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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: customsofficer am 18.05.2025 07:33
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Guten Morgen und einen schönen Sonntag,
ich bin Beamter einer Bundesbehörde, 59 Jahre alt und werde neben meiner Pension auch eine gesetzliche Rente aus meiner Tätigkeit als Pflegeperson und einem Versorgungsausgleich beziehen (müssen).
Lt. Pensionsrechner und meiner Besoldungsstelle wird mir diese gesetzliche Rente auch vollständig von meiner Pension abgezogen, da ich bis zum Pensionseintritt meine Höchstversorgung erreichen werde.
Meine Überlegung ist folgende: Könnte ich als langjährig "Versicherter" mit 63 Jahren und mit den dazugehörigen Abschlägen auf Antrag in Pension gehen und die Abzüge (0,3 Prozent/Monat) mit der gesetzlichen Rente kompensieren, sprich - würde mir dann auch diese Rente von meiner gekürzten Pension abgezogen?
Besten Dank für Euere Antworten.
VG
Customsofficer
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Soweit ich weiß, kann in der Fallkonstallation erst bei Eintritt der Regelaltersgrenze Rente beantragen.
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Nein geht nicht.
Du bekommst max 71,75% Ruhegehalt Pension (+Rente).
Wenn du früher in Pension gehst, verringert sich dein Höchstgrenze.
Und zusammen mit Pension und Rente darfst du die nie über diese (neue) Höchstgrenze Rente und Ruhegalt beziehen.
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Ist an sich auch nur konsequent
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Yep, die Höchstgrenze für die Summe aus Pension und Rente reduziert sich (leider), wenn man früher aufhört.
1.) Wenn du also die vierzig Jahre Dienstzeit schon vor deinem 63. Geburtstag vollmachst, bringt dir die gesetzliche Rente absolut gar nichts, egal wann du aufhörst (zwischen 63 und 67).
2.) Wenn du die vierzig Jahre jedoch erst irgendwann zwischen 63 und 67 vollmachst, aber schon vor diesem Zeitpunkt aufhörst, bringt dir die gesetzliche Rente hingegen etwas, da sie nur anteilig oder gar nicht gegengerechnet wird.
P.S. Der maximal erreichbare Betrag liegt übrigens nicht bei den offiziellen 71,75%, sondern (leider) etwas darunter. Zum einen gibt es einen Korrekturfaktor (§5 BeamtVG), zum anderen einen Abzug für Pflegeleistungen (§50f BeamtVG). Das Ergebnis dürfte bei den meisten knapp unterhalb von 70% liegen.
P.P.S. Auf der Seite https://versorgungsrechner.bund.de/lip (https://versorgungsrechner.bund.de/lip) kann man sich das Ganze auf "Heller und Pfennig" ausrechnen lassen..
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In der Zeit bis zur (abschlagsfreien) Pensionierung könnte man allerdings mit Teilzeit die „abgeschnittenen Prozente“ jenseits der 71,75% optimieren.
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P.P.S. Auf der Seite https://versorgungsrechner.bund.de/lip (https://versorgungsrechner.bund.de/lip) kann man sich das Ganze auf "Heller und Pfennig" ausrechnen lassen..
Kann leider kein Dienstunfall
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Guten Morgen,
eine Gutschrift aus Versorgungsausgleich ist anrechnungsfrei. Insofern wird nur der Teil der Rente angerechnet, der aus Pflichtbeiträgen kommt.
Im Übrigen kann ich mich den Vorredner anschließen. Einzig sinnhafte Alternative ist mit Teilzeit gegensteuern.
Grüße
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Eine gesetzliche Rente kann vorzeitig bezogen werden, wenn man die Wartezeit von 35 Jahren in der Rentenversicherung erfüllt hat und das 63. Lebensjahr erreicht hat.
Mit einem Versorgungsausgleich erwirbt man auch Wartezeitmonate. Ob der Bonus aus dem Versorgungsausgleich, der Pflegetätigkeit und ggf. weiterer rentenrechtlichen Zeiten ausreicht, um die 35 Jahre zu erfüllen, kann ohne Blick in das Rentenkonto niemand belastbar beantworten. Hier empfiehlt sich eine Rücksprache mit der gesetzlichen Rentenversicherung.
Da es in der Rentenversicherung keine Hinzuverdienstgrenze mehr gibt, steht sogar die Weiterbeschäftigung als Beamter dem Rentenbezug nicht entgegen. Man kann also Rente beziehen und parallel dazu ganz normal als Beamter weiterhin im Dienst sein. Die Gesamtversorgung würde nur dann geringer ausfallen, wenn man nicht nur eine Rente beziehen würde, sondern auch insgesamt früher in den Ruhestand gehen würde.
Sobald man sich in den Ruhestand versetzen lassen würde, würde die gesetzliche Rente (ohne Versorgungsausgleich und ohne den Zuschuss zur Krankenversicherung) auf die Pension angerechnet. Es kann jedoch nicht mehr angerechnet werden, als tatsächlich gezahlt wird.
Der Hinweis von Firematthias ist übrigens richtig, der Bonus aus dem Versorgungsausgleich ist genauso anrechnungsfrei wie der Ertrag aus freiwilligen Beiträgen und der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, der neben der Rente gezahlt werden kann.
Die Idee ist daher grundsätzlich gut, scheitert jedoch sehr oft an der Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren, da die Zeiten als Beamter für diese Wartezeit nicht herangezogen werden können. Sofern aktuell keine Pflegetätigkeiten mehr ausgeübt werden, kann man eventuell mit freiwilligen Beiträgen das Ziel noch erreichen. Hier empfiehlt sich eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.
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In der Zeit bis zur (abschlagsfreien) Pensionierung könnte man allerdings mit Teilzeit die „abgeschnittenen Prozente“ jenseits der 71,75% optimieren.
Das ist definitiv eine Option. Allerdings sollte beachtet werden, dass es dabei einen "Trade-Off" zwischen weniger Gehalt (während der Teilzeit) und höherer späterer Pension gibt.
Konkretes Beispiel: Jemand möchte nicht mit 67, sondern mit 65 aufhören (und hat die vierzig Jahre schon voll).
- Option 1: Er hört mit 65 vorzeitig auf. Er bekommt also bis 65 die volle Besoldung und anschließend eine Pension von 64,55% (71,75% - 24*0,3%), unter Vernachlässigung der oben genannten kleineren Abzüge.
- Option 2: Er macht zwischen 63 und 67 Blockteilzeit mit 50%, arbeitet also bis 65 voll und hört dann auf. Er bekommt zwischen 63 und 67 das halbe Gehalt und anschließend eine volle Pension von 71,75%.
Falls ich mich nicht verrechnet habe (ich bin gerade mal wieder im Urlaub mit entsprechend heruntergefahrenem Hirn), überholt der "Teilzeit-Beamte 2" den "Abschlags-Beamten 1" im Alter von 84.
Vermutlich gibt es diverse kleinere Unterschiede zwischen beiden Modellen (Steuern, Beihilfe, Auswirkungen unterschiedlicher Inflationsraten, etc.), aber im Großen und Ganzen müsste die Rechnung (hoffentlich) halbwegs stimmen:
Alter Option 1 Option 2
63 100 100 50 50
64 100 200 50 100
65 64,55 265 50 150
66 64,55 329 50 200
67 64,55 394 71,75 272
68 64,55 458 71,75 344
69 64,55 523 71,75 415
70 64,55 587 71,75 487
71 64,55 652 71,75 559
72 64,55 716 71,75 631
73 64,55 781 71,75 702
74 64,55 846 71,75 774
75 64,55 910 71,75 846
76 64,55 975 71,75 918
77 64,55 1039 71,75 989
78 64,55 1104 71,75 1061
79 64,55 1168 71,75 1133
80 64,55 1233 71,75 1205
81 64,55 1297 71,75 1276
82 64,55 1362 71,75 1348
83 64,55 1426 71,75 1420
84 64,55 1491 71,75 1492
85 64,55 1556 71,75 1563
86 64,55 1620 71,75 1635
87 64,55 1685 71,75 1707
88 64,55 1749 71,75 1779
89 64,55 1814 71,75 1850
90 64,55 1878 71,75 1922