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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: kleene01 am 16.05.2025 14:23
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Hey ihr,
ich hab eine Zusage für eine neue Stelle - auch öD.
Ist es richtig, dass ich spätestens am 19.05. meine Kündigung abgeben muss, um zum 30.06.25 zu kündigen? (Bin 1,5 Jahre dort).
Wad passiert mit dem Resturlaub? Ich würde ihn gerne nehmen und will ihn auf keinen Fall ausgezahlt haben. Hab ich Anspruch darauf?
Dankeschön, eure kleene01
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Ja, Kündigungsfrist ist richtig.
Du musst deinen Urlaub abbauen. Mitnehmen ist nicht möglich und Auszahlen ebenfalls nicht.
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Super, danke! Wie ist es mit der Jahressonderzahlung? Bekomme ich die dann für 6 Monate anteilig oder komplett?
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Der Urlaub ist grundsätzlich abzubauen, ist dies nicht mehr möglich, ist dieser monetär abzugelten.
Nein, es besteht kein Anspruch mehr auf eine Jahressonderzahlung, da das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember nicht mehr besteht.
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Danke, aber ich meinte beim neuen Arbeitgeber, da bekomme ich ja die Jahressonderzahlung. Nur anteilig oder komplett?
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Wenn der neue AG auch nach TVÖD, TVL o.ä. bezahlt, bekommst du die JSZ anteilig, wenn du dort zum 01.12.2025 beschäftigt bist.
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Wen du ab Juli beim neuen Arbeitgrber anfängst wirst die 6/12 der Jahressonderzahlung erhalten … der andere Teil entfällt da du nicht mehr beim alten AG bist
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Ja, Kündigungsfrist ist richtig.
Du musst deinen Urlaub abbauen. Mitnehmen ist nicht möglich und Auszahlen ebenfalls nicht.
Auszahlen ist möglich, aber erst nach dem 30.6., wenn der Urlaub nicht genommen werden konnte.