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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Mariepascale am 30.04.2025 12:38
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Hallo,
ich habe nur eine kurze Frage. Wenn ich als Angestellte bei der Bundeswehr über 2 Jahre gearbeitet habe und jetzt zur Autobahn wechseln möchte, was habe ich für eine Kündigungsfrist ?
Trotzdem 3 Monate ?
Vielen lieben Dank.
Lg
Steffi
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Da die Autobahn GmbH des Bundes ein eigenständiger/anderer Arbeitgeber ist und Du Dein AV beim Bund ganz normal kündigen müsstest, gelten die Kündigungsfristen gemäß TVöD. Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr (jedoch noch unter 5 Jahre) wäre die Kü-Frist 6 Wochen zum Quartalsende.
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Vielen Dank für die zügige Antwort. :)