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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Kokla18 am 30.04.2025 10:01

Titel: Jahressonderzahlung bei Wechsel der Entgeldgruppe E11 zu E12 - Jahreseinkommen
Beitrag von: Kokla18 am 30.04.2025 10:01
Hallo.
Momentan befinde ich mich in Entgeldgruppe E11 Stufe 4. Bei einer angestrebten Höhergruppierung in E12 würde ich, soweit mir bekannt, in E12 Stufe 3 zurückgestuft. Vergleich E11 Stufe 4 - 5068,49€ vs. E12 Stufe 3 - 5068,49€.

Beim wechsel der Entgeldgruppe von E11 zu E12 ist ja die Jahressonderzahlung in E12 im Prozentsatz niedriger als in E11. Demnach wäre mein Brutto Jahreseinkommen in E12 Stufe 3 geringer als in E11 Stufe 4.

Ist das so richtig oder gibt es für diesen Fall eine Sonderlösung?

Ich freue mich auf Antworten.

Viele Grüße,
Kokla18
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei Wechsel der Entgeldgruppe E11 zu E12 - Jahreseinkommen
Beitrag von: Rowhin am 30.04.2025 10:06
Einen Garantiebetrag gibt es nur für das Tabellenentgelt. Die Jahressonderzahlung bleibt unberücksichtigt.

Eine Höhergruppierung aus der EG11S4 heraus gehört leider zu den ungünstigsten Konstellationen, da dauert es lange, bis sich das monetär lohnt. Das ist oft jahrelang ein Minusgeschäft.

MoinMoin empfahl hier soweit ich mich erinnern kann sogar mal, generell von Höhergruppierungen aus E11/4 die Finger zu lassen, solange nicht gleichzeitig z.B. eine Zulage nach § 16 (5) zugesichert wird. Sofern man in einem Bundesland wohnt / bei einem AG arbeitet, das/der erkannt hat, dass man § 16 (5) auch aktiv anwenden sollte.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei Wechsel der Entgeldgruppe E11 zu E12 - Jahreseinkommen
Beitrag von: Zeussowitz am 30.04.2025 10:55
Oder bei einer pfiffigen Personalabteilung so argumentieren, dass der Arbeitgeber seine Rechtsmeinung zu deiner Eingruppierung ändert und praktisch so tut als hättest du immer schon in 12 sein müssen. Dann kann die Stufe weiterlaufen. So hat man es bei mir seinerzeit gemacht und alle sind zufrieden raus gegangen.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei Wechsel der Entgeldgruppe E11 zu E12 - Jahreseinkommen
Beitrag von: MoinMoin am 30.04.2025 11:16
Korrekt: Sich im TV-L von EG11 S4 höhergruppieren zu lassen ist eine monetäre Katastrophe. Der Break Even liegt weit in der Zukunft.

Man sollte sich bis zum erreichen der Stufe 5 die Aufgaben vorübergehend übertragen lassen und erst nach dieser Erprobung sie dauerhaft geben lassen oder wie erwähnt per Zulage nach 16.5 diesen Nachteil kompensieren.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei Wechsel der Entgeldgruppe E11 zu E12 - Jahreseinkommen
Beitrag von: Kokla18 am 30.04.2025 11:35
Vielen Dank zunächt für eure Antworten, auch wenn die für mich nicht erfreulich sind. Ich werde die angesprochenen Möglichkeiten mit meinem Vorgesetzten besprechen.

Ich bin mir nicht Sicher, wie folgender Auszug zur Höhergruppierung zu interpretieren ist:
"Liegt der Gehaltszuwachs (brutto) dabei unter 180 € im Falle der Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. unter 100 € im Falle der Entgeltgruppen 1 bis 8, werden diese Beträge als Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns ausbezahlt. Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt (Regelung seit 2019). "

Würde ich in E12/3 dann doch 180€ mehr Brutto bekommen?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei Wechsel der Entgeldgruppe E11 zu E12 - Jahreseinkommen
Beitrag von: MoinMoin am 30.04.2025 11:52
Monatlich ja, aber durch die geringere JSZ…
und wenn du dann in eg11 s 5 gekommen wärest, hast du weniger Geld in der 12 als beim verharren in der 11
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei Wechsel der Entgeldgruppe E11 zu E12 - Jahreseinkommen
Beitrag von: Kokla18 am 30.04.2025 12:17
ok, verstehe.
Der Übergang von E11s5 zu E12s4 wäre dann aus eurer Sicht aber Lohnenswert? Oder ist der Übergang E11 zu E12 immer problematisch?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei Wechsel der Entgeldgruppe E11 zu E12 - Jahreseinkommen
Beitrag von: MoinMoin am 30.04.2025 12:23
Von 11s5 geht es in die 12s5
und nicht in die Stufe 4

Und wann man den Break Even bei erreicht, kann man sich selbst ausrechnen und hängt mit der Verweildauer in der Stufe 4 ab.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei Wechsel der Entgeldgruppe E11 zu E12 - Jahreseinkommen
Beitrag von: Albeles am 30.04.2025 12:28
Erst mal nicht dauerhaft übertragen lassen die Tätigkeit und die HG erst nach dem Stufenaufstieg machen lassen.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei Wechsel der Entgeldgruppe E11 zu E12 - Jahreseinkommen
Beitrag von: Kokla18 am 30.04.2025 13:36
Vielen Dank. ich nehm die Anregungen alle mal so mit. Als vielversprechendste Variante habe ich rausgelesen: warten bis ich in Stufe 5 komme und dann direkt höhergruppieren. Alternativ habe ich die anderen genannten Varianten im Hinterkopf.  :D