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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: mrnovember am 12.05.2025 15:21

Titel: Urlaub in neuem Arbeitsvertrag beim gleichen Arbeitgeber
Beitrag von: mrnovember am 12.05.2025 15:21
Hallo,

ich würde mich gerne erkundigen, was mit nicht genommenen Urlaub passiert, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis nach TV-L endet, ich 2-3 Monate keiner Beschäftigung nachgehe und dann beim gleichen Arbeitgeber ein neues befristetes Arbeitsverhältnis eingehe. Ist der alte Urlaub dann weg oder wird er (zumindest anteilig?) übertragen?

Vielen Dank schon und mal und viele Grüße!
Titel: Antw:Urlaub in neuem Arbeitsvertrag beim gleichen Arbeitgeber
Beitrag von: Gewerbler am 12.05.2025 15:24
Normalerweise muss der Urlaub vor Beendigung abgegolten sein. Wenn das aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist, sollten die Tage ausbezahlt werden.
Wenn schon fest steht, dass man wieder kommt, könnte man evtl. auch eine andere Kulanzregelung finden, aber die Regel ist das sicherlich nicht.
Titel: Antw:Urlaub in neuem Arbeitsvertrag beim gleichen Arbeitgeber
Beitrag von: Rowhin am 12.05.2025 15:52
Normalerweise muss der Urlaub vor Beendigung abgegolten sein. Wenn das aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist, sollten die Tage ausbezahlt werden.
Wenn schon fest steht, dass man wieder kommt, könnte man evtl. auch eine andere Kulanzregelung finden, aber die Regel ist das sicherlich nicht.

Exakt so ist es - in der Regel ist das neue Arbeitsverhältnis mit dem AG urlaubsrechtlich eigenständig zu behandeln. Zumal 2-3 Monate schon eine eher längere Unterbrechung darstellt. Wären es nur 1-2 Wochen, könnte man wieder anders argumentieren.

Eine Kulanzregelung mag möglich sein, aber wie Gewerbler schon sagt, die Regel wäre eine Abgeltung des Resturlaubs bei Beendigung des ersten Arbeitsverhältnisses, und ein entsprechender neuer Anspruch nach Neueinstellung.
Titel: Antw:Urlaub in neuem Arbeitsvertrag beim gleichen Arbeitgeber
Beitrag von: MoinMoin am 12.05.2025 17:57
Kleiner Hinweis.
Wenn du z.b. 2 Wochen Resturlaub hast bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, dann hast du für diese 2 Wochen auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld o.ä.