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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Pixelfreak2005 am 16.05.2025 08:15

Titel: welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Pixelfreak2005 am 16.05.2025 08:15
Guten Tag,

ich bin neu hier und finde es toll, wenn man die Allgemeinheit fragen kann und sich nicht immer auf AG Aussagen verlassen muss.
Zu meiner Frage: ich arbeite seit nun 14 Jahren im TVÖD. 11 Jahre in der Haustechnick und mit dem AG Wechsel zu einer anderen kommune in der "Poststelle".
Ich wurde immer in der EG6 eingruppiert und bin natürlich in der letzten Stufe 6 angelangt.
Zu meinen eigentlichen Aufgaben gehört:

- sämtlicher Posteingang (jeden Tag 10 Uhr bei der Postfiliale abholen) und dessen Verteilung, Rechnungen
  Digitalisieren und in den Rechnungsworkflow laden
- Hausinterne Verteilung von Materialien, hier und da mal mit anpacken....

Jetzt ist letztes Jahr im September der Kollege aus der Beschaffung (EG9b) krankheitsbedingt ausgefallen. Ich wurde direkt gefragt, was ich für Aufgaben übernehmen könnte solange der Kollege ausfällt. Mittlerweile ist klar, dass er nicht mehr kommen wird.

- Also habe ich die Beschaffung komplett übernommen und mich nach und nach in seinen Job eingearbeitet. Aus
  Gründen der DSGVO konnte man ja nicht über die IT an seinen Rechner und somit hatte ich null Dokumentation.
  Ich habe recherchiert und Konten bei den Großhändlern eröffnet um Materialien zu Kaufen, welche ich dann
  Verteile. Für die Verteilung habe ich einen Onlineshop für unser Intranet Programmiert und über diesen wird wie
  bei Amazon das Material bestellt und von mir ausgeliefert. Der Shop hat eine Digitale Lagerhaltung, sodass ich
  bei niedrigem Lagerbestand per Mail gewarnt werde. Ich habe mir also das Leben etwas leichter gemacht.

- Den Fuhrpark mit 5 Kfz habe ich ebenfalls übernommen. Wenn ein Kfz benötigt wird, wird es von mir im
  Buchungskalender eingetragen und zum Zeitpunkt nach Führerscheinkontrolle Schlüssel und Papiere heraus
  gegeben. Ich Terminier die Service Termine und überführe die Kfz dort hin. Reinigung wird ebenfalls von mir
  erledigt. Um Schäden und Bezahlung kümmert sich eine Kollegin. Ich übernehme nur die Abwicklung und
  Regulierung im Schadenfall.

- Buchung von Sitzungszimmern werden von mir im Buchungskalender eingetragen und zum Zeitpunkt die
  Zugänge frei gegeben.

- Revisionen werden von mir vorbereitet. Sei es die Beschilderung, Ausgabe von Revision Materialien oder der
  Postalische Empfang mit Zeit Dokumentation und Übergabe der Dokumente am Revision Tag.

- Dienstags Fahre ich ein Datenband in das Bankschließfach zur Sicherung und Donnerstags wird Standardmäßig
  die Magistratsvorlage und Gremienpost ausgefahren. Nebenbei kommen auch noch Sonderfahrten wie
  Materialverteilung an Außenstellen dazu.

- Erstellung von Eigenbelegen zur Zahlungsabwicklung, Interne Verrechnungen der Außenstellen, Umlaufmappe
  mit Behörden Zeitschriften Dokumentieren und in den Umlauf bringen.

- Führen einer Handkasse zur Auszahlung von Privat Vorlagen

- Wechsel sämtlicher Druckpatronen im ganzen Haus. Druckpapier Verteilung

- Abwicklung der Entsorgung von Datenmüll und DGVO basierenden Schriftstücken

- Bestellung und Abwicklung von Speziellen Umschlägen mit Stadt Logo und BGM und ESTR Umschläge in
  Conqueror mit Aufschriften

Ich habe garantiert noch Dinge vergessen, aber das ist so der Großteil meiner Arbeiten.
Ich habe Anfang diesen Jahres einen Antrag nach TVÖD §14 Abs.1 schriftlich gestellt, welcher abgelehnt wurde. Grund die höherwertigen Tätigkeiten wurden anderweitig im Amt verteilt. meines Wissens sind das Abwicklung Jobticket, Rechnungsprüfung, Telefon Rechnungen und Leasing Verträge.

Im letzten Jahr habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, welcher ebenfalls von der KGSt in der EG6 eingestuft wurde. Da ich solch einen Antrag das erste mal gestellt habe und keinerlei Erfahrung damit habe, habe ich alles niedergeschrieben und der 9a gegenüber gestellt. Dies habe ich abgegeben, wo es letztendlich nach 4 Monaten an die KGSt von meiner Amtsleitung übermittelt wurde. Vor 2 Wochen habe ich von der Stellvertretenden Personalchefin die Ablehnung einer Höhergruppierung bekommen.
Ich habe im Haus gehört, dass der Ablauf in meinem Fall nicht richtig oder Fair war. Es würde wohl einen Vordruck geben, welchen ich ausgefüllt der Amtsleitung übergebe. Die ihre Beurteilung dazu schreibt und es mit noch einmal vor Übersendung zur KGSt zur Durchsicht gibt oder gemeinsam überschaut.
Nach Eingang der Beurteilung seitens KGSt setzt man sich zusammen und bespricht die Beurteilung.

Die Sache ärgert mich enorm, weil ich die Mehrarbeit übernommen habe und Gas gegeben habe um das Rad am laufen zu halten und man mir keinerlei entgegen kommt und denke auch die Fairness fehlt.

Wir seht Ihr die ganze Sache?

VIELEN DANK
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: oberhaeo am 16.05.2025 08:36
Guten Morgen!

Ich wünsche echt jedem das Gehalt, was derjenige sich erhofft. Wenn ich Deine Tätigkeiten jedoch betrachte, dann, auch ohne Kenntnis der Anteile an der Stelle, assoziiere ich bei uns im Haus Personen mit der EG 6.

Was hat bei mir geholfen ... ich habe interne Ausschreibungen durchforstet und bin dann zu einer der Vorgesetzten gegangen, die für diese Stelle zuständig war. Diese Person lief dann zu meiner Vorgesetzten, die mich daraufhin ansprach. Diese hat mich unterstützt bei der Höhergruppierung von der 9a in die 10.
Allerdings übe ich auch tatsächlich Tätigkeiten der EG 10 aus ...

Warten wir also mal die Resonanzen der Mitglieder ab, die sich besser mit dem TV auskennen als ich.

Bei der Programmiergeschichte solltest Du versuchen nachzuweisen, was Du an Arbeitserleichterung und -ersparnis geschaffen hast. Da dies eine einmalige Geschichte ist, könntest Du hier vielleicht einen Verbesserungsvorschlag einreichen?!
Bei uns hätte es einen feuchten Händedruck oder alternativ einen Blumenstrauß gegeben, daher hatte ich meine Programmierungen gar nicht erst eingereicht.

Ich drücke Dir die Daumen!
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Pixelfreak2005 am 16.05.2025 09:12
Danke für deine Antwort.

natürlich möchte ich keine EG10, da bei mir mit der EG 9a Schluss ist. Ich habe eine Abgeschlossene Ausbildung im Elektrohandwerk und Hessen`s zweitbeste Prüfung geschrieben. Bringt mir am Ende des Tages nüscht.
Ich arbeite dennoch 100% selbstständig und durch Vorkenntnisse absolviere ich meine Arbeiten zielstrebig und Zeitnah. Ich bringe mich ein und durch den Shop und meine Preis Recherchen habe ich schon sehr viel Geld eingespart. Die Arbeitsprozesse somit optimiert um die Aufgaben der Beschaffung mit aufzufangen.
Und am Ende verarbeite ich 1,5 Stellen. Es geht mir nur um den Umgang mit der Situation und eine reale Einschätzung meiner Leistung
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Organisator am 16.05.2025 09:19
Bei den Tätigkeiten sehe ich gründliche Fachkenntnisse, ggf. auch vielseitige Fachkenntnisse. Selbständige Leistungen jedoch nicht. Insoweit ist die E6 zutreffend.

Gerechtigkeit, Gasgeben, Mehrarbeit und Fairness haben keine Relevanz bei der Eingruppierung. Ein Antrag auf Höhergruppierung ist tariflich nicht vorgesehen.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Pixelfreak2005 am 16.05.2025 09:38
Guten Morgen @Organisator

meine Arbeit ist zu 100% selbstständig. Ich benötige keinerlei Unterstützung oder Hilfe in Form von Vorbereitungen.
Die Beschaffung ist zu 100% selbständig, Anfragen sind selbständig, Terminierungen ebenfalls. Ich sehe jetzt nichts wo ich sagen kann okay das ist eine Arbeit, die wir zu zweit machen.
Was sind den Minderwertige und höherwertige Tätigkeiten. Mir wurde gesagt, dass die Höherwertigen Tätigkeiten im Amt verteilt wurden. Meine Arbeiten sind ja nicht minderwertig, da ich zum Bleistift mit meiner Rechnungsdigitalisierung den Rechnungsworkflow also die Stadtkasse bediene. Ohne diese Tätigkeit hat die Stadtkasse rund 30% weniger Arbeit.

Danke
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Der Geograph am 16.05.2025 09:39
Sehe hier maximal eine EG 6 - höherwertige dauerhaft übertragene Tätigkeiten sehe ich hier nicht.

MMn ist hier alles korrekt abgelaufen.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Organisator am 16.05.2025 10:08
Guten Morgen @Organisator

meine Arbeit ist zu 100% selbstständig. Ich benötige keinerlei Unterstützung oder Hilfe in Form von Vorbereitungen.
Die Beschaffung ist zu 100% selbständig, Anfragen sind selbständig, Terminierungen ebenfalls. Ich sehe jetzt nichts wo ich sagen kann okay das ist eine Arbeit, die wir zu zweit machen.
Was sind den Minderwertige und höherwertige Tätigkeiten. Mir wurde gesagt, dass die Höherwertigen Tätigkeiten im Amt verteilt wurden. Meine Arbeiten sind ja nicht minderwertig, da ich zum Bleistift mit meiner Rechnungsdigitalisierung den Rechnungsworkflow also die Stadtkasse bediene. Ohne diese Tätigkeit hat die Stadtkasse rund 30% weniger Arbeit.

Danke

selbständige Leistungen im Tarifsinne bedeuten einen eigenen Ermessens-, Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum unter Anwendung gründlich, vielseitiger Fachkenntnisse. Dies vermag ich nicht zu erkennen.

Wenn man sich die Tätigkeiten genauer anschaut, eigentlich auch nur gründliche Fachkenntnisse im Bereich Beschaffung. Insoweit bist Du mit einer E6 recht gut bedient.

Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 16.05.2025 11:05
Im Übrigen wäre bei dir grundsätzlich auch nicht bei EG 9a Schluss. Dazu müsstest du allerdings höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen, da man entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Bei den von die vorgetragenen Aufgaben, schließe ich mich meinen Vorrednern an und halte die EG 6 für durchaus angemessen.

Die Wertigkeit einer Aufgabe lässt sich anhand der Entgeltordnung ablesen. Höherwertig wäre dann alles, was nicht deiner derzeitigen EG entspricht. Wenn man in deinem Fall die höherwertigen Anteile des Vorgängers anderweitig vergeben hat und nur Tätigkeiten der EG 6 an dich gingen, ist auch hier insoweit aller korrekt gelaufen.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Fragmon am 16.05.2025 11:14
Wie die Vorredner/innen sagten, benötigt man über E6 selbständige Leistungen (nicht verwechseln mit selbstständigen Arbeiten). Dahinter verbirgt sich vielmehr ein Ermessensspielraum. Aufgaben mit gebundenen Entscheidungen erfüllen dieses Tarifmerkmal nicht.

Deine Aufgaben ohne Ermessensspielraum:

Posteingang abholen und verteilen – tägliche Pflichtaufgabe, klare Zeitvorgabe.
➤ Gebunden

Rechnungen digitalisieren und in den Workflow laden – standardisierter Prozess nach festem Schema.
➤ Gebunden

Hausinterne Materialverteilung / mit anpacken – Ausführung nach Bedarf, aber ohne Entscheidungsspielraum über das Ob.
➤ Gebunden

Fuhrparkverwaltung (Fahrzeugvergabe, Termine, Reinigung) – organisatorisch vorgegeben, Verwaltungsabläufe sind geregelt.
➤ Gebunden

Führerscheinkontrolle & Schlüsselvergabe – rechtlich vorgegebene Pflicht.
➤ Gebunden

Buchung von Sitzungszimmern, Freigabe der Zugänge – i. d. R. nach Verfügbarkeit und festgelegten Buchungsvorgaben.
➤ Gebunden

Datenbandsicherung & Standardfahrten – fester Wochenturnus.
➤ Gebunden

Entsorgung von Datenmüll und DSGVO-Schriftstücken – rechtlich zwingend geregelter Vorgang.
➤ Gebunden

Wechsel von Druckpatronen & Papierverteilung – rein technische, ablauforientierte Tätigkeit.
➤ Gebunden

Erstellung von Eigenbelegen, interne Verrechnungen – erfolgt nach Haushalts- und Kassenrecht.
➤ Gebunden

Führen der Handkasse – Vorgaben durch Kassen- und Rechnungswesen, kaum Spielraum.
➤ Gebunden

Umlaufmappe mit Zeitschriften erstellen – Routineaufgabe mit festem Adressatenkreis.
➤ Gebunden

Vorbereitung von Revisionen (Beschilderung, Empfang, Ausgabe) – folgt Ablaufplan, kein wesentlicher Spielraum.
➤ Gebunden

Einzig diese Aufgaben könnten einen Ermessenspielraum bieten:

Materialbeschaffung (nach Ausfall des Kollegen übernommen):
- der Auswahl von Lieferanten,
- dem Umfang der Vorratshaltung,
- der Preis-/Leistungsabwägung,
- der Gestaltung der Abläufe (Onlineshop, Lagerwarnung).
➤ Beispiel für Ermessensentscheidung:
„Ich habe bewusst auf Anbieter A verzichtet, da bei Anbieter B die Lieferzeit verlässlich ist und wir Versorgungssicherheit brauchen.“

Programmierung eines Onlineshops mit automatischer Lagerverwaltung – freiwillige, optimierende Maßnahme. ➤ Ermessensentscheidung im Wie der Umsetzung (aber da freiwillig keine Übertragung durch AG)

Sonderfahrten zu Außenstellen – Terminierung, Bündelung, Optimierung unterliegt eigenem Ermessen. ➤ Beispiel: „Ich habe drei kleinere Fahrten zu einer Tour zusammengelegt, um Zeit und Fahrtkosten zu sparen.“ ( nicht Eingruppierungserheblich)

Auswahl und Bestellung von Spezial-Umschlägen (Stadtlogo, Conqueror, etc.) – Gestaltungsspielraum bei Anbieter, Qualität, Layout. ➤ Ermessensspielraum in der Produktauswahl und beim Design (nicht Eingruppierungserheblich)


Das sind aber m.E. alles keine Entscheidungen, die im Bereich eines rechtlichen Ermessens liegen und somit eine höhere EG als 6 rechtfertigen.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: NWB am 16.05.2025 15:57
Klingt für mich nach Aufgaben des Büroservice. Da ist bei uns auch bei EG6 Schluss.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: SozPädBW am 16.05.2025 17:41
E5
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: DiVO am 19.05.2025 07:04
Wie bereits viele geschrieben haben, ist das aus meiner Sicht auch ganz klassisch E6 und ich sehe da auch keine wirklich höherwertige Tätigkeit enthalten.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: ElBarto am 19.05.2025 07:37
Vollständige Beschaffung mit Ausschreibung usw. wäre bei uns 9B.

Da fehlt aber Job-Ticket usw.

Du hast auf jeden fall andere Aufgaben übernommen und alles höherwertige können sie garnicht weggeschafft haben. Also wäre eine EG 8 vielleicht verhandelbar.

Zu dem in Eigenleistung programmierten Onlineshop usw. würde ich versuchen im Rahmen des betrieblichen Vorschlags- und Verbesserungswesens eine Einmalzahlung oder einen laufenden Zuschlag zu erhalten.
Denn das Ding scheint mir einiges an Arbeit zu sparen, war nicht dein Aufgabenbereich (Programmierung). Entwickelt hast Du das natürlich zuhause in der Freizeit bis es Einführungsreif war.

Dann wird noch der Datenschützer kommen und eine Verfahrensbeschreibung wollen.

Ich drücke auf jeden Fall die Daumen.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: brian am 19.05.2025 08:43
Eingruppierung ist nicht verhandelbar.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: DiVO am 19.05.2025 08:49
Zu dem in Eigenleistung programmierten Onlineshop usw. würde ich versuchen im Rahmen des betrieblichen Vorschlags- und Verbesserungswesens eine Einmalzahlung oder einen laufenden Zuschlag zu erhalten.
Denn das Ding scheint mir einiges an Arbeit zu sparen, war nicht dein Aufgabenbereich (Programmierung). Entwickelt hast Du das natürlich zuhause in der Freizeit bis es Einführungsreif war.
Naja, hier setze ich die eigene Leistung auch eher gering an. Wenn das im Rahmen des bereits etablierten Intranets erfolgte, wurde einfach in das bestehende CMS eine neue Seite eingefügt. Dafür benötigt es weniger Programmier-Fähigkeiten als für eine größere Pivot-Tabelle. Solche Seiten zu "programmieren" macht bei uns die 62-jährige Team-Assistenz in E6.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Garfield am 19.05.2025 09:00
Interessant, wie hier eingruppiert wird ohne die zeitlichen Anteile oder Arbeitsvorgänge zu kennen.
Das was hier in der Beschaffung geleistet wird, ist sicherlich nicht E6. Und die Übertragung hört sich nicht ordnungsgemäß an.

Was ich an deiner Stelle machen würde:
1. aktuelle Tätigkeitsbeschreibung anfordern.
2. Prüfen inwiefern diese deinen aktuellen Tätigkeiten entspricht.
3. Mit dem Personalrat und dem Vorgesetzen Kontakt aufnehmen um eine neue Tätigkeitsbeschreibung anzufertigen, in der die Beschaffung aufgeführt ist. Ansonsten hast du die Beschaffung nie wirksam übertragen bekommen.
4. Wenn die neue Tätigkeitsbeschreibung übertragen wurde die Eingruppierung überprüfen lassen.

Solltest du die Beschaffung nicht in deiner Tätigkeitsbeschreibung haben und man weigert sich, sie dir zu übertragen, dann würde ich diese Aufgabe klar verweigern und sagen, du machst nur E6 Tätigkeiten.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Fragmon am 19.05.2025 09:15
Interessant, wie hier eingruppiert wird ohne die zeitlichen Anteile oder Arbeitsvorgänge zu kennen.
Das was hier in der Beschaffung geleistet wird, ist sicherlich nicht E6. Und die Übertragung hört sich nicht ordnungsgemäß an.

Was ich an deiner Stelle machen würde:
1. aktuelle Tätigkeitsbeschreibung anfordern.
2. Prüfen inwiefern diese deinen aktuellen Tätigkeiten entspricht.
3. Mit dem Personalrat und dem Vorgesetzen Kontakt aufnehmen um eine neue Tätigkeitsbeschreibung anzufertigen, in der die Beschaffung aufgeführt ist. Ansonsten hast du die Beschaffung nie wirksam übertragen bekommen.
4. Wenn die neue Tätigkeitsbeschreibung übertragen wurde die Eingruppierung überprüfen lassen.

Solltest du die Beschaffung nicht in deiner Tätigkeitsbeschreibung haben und man weigert sich, sie dir zu übertragen, dann würde ich diese Aufgabe klar verweigern und sagen, du machst nur E6 Tätigkeiten.

Wenn aus der Tätigkeitsdarstellung schon erkennbar ist, dass die Tätigkeiten keine 20% selbstständigen Leistungen umfasst, kann man die Frage erst einmal hinten anstellen. Insbesondere wenn die KGsT ebenfalls zu diesem Ergebnis gekommen ist.

Wie aber bereits der Vorredner sagte, könnte hier eventuell das Thema Beschaffung ein Ansatzpunkt sein. Mich würde es aber wundern, wenn diese Aufgabe 50% der Zeit (für 9a) umfasst. Falls doch Frage ich mich, wie stark man zuvor ausgelastet gewesen war.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Organisator am 19.05.2025 09:17
Interessant, wie hier eingruppiert wird ohne die zeitlichen Anteile oder Arbeitsvorgänge zu kennen.

Muss man auch nicht, da die Arbeitsvorgänge wie beschrieben keine selbständigen Leistungen enthalten und somit mehr als E6 ohnehin nicht gegeben ist.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Garfield am 19.05.2025 09:20
Interessant, wie hier eingruppiert wird ohne die zeitlichen Anteile oder Arbeitsvorgänge zu kennen.

Muss man auch nicht, da die Arbeitsvorgänge wie beschrieben keine selbständigen Leistungen enthalten und somit mehr als E6 ohnehin nicht gegeben ist.

Ob sie selbstständige Leistungen enthalten ist zu prüfen. Aus der anfänglichen Beschreibung ist das nicht vollumfänglich zu beantworten, es gibt aber durchaus Hinweise darauf, wie z.B. mehrere Konten bei Großhändlern.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Organisator am 19.05.2025 09:34
Interessant, wie hier eingruppiert wird ohne die zeitlichen Anteile oder Arbeitsvorgänge zu kennen.

Muss man auch nicht, da die Arbeitsvorgänge wie beschrieben keine selbständigen Leistungen enthalten und somit mehr als E6 ohnehin nicht gegeben ist.

Ob sie selbstständige Leistungen enthalten ist zu prüfen. Aus der anfänglichen Beschreibung ist das nicht vollumfänglich zu beantworten, es gibt aber durchaus Hinweise darauf, wie z.B. mehrere Konten bei Großhändlern.

Der Arbeitsvorgang ist aktuell beschrieben mit dem Verwalten der Büromaterialien und bei Bedarf Beschaffung neuer Büromaterialen über Amazon & Co. Hierfür sind - wenn überhaupt - allenfalls gründliche Fachkenntnisse erforderlich. Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse sind nicht erforderlich, so dass sich die Prüfnung des darauf aufbauenden Tätigkeitsmerkmals der selbständigen Leistungen erübrigt.

Auch unterschiedliche Bestellmöglichkeiten bei verschiedenen Händlern eröffnen keine sL.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Fragmon am 19.05.2025 10:10
Interessant, wie hier eingruppiert wird ohne die zeitlichen Anteile oder Arbeitsvorgänge zu kennen.

Muss man auch nicht, da die Arbeitsvorgänge wie beschrieben keine selbständigen Leistungen enthalten und somit mehr als E6 ohnehin nicht gegeben ist.

Ob sie selbstständige Leistungen enthalten ist zu prüfen. Aus der anfänglichen Beschreibung ist das nicht vollumfänglich zu beantworten, es gibt aber durchaus Hinweise darauf, wie z.B. mehrere Konten bei Großhändlern.

Der Arbeitsvorgang ist aktuell beschrieben mit dem Verwalten der Büromaterialien und bei Bedarf Beschaffung neuer Büromaterialen über Amazon & Co. Hierfür sind - wenn überhaupt - allenfalls gründliche Fachkenntnisse erforderlich. Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse sind nicht erforderlich, so dass sich die Prüfnung des darauf aufbauenden Tätigkeitsmerkmals der selbständigen Leistungen erübrigt.

Auch unterschiedliche Bestellmöglichkeiten bei verschiedenen Händlern eröffnen keine sL.

Also die Kenntnis und Beherrschung der Vergaberegeln (Vergaberecht, Haushaltsrecht, Rahmenverträge) sind m.E. gvFK.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Organisator am 19.05.2025 10:22
Interessant, wie hier eingruppiert wird ohne die zeitlichen Anteile oder Arbeitsvorgänge zu kennen.

Muss man auch nicht, da die Arbeitsvorgänge wie beschrieben keine selbständigen Leistungen enthalten und somit mehr als E6 ohnehin nicht gegeben ist.

Ob sie selbstständige Leistungen enthalten ist zu prüfen. Aus der anfänglichen Beschreibung ist das nicht vollumfänglich zu beantworten, es gibt aber durchaus Hinweise darauf, wie z.B. mehrere Konten bei Großhändlern.

Der Arbeitsvorgang ist aktuell beschrieben mit dem Verwalten der Büromaterialien und bei Bedarf Beschaffung neuer Büromaterialen über Amazon & Co. Hierfür sind - wenn überhaupt - allenfalls gründliche Fachkenntnisse erforderlich. Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse sind nicht erforderlich, so dass sich die Prüfnung des darauf aufbauenden Tätigkeitsmerkmals der selbständigen Leistungen erübrigt.

Auch unterschiedliche Bestellmöglichkeiten bei verschiedenen Händlern eröffnen keine sL.

Also die Kenntnis und Beherrschung der Vergaberegeln (Vergaberecht, Haushaltsrecht, Rahmenverträge) sind m.E. gvFK.

Grundsätzlich schon - aber beim Einkauf von Büromaterial im beschriebenen Umfang brauchts die Kenntnisse nicht in der tariflich geforderten Tiefe und Breite - dafür reicht eine kurze bis allenfalls gründliche Einarbeitung.

Daher auch meine Einschätzung, dass der TE mit der Meinung, dass es dafür überhaupt gFK bedarf, gut bedient ist.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Garfield am 19.05.2025 11:29
Wenn mit "ich hab die Beschaffung komplett übernommen" lediglich das Nachbestellen von festgelegtem Büromaterial gemeint ist, stimmt das. Vielleicht hatte ich die Formulierung überinterpretiert.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: DiVO am 19.05.2025 11:39
Wenn mit "ich hab die Beschaffung komplett übernommen" lediglich das Nachbestellen von festgelegtem Büromaterial gemeint ist, stimmt das. Vielleicht hatte ich die Formulierung überinterpretiert.

Solche Phrasen werden gerne aufgebauscht, damit sie wichtiger klingen. Hier im Forum hat mal ein Uni-Hausmeister einen ähnlichen Beitrag verfasst und wollte eine höhere EG, weil er "die komplette Schließanlage der gesamten Uni programmiert". Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass er lediglich de zur Schließanlage gehörenden Transponder in der entsprechenden Software "programmiert" und anschließend aushändigt.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Frank7777 am 19.05.2025 12:31
Hallo,

ehrlich gesagt ist jemand mit deiner Stellenbeschreibung bei uns eher in der 4 - 5 angesiedelt. Meiner Meinung nach ist die EG 6 schon sehr gut.

Gruß
  Frank
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: tiger am 20.05.2025 08:19
Absolute Willkür, und das ist der Grund warum der TVÖD totaler Schwachsinn ist.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Fragmon am 20.05.2025 08:21
Absolute Willkür, und das ist der Grund warum der TVÖD totaler Schwachsinn ist.

Wo ist das Willkür? Jeder kann unterschiedlich rechtlich subsumieren. Die Eingruppierung ist aber wie so oft hier im Forum dargestellt, stets korrekt und kann jederzeit gerichtlich festgestellt werden.

Willkür ist, die Gehaltsverhandlung im Gespräch mit dem Chef (nach Nase) in der Privatwirtschaft.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: NWB am 20.05.2025 08:48
Wo ein Wille ist, ist auch regelmäßig ein Weg
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Pixelfreak2005 am 21.05.2025 14:52
ohhha viele Antworten.

vielen dank dafür. Meine Stelle würde nach Übersendung an die KGSt mit 6 bewertet. Jetzt habe ich in meinem Höhergruppierungsantrag folgendes rein gesetzt, weil man mich danach gefragt hat.

Leiterschutzbeauftragter
-   Erwerb und Weiterbildung mit Zertifizierung zum Leiterschutzbeauftragten
-   Sichtprüfung auf Defekte, Prüfung der Gängigkeit, Abnahme mit Prüfsiegel und Protokollierung
-   Vorstellung bei Städtischer Arbeitsschutz Begehung

muss ich Arbeiten dauerhaft annehmen, die mir durch Vertretung und Mehrarbeit zugeteilt wurden und ich diese in dem Antrag zur Höhergruppierung genannt habe. Die Beschaffung habe ich nur übernommen, da man mir eine andere Stelle in Aussicht gestellt hat. Aus diesem Grund habe ich den Shop programmiert und mich in das Thema eingearbeitet um mir das Leben leichter zu machen. Jetzt wird die Stelle doch anderweitig besetzt und mir wurde gesagt, dass die Beschaffung und andere Dinge trotzdem bei mir bleibt.
Aussage Personalleitung: mit der Niederschrift der neuen Aufgaben bleiben die nach der KGSt Neubewertung bei mir.

Ich komm mir da auf gut deutsch verarscht vor. Ich habe alle Arbeitsprozesse optimiert um andere Aufgaben zu übernehmen am Ende eine Höhergruppierung durch zu bekommen. Jetzt weis ich nicht was das Personalamt an KGSt übersendet hat. Habe ja nur die Absage mit die Stelle XY bleibt in der 6 von der Personalleitung bekommen.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Rene am 21.05.2025 15:00
Leiterprüfung macht bei uns der gelernte Maler aus der Hoftruppe. Nach einem 2-tägigen Fachlehrgang, der regelmäßig aufgefrischt werden muss.
Ist in TV-V 5 eingruppiert.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 21.05.2025 15:06
ohhha viele Antworten.


Ich komm mir da auf gut deutsch verarscht vor. Ich habe alle Arbeitsprozesse optimiert um andere Aufgaben zu übernehmen am Ende eine Höhergruppierung durch zu bekommen. Jetzt weis ich nicht was das Personalamt an KGSt übersendet hat. Habe ja nur die Absage mit die Stelle XY bleibt in der 6 von der Personalleitung bekommen.

Das klingt tatsächlich so, als wäre einzig der AG der Nutznießer. Wenn der AG nicht gewillt ist, dir höherwertige Aufgaben zu übertragen, schaust du leider in die Röhre.  :-\
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Organisator am 21.05.2025 15:29
ohhha viele Antworten.


Ich komm mir da auf gut deutsch verarscht vor. Ich habe alle Arbeitsprozesse optimiert um andere Aufgaben zu übernehmen am Ende eine Höhergruppierung durch zu bekommen. Jetzt weis ich nicht was das Personalamt an KGSt übersendet hat. Habe ja nur die Absage mit die Stelle XY bleibt in der 6 von der Personalleitung bekommen.

Das klingt tatsächlich so, als wäre einzig der AG der Nutznießer. Wenn der AG nicht gewillt ist, dir höherwertige Aufgaben zu übertragen, schaust du leider in die Röhre.  :-\

So ist das - es kommt auf die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten an. Arbeitseinsatz über das vertraglich geschuldete Maß hinaus ist tariflich nicht relevant.

Allerdings kann ich den Personalbereich auch insoweit verstehen, dass ich in dem beschriebenen Tätigkeitsfeld keinen Arbeitsvorgang sehe, der um selbständige Leistungen angereichert werden könnte.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: dregonfleischer am 21.05.2025 16:45
Bei uns im Haus sind alle in der Hausverwaltung die Beschaffung machen in der EG 8
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 21.05.2025 18:20
ohhha viele Antworten.


Ich komm mir da auf gut deutsch verarscht vor. Ich habe alle Arbeitsprozesse optimiert um andere Aufgaben zu übernehmen am Ende eine Höhergruppierung durch zu bekommen. Jetzt weis ich nicht was das Personalamt an KGSt übersendet hat. Habe ja nur die Absage mit die Stelle XY bleibt in der 6 von der Personalleitung bekommen.


Das klingt tatsächlich so, als wäre einzig der AG der Nutznießer. Wenn der AG nicht gewillt ist, dir höherwertige Aufgaben zu übertragen, schaust du leider in die Röhre.  :-\

So ist das - es kommt auf die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten an. Arbeitseinsatz über das vertraglich geschuldete Maß hinaus ist tariflich nicht relevant.

Allerdings kann ich den Personalbereich auch insoweit verstehen, dass ich in dem beschriebenen Tätigkeitsfeld keinen Arbeitsvorgang sehe, der um selbständige Leistungen angereichert werden könnte.

Das ja. Dass der AG die höherwertigen Anteile anderweitig vergeben hat, ist legitim. Sofern man dem TE zuvor anderes suggeriert hat, wäre es schon ein wenig mies. Ich nehme aber auch an, dass der AN nichts schriftlich hat. (?)
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Pixelfreak2005 am 22.05.2025 07:39
Genau das ist das Ding worauf ich rein gefallen bin. Ich bin nach kurz nach meiner Probezeit zu meinem Amtsleiter und habe ihn gefragt, was den so in Zukunft für mich drin wäre und er meinte er sieht mich nach dem Rentenausscheid des Kollegen klar in der Beschaffung. Aus diesem Grund habe ich gas gegeben und mich dort eingearbeitet und alles in Perfektion gebracht. Mein erstelltes Shop System kommt super gut an und die Mitarbeite geben auch ein großes lob ab.
Nein ich habe natürlich nichts schriftlich. Genau man verwehrt mir die höherwertigen Tätigkeiten und hat jetzt nach dem Ausscheiden des Kollegen die Stelle so ausgeschrieben, dass ich mich nicht intern Bewerben kann. Mit zubringen sind Bachelor oder Verwaltungsausbildung mit Erfahrung.
Ich komme vom Bau und war in einer Anderen kommune 11 Jahre in der Haustechnik.
Ich habe letztendlich jetzt nach meinem Urlaub ein paar Zeilen an meinen Amtsleiter geschrieben, dass es in meinen Augen nicht Fair ist, wie man mit meiner Person und Aufgabenbereiche umgeht. Unter anderem habe ich ihn gefragt warum er mir nicht gesagt hat, dass es in der Personalabteilung ein Formular für den Antrag gibt. Dann hätte ich keine drei Seiten schreiben müssen, die am Ende für die Katz sind.

Gestern musste ich dann antanzen und mein Amtsleiter/Personalchef war nicht gut drauf. Er meinte ich würde ihn persönlich angreifen, da er Kollegialerweise mein Schreiben ja in das Dokument übertragen hätte und an die KGSt übersendet hat. Gesehen habe ich aber nicht was er übersendet hat. Man kann es ja auch in eine Richtung lenken. Ich finde es halt fragwürdig, dass man Aussicht auf höherwertige Tätigkeiten gibt und wenn man sich in alles eingearbeitet hat, es an andere vergibt.
Im Privatleben nennt man das arglistige Täuschung!! Rückradslos

Mich würde brennen interessieren, ob meine alte Stellenbeschreibung auf die ich mich beworben habe, jetzt mit dem Antrag der Höhergruppierung ändert, weil ich da die Mehrarbeit mit integriert habe. Und eine Weiterbildung machen muss, die ich ebenfalls in Aussicht gestellt habe.
Eben war ich hinten in der Personalabteilung und in meiner Akte ist nicht mein Stellenprofil oder Stellenausschreibung zu finden. Bei Interamt ist sie auch nicht mehr im Gegensatz zu anderen zu finden.
 
Ich habe ja nichts zu verbergen und Hänge einfach mal meinen Antrag an. Und warte auf eure Eindrücke und Posts

Vielen Dank an alle
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Organisator am 22.05.2025 08:26
Mich würde brennen interessieren, ob meine alte Stellenbeschreibung auf die ich mich beworben habe, jetzt mit dem Antrag der Höhergruppierung ändert, weil ich da die Mehrarbeit mit integriert habe. Und eine Weiterbildung machen muss, die ich ebenfalls in Aussicht gestellt habe.
Eben war ich hinten in der Personalabteilung und in meiner Akte ist nicht mein Stellenprofil oder Stellenausschreibung zu finden. Bei Interamt ist sie auch nicht mehr im Gegensatz zu anderen zu finden.

Die Tätigkeitsdarstellung ändert sich, wenn dein Arbeitgeber dir eine neue Tätigkeitsdarstellung aushändigt. Aktivitäten des Arbeitnehmers haben keinen Einfluss auf die Tätigkeitsdarstellung.

Konkret bedeutet das, dass dein Arbeitgeber anhand eines Schreibens von dir prüfen kann, inwieweit er andere bzw. höherwertige Tätigkeiten übertragen kann. Er kann es aber auch genausogut seinlassen.

Rein inhaltlich sehe ich aber weiterhin keine Tätigkeiten, die selbständige Leistungen im Sinne der Entgeltordnung beinhalten.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: ich1974 am 22.05.2025 09:07
Man hätte auch den AG aus dem Antrag rausstreichen sollen.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Pixelfreak2005 am 22.05.2025 09:57
Mich würde brennen interessieren, ob meine alte Stellenbeschreibung auf die ich mich beworben habe, jetzt mit dem Antrag der Höhergruppierung ändert, weil ich da die Mehrarbeit mit integriert habe. Und eine Weiterbildung machen muss, die ich ebenfalls in Aussicht gestellt habe.
Eben war ich hinten in der Personalabteilung und in meiner Akte ist nicht mein Stellenprofil oder Stellenausschreibung zu finden. Bei Interamt ist sie auch nicht mehr im Gegensatz zu anderen zu finden.

Die Tätigkeitsdarstellung ändert sich, wenn dein Arbeitgeber dir eine neue Tätigkeitsdarstellung aushändigt. Aktivitäten des Arbeitnehmers haben keinen Einfluss auf die Tätigkeitsdarstellung.

Konkret bedeutet das, dass dein Arbeitgeber anhand eines Schreibens von dir prüfen kann, inwieweit er andere bzw. höherwertige Tätigkeiten übertragen kann. Er kann es aber auch genausogut seinlassen.

Rein inhaltlich sehe ich aber weiterhin keine Tätigkeiten, die selbständige Leistungen im Sinne der Entgeltordnung beinhalten.

ich meine kann man mir die Arbeiten, welche ich vertretungsweise seit dem September 24 übernommen habe und ich im Antrag beschrieben habe dauerhaft übertragen? Wenn ja wäre das ja echt mies. Mann stellt was in Aussicht  und lässt einarbeiten und gibt etwas Leine und am Ende wird es ohne höhere Besoldung einfach fest zu deinen Aufgaben.

Danke
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: MoinMoin am 22.05.2025 10:07
Wenn du Besoldung bekommst, dann kann er alles mit dir machen, weil dann bist du Beamter.

Wenn du Angestellter bist, dann kann er dir mehr oder weniger nach belieben Tätigkeiten zuweisen, solange sich dadurch nicht deine Eingruppierung ändert.
Wenn sich die Eingruppierung ändert, dann gibt es auch mehr Geld oder du lehnst es ab diese Tätigkeiten zu machen.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Organisator am 22.05.2025 10:19
ich meine kann man mir die Arbeiten, welche ich vertretungsweise seit dem September 24 übernommen habe und ich im Antrag beschrieben habe dauerhaft übertragen? Wenn ja wäre das ja echt mies. Mann stellt was in Aussicht  und lässt einarbeiten und gibt etwas Leine und am Ende wird es ohne höhere Besoldung einfach fest zu deinen Aufgaben.

Danke

Dein AG kann unter den von Moin genannten Voraussetzungen beliebig Aufgaben übertragen.
Nochmal zur Klarstellung - mehr Geld gibt es nur, wenn höherwertige Tätigkeiten übertragen werden, die eine Höhergruppierung auslösen. In deinem Fall, müssten sie zu mindestens 20% selbständige Leistungen (unter der Anwendung von gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen) beinhalten. Dies sehe ich bei keinem von dir beschriebenen Arbeitsvorgängen.

Klar ist es unschön, wenn dich dein AG mit irgendwelchen Versprechen ködert, tariflich gesehen ist jedoch alles korrekt.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Faunus am 22.05.2025 10:29
Übersetztung: Leistung wird beim AG ÖD grundsätzlich nicht bezahlt.
M.M. nach der Hauptgrund, warum der ÖD seit Jahren im Sinkflug ist.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: MoinMoin am 22.05.2025 10:34
Leistung kann aber im ÖD bezahlt werden und dort wo es gemacht wird, da sind wir in einem flacheren Sinkflug.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Organisator am 22.05.2025 10:46
Leistung bringt einen jedoch ins Gespräch, wenn die Vergabe höherwertiger Tätigkeiten ansteht.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Faunus am 22.05.2025 10:59
Leistung bringt einen jedoch ins Gespräch, wenn die Vergabe höherwertiger Tätigkeiten ansteht.

Das Karotte-Esel-Prinzip!
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Organisator am 22.05.2025 11:02
Leistung bringt einen jedoch ins Gespräch, wenn die Vergabe höherwertiger Tätigkeiten ansteht.

Das Karotte-Esel-Prinzip!

So siehts aus. Manchmal hat man Glück, manchmal nicht. Dürfte aber auch außerhalb des öD nicht anders sein.

Ist aber auch irgendwie logisch; die Führungskraft sucht sich natürlich jemand für höherwertige Tätigkeiten aus, der schon gezeigt hat, dass er es auch kann.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: mopsgesicht am 22.05.2025 11:02
Leistung bringt einen jedoch ins Gespräch, wenn die Vergabe höherwertiger Tätigkeiten ansteht.

Das Karotte-Esel-Prinzip!

Was wäre denn ein von Dir bevorzugtes Prinzip?
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Faunus am 22.05.2025 11:25
Leistung bringt einen jedoch ins Gespräch, wenn die Vergabe höherwertiger Tätigkeiten ansteht.

Das Karotte-Esel-Prinzip!

Was wäre denn ein von Dir bevorzugtes Prinzip?

Pardon?
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Pixelfreak2005 am 22.05.2025 13:38
Wenn du Besoldung bekommst, dann kann er alles mit dir machen, weil dann bist du Beamter.

Wenn du Angestellter bist, dann kann er dir mehr oder weniger nach belieben Tätigkeiten zuweisen, solange sich dadurch nicht deine Eingruppierung ändert.
Wenn sich die Eingruppierung ändert, dann gibt es auch mehr Geld oder du lehnst es ab diese Tätigkeiten zu machen.

nein bin kein Beamter oder verbeamtet. falsch ausgedrückt sorry..
Gestern beim Gespräch meinte ich ja, dass ich dann in meiner alten EG bleibe. Aber zu meinem Profil wie bei Einstellung. Er meinte das geht nicht, weil sich das mit dem Antrag auf Höhergruppierung geändert hat.

Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Pixelfreak2005 am 22.05.2025 13:42
Leistung bringt einen jedoch ins Gespräch, wenn die Vergabe höherwertiger Tätigkeiten ansteht.

Das Karotte-Esel-Prinzip!

So siehts aus. Manchmal hat man Glück, manchmal nicht. Dürfte aber auch außerhalb des öD nicht anders sein.

Ist aber auch irgendwie logisch; die Führungskraft sucht sich natürlich jemand für höherwertige Tätigkeiten aus, der schon gezeigt hat, dass er es auch kann.

naja mit dem Ausscheiden des Kollegen wurde seine Stelle erst mal (seit September 24) im Amt aufgeteilt. Ich habe anscheint die Minderwertigen Arbeiten bekommen und andere die Höherwertigen, welche auch nicht angerechnet werden. Es ist eine komische Situation
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: MoinMoin am 22.05.2025 14:26
Wenn du Besoldung bekommst, dann kann er alles mit dir machen, weil dann bist du Beamter.

Wenn du Angestellter bist, dann kann er dir mehr oder weniger nach belieben Tätigkeiten zuweisen, solange sich dadurch nicht deine Eingruppierung ändert.
Wenn sich die Eingruppierung ändert, dann gibt es auch mehr Geld oder du lehnst es ab diese Tätigkeiten zu machen.

nein bin kein Beamter oder verbeamtet. falsch ausgedrückt sorry..
Gestern beim Gespräch meinte ich ja, dass ich dann in meiner alten EG bleibe. Aber zu meinem Profil wie bei Einstellung. Er meinte das geht nicht, weil sich das mit dem Antrag auf Höhergruppierung geändert hat.
Als AN kannst du Wünsche äußern was du machen willst, aber der AG kann jedoch jederzeit Arbeiten übertragen, die nichts mit dem zu tun haben was in der Stellenausschreibung stand.
Doof aber so ist das nunmal mit der Weisungbefugnis.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: Organisator am 22.05.2025 17:28
Leistung bringt einen jedoch ins Gespräch, wenn die Vergabe höherwertiger Tätigkeiten ansteht.

Das Karotte-Esel-Prinzip!

So siehts aus. Manchmal hat man Glück, manchmal nicht. Dürfte aber auch außerhalb des öD nicht anders sein.

Ist aber auch irgendwie logisch; die Führungskraft sucht sich natürlich jemand für höherwertige Tätigkeiten aus, der schon gezeigt hat, dass er es auch kann.

naja mit dem Ausscheiden des Kollegen wurde seine Stelle erst mal (seit September 24) im Amt aufgeteilt. Ich habe anscheint die Minderwertigen Arbeiten bekommen und andere die Höherwertigen, welche auch nicht angerechnet werden. Es ist eine komische Situation

Wenn man höherwertige Aufgaben verteilt, jedoch in einem zeitlichen Umfang, der bestimmte Grenzen nicht überschreitet, wirkt das sich nicht auf die Eingruppierung aus.

Extrembeispiel: 60 % Pförtner. 40 % Atomphysiker: wird bezahlt wie ein Pförtner.
Titel: Antw:welche EG wäre gerecht?
Beitrag von: BATman am 24.05.2025 00:11
Leistung bringt einen jedoch ins Gespräch, wenn die Vergabe höherwertiger Tätigkeiten ansteht.

Das Karotte-Esel-Prinzip!

So siehts aus. Manchmal hat man Glück, manchmal nicht. Dürfte aber auch außerhalb des öD nicht anders sein.

Ist aber auch irgendwie logisch; die Führungskraft sucht sich natürlich jemand für höherwertige Tätigkeiten aus, der schon gezeigt hat, dass er es auch kann.

naja mit dem Ausscheiden des Kollegen wurde seine Stelle erst mal (seit September 24) im Amt aufgeteilt. Ich habe anscheint die Minderwertigen Arbeiten bekommen und andere die Höherwertigen, welche auch nicht angerechnet werden. Es ist eine komische Situation

Wenn man höherwertige Aufgaben verteilt, jedoch in einem zeitlichen Umfang, der bestimmte Grenzen nicht überschreitet, wirkt das sich nicht auf die Eingruppierung aus.

Extrembeispiel: 60 % Pförtner. 40 % Atomphysiker: wird bezahlt wie ein Pförtner.


Tut mir leid für dich Pixelfreak. Ich interpretiere aus deinen Beiträgen, dass du ein äußerst engagierter Kollege bist, der Arbeit sieht und sie gewissenhaft erledigt. Ich hoffe, dass dein Umfeld dich ebenso wahrnimmt. Vielleicht kannst du mit dieser Einstellung in einem Auswahlverfahren für eine andere Stelle überzeugen.

Ich schließe mich allerdings allem bereits Gesagten an. Deine jetzige Stelle entspricht exakt den Eingruppierungskriterien der EG 6. Selbst wenn man die ein oder andere Tätigkeit auf die Goldwaage legen würde, wäre der Zeitanteil erkennbar nicht ausreichend für eine höhere Eingruppierung.