Also ja, wie moinmoin sagt, du hast damit keinen Anspruch, solltest du wirklich zum 30.11. ausscheiden.
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Soviel zu den „internen Verwaltungsgründen“ der Uni. Deshalb war eine Verlängerung bis 31.12. nicht möglich …
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So unterschiedlich handeln die Arbeitsgeber/Dienstherren.
Hier wird sogar die Ernennung zum Beamten von November auf Dezember geschoben, damit die JSZ aus dem vorherigen Angestelltenverhältnis erhalten bleibt.