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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: dubidu35 am 11.05.2025 09:13

Titel: Regelung Resturlaubstage aus dem Vorjahr
Beitrag von: dubidu35 am 11.05.2025 09:13
Guten Tag,

ich befinde mich derzeit noch in der Elternzeit und bin vor kurzem im Rahmen dessen mit 15 std./Woche wieder in den Job eingestiegen.
Nun habe ich zusätzlich zum regulären Jahresurlaub noch 29 Resturlaubstage aus dem Vorjahr.
Bis wann muss ich sie nehmen? bzw. wie lang kann ich sie mir aufheben?

Hier ein paar Fakten, die vielleicht dazu relevant sind:
ich habe eine Teilzeitstelle (33 Std./Woche), wurde im April 2024 ins Beschäftigungsverbot geschickt durch Schwangerschaft.
In diesem Jahr bin ich im Rahmen meiner Elternzeit mit 15 Std./Woche wieder eingestiegen. Die Elternzeit endet zum 30.9.2025.
Ab Okt. diesen Jahres arbeite ich wieder mit meiner alten Stundenzahl (33 Std./Woche).

Was spielt es dabei für eine Rolle, dass ich jetzt noch bis Okt. n Elternzeit bin und 15 Std./W arbeite.. (?)

Zusätzliche Fragen, die ich mir stelle:
- bis wann muss ich meinen reguläre Resturlaub nehmen? kann er noch etwas rüber gezogen werden ins nächste Jahr
- ich nehme an, im Falle einer weiteren Schwangerschaft und der darauf folgenden Elternzeit verschiebt  sich der ganze Urlaubsanspruch einfach weiter nach hinten..

Vielen Dank schon einmal für die ein oder andere Rückmeldung
Titel: Antw:Regelung Resturlaubstage aus dem Vorjahr
Beitrag von: SozPädBW am 11.05.2025 10:32
Was spricht dagegen, den Urlaub einfach mal abzubauen, anstatt nun bereits auf die nächste Schwangerschaft zu spekulieren und die Urlaubstage bis dahin zu horten?
Titel: Antw:Regelung Resturlaubstage aus dem Vorjahr
Beitrag von: ich1974 am 12.05.2025 09:27
Greift hier auch die Regelung, dass der Urlaub spätesten 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres verfällt?
Titel: Antw:Regelung Resturlaubstage aus dem Vorjahr
Beitrag von: dubidu35 am 12.05.2025 13:31
@SozPädBW:
Absolut, stimmt schon!
Ich muss ja keine Rücksicht darauf nehmen, dass meine Vorgesetzte vorzieht, dass ich einen Großteil des Urlaubs verschiebe, da sie knapp an Mitarbeitern sind..

Danke!
Titel: Antw:Regelung Resturlaubstage aus dem Vorjahr
Beitrag von: troubleshooting am 12.05.2025 13:37
Urlaub ist ein individueller Anspruch auf Erholung, da sind die Vorlieben der Vorgesetzten ziemlich uninteressant. Max. kann Rücksicht auf eine Vertretungsregelung eingefordert werden. Aber, auch dies hat seine Grenzen. Den Personalmangel hast ja nicht du zu verantworten.
Titel: Antw:Regelung Resturlaubstage aus dem Vorjahr
Beitrag von: Organisator am 12.05.2025 15:47
Ich muss ja keine Rücksicht darauf nehmen, dass meine Vorgesetzte vorzieht, dass ich einen Großteil des Urlaubs verschiebe, da sie knapp an Mitarbeitern sind..

Auch wenn ich da gewisse Ironie herauslese - inhaltlich ist das absolut zutreffend.