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Beamte und Soldaten => Beamte Niedersachsen => Thema gestartet von: Dienstleister am 06.05.2025 11:13
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Ich mache hier jetzt einfach mal ein neues Thema auf, um eine bessere Vernetzung und Informationsaustausch zu ermöglichen.
Inhaltlich habe ich jetzt einfach meinen Post aus dem allgemeinen Thread kopiert:
Guten Morgen zusammen,
ich habe gerade erfahren, dass der Niedersächsische Städtetag mit HVB-Schreiben Nr. 135 jetzt dazu aufruft, alle Widersprüche ab 2023 mit einem zur Verfügung gestellten Muster-Widerspruchsbescheid als erledigt zu erklären.
Über kurz oder lang werden sich also alle niedersächsischen Widerspruchsführer überlegen müssen, ob sie klagen oder nicht.
Insofern wäre ich zum einen an einer Vernetzung mit Leidensgenossen interessiert, zum anderen an Informationen, ob es in Niedersachsen eine gute Anwaltskanzlei gibt, die eventuell schon in solchen Verfahren agiert.
Da ich eine Rechtschutzversicherung habe, würde ich mich vermutlich lieber anwaltlich vertreten lassen als unwissend irgendetwas falsch oder unvollständig zu machen und damit eventuelle Ansprüche zu verlieren.
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Hallo!
Ich bin dabei. Das HVB-Schreiben ist in der Tat bei uns (Großstadt) eingegangen. Aus meiner bisherigen Erfahrung mit meinem Dienstherren erwarte ich nicht, dass er es sonderlich eilig hat, die Widersprüche zu bescheiden. Aber vielleicht irre ich mich auch. Bisher wurde dazu noch nichts kommuniziert. Aber das Schreiben ist auch erst zwei Wochen alt. Jedenfalls wäre ich klagebereit. Es würde mich aber freuen, wenn ich nicht klagen müsste.
Gruß
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Ich bin auch dabei.
Ich bin Landesbeamter und die zuständige Besoldungsstelle ist das NLBV. Bisher habe ich noch nicht mitbekommen, dass überhaupt jemand einen Bescheid vom NLBV bekommen hat.
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Hallo zusammen,
auch ich bin Landesbeamter mit der Besoldungsstelle NLBV, bin im Schuldienst.
Ich habe auf meinen Widerspruch im Dezember ein Schreiben erhalten, dass man noch nicht wisse, wie man mit dem Widerspruch umzugehen habe und zeitnah auf mich zukäme, das war alles bisher. Hat noch jemand so ein Schreiben erhalten?
Ich würde mich über einen Informationsaustausch bezüglich einer mögliche Klage hier in Niedersachsen freuen und finde die Idee dieses Threads gut.
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Hallo zusammen. Ich wäre auch dabei, bin Kommunalbeamter. Wir haben bereits ein Rundschreiben erhalten, dass unsere Widersprüche ab dem Jahr 2023 demnächst als unbegründet zurückgewiesen werden. Ich denke das wird alle Beamten in Niedersachsen in den nächsten Wochen ereilen.
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Der Buschfunk meint, es gibt einen Erlass aus dem MF. Die Widersprüche sollen beschieden werden, weil wir ja seit 2023 verfassungsgemäß alimentiert werden. Als Landesbeamtin bin ich auch dabei.
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Aus diesem Grund habe ich das Thema angefangen.
Je nach Schnelligkeit des Dienstherrn wird es wohl alle "widerspenstigen" Beamten in Niedersachsen treffen.
Ich hoffe, es meldet sich noch jemand, der eine gute Anwaltskanzlei kennt oder aber schon selbständig Klage eingereicht hat und uns Tips geben kann.
Ich meine, für Bayern gab es hierzu eine vielseitige Diskussion. Ich bin mir nur nicht sicher, wie viel wir davon nutzen können, allein schon aufgrund der Tatsache, dass wir uns ja in unterschiedlichen Gesetzen bewegen.
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Ich bin dann ebenfalls dabei. Auch ich bin Landesbeamter. Einen Anwalt würde ich auch bevorzugen. Ich freue mich wnen hier gesammelt abgegeben werden kann.
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Hallo,
ich wäre auch dabei (Kommunalbeamte).
Ich habe von der Sache über ein Rundschreiben der Komba / dbb erfahren, die sich eigenen Angaben zufolge in einer kurzfristigen Klärungsphase befinden, wie mit dem Erlass umzugehen ist.
Bin ja mal gespannt, wie das weitergeht. >:(
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Ich (Landesbeamter) wäre ebenfalls dabei. Da Swen soweit ich weiß ebenfalls niedersächsischer Landesbeamter ist, stehen die Chancen ganz gut, dass wir (ob mit oder ohne Anwalt) substantiierte Klagen einreichen können. Mit Anwalt würde ich bevorzugen.
Einen Widerspruchsbescheid vom NLBV habe ich bislang noch nicht erhalten.
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Ich möchte mein Interesse ebenfalls bekunden (Landesbeamter, noch kein Widerspruchsbescheid erhalten, Zuständiges NLBV: Aurich).
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Ich wäre ebenfalls bereit zu klagen (Landesbeamter, noch kein Widerspruchsbescheid erhalten, Zuständiges NLBV: Aurich). Am liebsten unter zur Hilfenahme einer auf diesem Rechtsgebiet kundigen RA-Kanzlai. Ob das über eine Rechtsschutzversicherung geht, wäre eine separat zu klärende Frage.
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Ich hatte vor einiger Zeit bei meiner Rechtsschutzversicherung nachgefragt.
Da ich Berufsrechtsschutz mit versichert habe, würden die Kosten getragen werden.
Ist aber sehr wahrscheinlich davon abhängig, welche Risiken mit versichert wurden.
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Wäre auch dabei: Landesbeamter Niedersachsen.
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Hier gibt es eine Liste von namhaften Kanzleien die schon öfter erfolgreiche Besoldungsklagen geführt haben:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.msg333339.html#msg333339
Einfach mal anfragen, ob sich eine für Niedersachsen findet.
Aber: Der Streitwert von 5.000 Euro ist sehr niedrig im Vergleich zum Aufwand, es kann daher ggf. eine Honorarvereinbarung geschlossen werden. Die Kosten muss man selbst bei Gewinn des Prozesses selber tragen.
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Honorarvereinbarungen können richtig ins Geld gehen. Ist es für Anwälte nicht attraktiv,,wenn sie ganze Gruppen von Beamten vertreten und jeder nach Gebührenordnung zahlt? Von den Kanzleien im Link ist keine in NI. Welche Kanzlei hat denn der niedersächsische Kollege, der es bereits bis zum BVerfG geschafft hat?
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Soweit ich das noch in Erinnerung habe ist es auch möglich, vor dem VG die Klage selbst zu führen. Wäre zumindest eine Möglichkeit, wenn das Gericht bis zu einer (weiteren) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den Vorgang ruhend stellt. Gibt es dazu Erfahrungswerte?
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Hallo, auch ich würde den Klageweg beschreiten und hätte auch eine Kanzlei, die mich vertreten würde. Ggf. wäre hier auch ein Vorgehen im gemeinsamen Verbund denkbar. Bin Landesbeamter, zuständig ist das NLBV. Darüber hinaus möchte ich an dieser Stelle Swen einen riesigen Dank aussprechen. Ich bin großer Fan und ziehe den Hut vor seiner Expertise, seinem Humor und seinem gemeinnützigen Einsatz.
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Das hört sich doch gut an.
Würden Sie in der Kanzlei einmal nachfragen, inwieweit diese eine Sammelklage von Landes- und Kommunalbeamten führen würde und ob es aufgrund der Masse ohne Honorarvereinbarung möglich wäre?
Dann wären wir hier schon einen großen Schritt weiter!
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Bezüglich des Vorgehens wäre theoretisch möglich, ein Musterverfahren nach Paragraph 93a VwGO durchzuführen. Hierzu wäre es notwendig, im Geschäftsbereich des zuständigen VG mehr als 20 Parallelverfahren anhängig zu machen. Beim zuständigen VG könnte dann ein solches Vorgehen angeregt werden. Generell ist auch zu beachten, dass das VG anzweifeln könnte, ob es um die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme geht. Ergo: Es würde recht schwierig, sich hier zusammenzuschließen, unmöglich wäre es aber auch nicht.
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Es muss ja keine Sammelklage sein, aber ich könnte mir vorstellen, dass es für den Einzelnen günstiger wird (sprich keine Honorarvereinbarung im Raum steht), wenn die Kanzlei nicht nur einen Fall mit dem Thema hat, sondern eben gleich 10 oder 20.
Der Tenor der Klage und die Begründung wäre ja doch bei allen relativ ähnlich bis fast gleich, wenn man vom Unterschied beim Dienstherrn absieht.
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Der Begriff Sammelklage ist hier irreführend, da es im Verwaltungsrecht keine Sammelklage gibt. Von daher sollte man eher von kostentechnischen Synergieeffekten sprechen, wenn man sich als Klägergruppe versucht zu organisieren.
Es gibt Kanzleien, die im Bereich der Feststellungsklage auf Amtsangemessene Alimentation keine Honorarvereinbarung anbieten und nur nach RVG abrechnen. Die abrechenbaren Kosten sind dann aber sehr gering für die Kanzlei. Bei einem angenommen Streitwert von typischerweise 5000 € kann die Kanzlei max. 1300€ pro Kläger (1. Instanz) abrechnen. Bei einem Stundensatz von ca. 300 €, was nach meiner Erfahrung ein normale Größenordnung ist, sind das für die Substaniierung der Klageschrift keine 5 Stunden Zeitansatz. Ein sehr geringer Zeitansatz für eine hinreichende Substaniierung.
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Bei 10 Klägern, wären es 13.000 Euro, bei 300 Euro/Stunde schon mal 40 Stunden Arbeitszeit. Und die Schriftstück von Swen als Vorlage, scheint mir für einen Anwalt durchaus attraktiv.
Bei Klagen gegen VW haben sich die spezialisierten Kanzleien auch dumm und dusselig verdient.
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So würde ich es (vielleicht etwas naiv) auch sehen, da sich die Schriftsätze ja nicht wirklich groß unterscheiden werden.
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Moin zusammen,
mein Dienstherr (Kreisverwaltung) beabsichtigt ebenfalls, in den nächsten Monaten die Widersprüche ab 2023 abzulehnen. Ich werde ebenfalls klagen. Gibt es bereits eine Gruppe mit Leuten, die sich dazu austauschen? z. B. über Whatsapp o. Ä. ?
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Soweit ich weiß nicht. Bei whatsapp wäre ich allerdings raus, ich bin kein Nutzer.
Ich hoffe, wir kriegen hier einen guten Austausch hin.
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Moin!
Auch in meiner Kommune laufen die Vorbereitungen zur Ablehnung. Ich bin gewillt zu Klagen und auf der Suche nach einer kundigen Kanzlei.
Vll. könnte sich ein Gewerkschaftsmitglied mal Informationen bei seiner Gewerkschaft dazu einholen und mit uns teilen?!
Gruß
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Heute war das Rundschreiben an die kommunalen Spitzenverbände Thema. Die Gewerkschaften machen Lobbyarbeit. Es stand aber nichts dazu, ob und wann das Land die eigenen Beamten bescheiden will.
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https://rundblick-niedersachsen.de/wirbel-um-beamtengehaelter-lies-sieht-keinen-grund-heeres-neuen-erlass-zu-kippen
Leider hinter paywall
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https://rundblick-niedersachsen.de/wirbel-um-beamtengehaelter-lies-sieht-keinen-grund-heeres-neuen-erlass-zu-kippen
Leider hinter paywall
Ggf. könnte der folgende Beitrag äquivalente Informationen liefern:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Es-geht-ums-Gehalt-Zaehneknirschen-bei-Niedersachsens-Beamten,beamte218.html
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Auf Basis der bisherigen Entwicklungen und der Erfahrung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lässt sich eine voraussichtliche Entscheidung zur amtsangemessenen Alimentation in den noch anhängigen Verfahren und Vorlagen wie folgt prognostizieren:
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### 📅 Voraussichtlicher Zeitpunkt der Entscheidung
**Sommer 2025** – mit hoher Wahrscheinlichkeit zwischen Juni und Juli.
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### 🔍 Begründung der Prognose
1. **Anhaltende Verzögerungen**: Das BVerfG hat in der Vergangenheit wiederholt Entscheidungen zu Fragen der amtsangemessenen Alimentation verzögert. So wurde beispielsweise im September 2024 berichtet, dass eine Entscheidung zur Berliner A-Besoldung auch in diesem Jahr wahrscheinlich nicht mehr zu erwarten sei, mit einer möglichen Entscheidung frühestens Ende 2025 .([gdp.de][1])
2. **Komplexität der Verfahren**: Die anhängigen Verfahren betreffen mehrere Bundesländer und umfassen unterschiedliche Besoldungsgruppen und Zeiträume. Das BVerfG muss daher eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigen, was die Entscheidungsfindung verlängern kann.([dbb-hamburg.de][2])
3. **Politische und gesetzgeberische Entwicklungen**: Obwohl einige Bundesländer bereits Anpassungen an der Besoldung vorgenommen haben, gibt es weiterhin politische Diskussionen und gesetzgeberische Prozesse auf Bundesebene, die die endgültige Klärung beeinflussen können. So wurde beispielsweise im März 2024 von Abgeordneten berichtet, dass die Umsetzung des entsprechenden Gesetzes auf Bundesebene noch aussteht .([abgeordnetenwatch.de][3])
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### 📝 Fazit
Angesichts der bisherigen Verzögerungen und der Komplexität der anhängigen Verfahren ist es wahrscheinlich, dass das BVerfG seine Entscheidung zur amtsangemessenen Alimentation im Sommer 2025 treffen wird. Ein genauer Zeitpunkt lässt sich jedoch nicht mit Sicherheit vorhersagen.
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**Hinweis**: Diese Prognose basiert auf der bisherigen Erfahrung mit dem BVerfG und den aktuellen Informationen. Änderungen in den politischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen können die tatsächliche Entscheidung beeinflussen.
[1]: https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2024/09/240927-never-ending-story-amtsangemessene-alimentation-entscheidung-des-bverfg-wahrscheinlich-nicht-mehr-in-diesem-jahr?utm_source=chatgpt.com "Never ending story Amtsangemessene Alimentation Entscheidung des BVerfG wahrscheinlich nicht mehr in diesem Jahr"
[2]: https://www.dbb-hamburg.de/aktuelles/news/verwaltungsgericht-hamburg-haelt-die-alimentation-in-hamburg-weiterhin-fuer-verfassungswidrig/?utm_source=chatgpt.com "Verwaltungsgericht Hamburg hält die Alimentation in Hamburg weiterhin für verfassungswidrig | dbb hamburg beamtenbund und tarifunion"
[3]: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dirk-wiese/fragen-antworten/wann-wird-das-urteil-des-bverfg-zum-thema-amtsangemessene-beamtenalimentierung-umgesetzt?utm_source=chatgpt.com "Wann wird das Urteil des BVerfG zum Thema amtsangemessene Beamtenalimentierung umgesetzt? | Frage an Dirk Wiese (SPD)"