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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Spaßbremse86 am 08.05.2025 15:01
		
			
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				Liebe Alle,
 
 ich werde zum 01.08.25 bei meiner Behörde intern auf eine andere Stelle wechseln.
 Derzeit habe ich eine E6-Stelle und komme auf eine E9a-Stelle.
 Normalerweise würde ich zeitgleich mit dem 01.08.2025 aber auch in die Erfahrungsstufe 4 der E6 kommen.
 
 Jetzt stellt sich mir folgende Frage:
 Komme ich dann nun in die E9a Stufe 3 oder schlimmer, in die E9a Stufe 2?
 
 Hinweis: bei meiner Behörde bin ich durchgehend auf unterschiedlichen Stellen beschäftigt gewesen:
 
 E8 bis einschließlich Stufe 4 erreicht, für 5 Jahre und 8 Monate.
 Danach Höhergruppierung aufgrund Stellenwechsel in E9b Stufe 3, für 13 Monate.
 Danach E6 Stufe 3 (Stufe fortführend) bis zum heutigen Tag.
 
 Habt ihr dazu Erfahrungen?
 
 Vielen Dank und liebe Grüße!
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				Erst kommt der Stufenaufstieg nach Stufe 4. Dann erfolgt die Höhergruppierung mit den Konsequenzen bei der Stufenzuordnung.
 Neue Stufe in E 9a ist: Stufe 2 zuzüglich Garantiebetrag
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				Neue Stufe in E 9a wäre zwar die 2, einen Garantiebetrag gibt es aber nicht (den gäbe es aus der E6 Stufe 5 heraus).
 
 https://hg-tvl.bplaced.net/
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				Vielen Dank für eure Antworten! :)