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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Mariepascale am 30.04.2025 12:38

Titel: Kündigung Bundeswehr zur Autobahn
Beitrag von: Mariepascale am 30.04.2025 12:38
Hallo,

ich habe nur eine kurze Frage. Wenn ich als Angestellte bei der Bundeswehr über 2 Jahre gearbeitet habe und jetzt zur Autobahn wechseln möchte, was habe ich für eine Kündigungsfrist ?

Trotzdem 3 Monate ?

Vielen lieben Dank.

Lg
Steffi
Titel: Antw:Kündigung Bundeswehr zur Autobahn
Beitrag von: TVOEDAnwender am 30.04.2025 13:46
Da die Autobahn GmbH des Bundes ein eigenständiger/anderer Arbeitgeber ist und Du Dein AV beim Bund ganz normal kündigen müsstest, gelten die Kündigungsfristen gemäß TVöD. Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr (jedoch noch unter 5 Jahre) wäre die Kü-Frist 6 Wochen zum Quartalsende.
Titel: Antw:Kündigung Bundeswehr zur Autobahn
Beitrag von: Mariepascale am 30.04.2025 15:02
Vielen Dank für die zügige Antwort.  :)