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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: erdieee am 13.05.2025 10:01

Titel: Überstundenregelung/ Vergütung der Überstunden
Beitrag von: erdieee am 13.05.2025 10:01
Hi, ich wollt mal gerne wissen wie es bei euch die Überstunden geregelt sind. Habt ihr die Möglichkeit es auszuzahlen bzw wie viel dürft ihr euch ansparen?

Bei uns sind es maximal 60 Stunden. Eine Auszahlung ist leider nicht möglich
 Zusätzlich gibt es aber ein Langzeitarbeitskonto
Titel: Antw:Überstundenregelung/ Vergütung der Überstunden
Beitrag von: UNameIT am 13.05.2025 10:08
Meinst du Überstunden (angeordnet) oder Mehrarbeit (freiwillig) ?
Titel: Antw:Überstundenregelung/ Vergütung der Überstunden
Beitrag von: Organisator am 13.05.2025 10:10
Überstunden sind auszuzahlen, wenn sie nicht bis Ende der folgenden Woche ausgeglichen werden können; ergänzend gibt es noch einen Zuschlag. vgl. §§6ff TVöD.

Insofern muss eine Auszahlung möglich sein, da sie sich direkt auch dem Tarifvertrag ergibt.
Titel: Antw:Überstundenregelung/ Vergütung der Überstunden
Beitrag von: erdieee am 13.05.2025 10:50
Meinst du Überstunden (angeordnet) oder Mehrarbeit (freiwillig) ?

Sorry , ich meinte freiwillige Mehrarbeit
Titel: Antw:Überstundenregelung/ Vergütung der Überstunden
Beitrag von: Organisator am 13.05.2025 11:16
Meinst du Überstunden (angeordnet) oder Mehrarbeit (freiwillig) ?

Sorry , ich meinte freiwillige Mehrarbeit

Hierzu gibt es individuelle Regelungen in jeder Dienststelle, die in der Regel in einer entsprechenden Dienstvereinbarung genannt werden.

Eine Auszahlung wird dabei typischerweise seitens der Dienststelle ausgeschlossen.
Titel: Antw:Überstundenregelung/ Vergütung der Überstunden
Beitrag von: Schokokeks am 13.05.2025 13:31

Eine Auszahlung wird dabei typischerweise seitens der Dienststelle ausgeschlossen.

Genau, eher kommt es an definierten Terminen zur Kappung bis zum maximal erlaubten Stundenstand, da ja "freiwillig" mehr gearbeitet wurde.