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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Mariepascale am 30.04.2025 12:38
		
			
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				Hallo, 
 
 ich habe nur eine kurze Frage. Wenn ich als Angestellte bei der Bundeswehr über 2 Jahre gearbeitet habe und jetzt zur Autobahn wechseln möchte, was habe ich für eine Kündigungsfrist ?
 
 Trotzdem 3 Monate ?
 
 Vielen lieben Dank.
 
 Lg
 Steffi
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				Da die Autobahn GmbH des Bundes ein eigenständiger/anderer Arbeitgeber ist und Du Dein AV beim Bund ganz normal kündigen müsstest, gelten die Kündigungsfristen gemäß TVöD. Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr (jedoch noch unter 5 Jahre) wäre die Kü-Frist 6 Wochen zum Quartalsende.
 
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				Vielen Dank für die zügige Antwort.  :)