Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Coco234 am 20.05.2025 12:11
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Hallo zusammen,
ich habe eine Vorladung als Zeuge bekommen und muss dienstlich aussagen.
Mein Vorgesetzter hat auch eine Vorladung bekommen, ist aber beim Land angestellt und kann sich dort
diesbezüglich in der Rechtsabteilung beraten lassen. Wie sieht es bei mir aus? Mein eigentlicher Chef bei der
Stadt sieht das alles ziemlich locker. Ich jedoch nicht. Ich musste auf Anweisung meines Vorgesetzten sensible Daten weitergeben. Ohne diese Daten hätte jedoch keine Anklage erhoben werden können. Ich würde mich auch gerne beraten lassen. Was für Möglichkeiten, außer privat, hab ich? Mein Arbeitgeber hat schließlich auch eine Fürsorgepflicht mir gegenüber.
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Dafür gibt es Rechtsschutzversicherungen und Gewerkschaften.
Wenn du auf beides verzichtet hast, wirst du auf den Rechtschutz verzichten oder selber zahlen müssen.
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Es wird bestimmt auch irgendeine Möglichkeit seitens des Arbeitgebers geben?
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Du brauchst vor allem auch eine Aussagegenehmigung des Arbeitgebers.
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Die wird mir leider erteilt.
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Immer die Wahrheit sagen, aber niemand muss sich selbst belasten.
Notfalls etwas "scholzen"......
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Ich musste auf Anweisung meines Vorgesetzten sensible Daten weitergeben.
Mal eine Verständnisfrage....das konnte dein Vorgesetzter nicht selber? Egal, was ich mir darunter versuche vorzustellen.....für mich hat das einen Geschmack.
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Hallo zusammen,
ich habe eine Vorladung als Zeuge bekommen und muss dienstlich aussagen.
Mein Vorgesetzter hat auch eine Vorladung bekommen, ist aber beim Land angestellt und kann sich dort
diesbezüglich in der Rechtsabteilung beraten lassen. Wie sieht es bei mir aus? Mein eigentlicher Chef bei der
Stadt sieht das alles ziemlich locker. Ich jedoch nicht. Ich musste auf Anweisung meines Vorgesetzten sensible Daten weitergeben. Ohne diese Daten hätte jedoch keine Anklage erhoben werden können. Ich würde mich auch gerne beraten lassen. Was für Möglichkeiten, außer privat, hab ich? Mein Arbeitgeber hat schließlich auch eine Fürsorgepflicht mir gegenüber.
Nich so schlimm, bist ja kein remonstrationspflichtiger Beamter. Insofern kann mit einer sauber dokumentierten Anweisung des Vorgesetzten kaum etwas passieren. Zudem dürfte sich auch aus der Aussagegenehmigung ergeben, in welchem Rahmen du aussagen darfst.
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Es wird bestimmt auch irgendeine Möglichkeit seitens des Arbeitgebers geben?
du kannst deinen AG bitten dir nen Anwalt zu zahlen.
Ansonsten bleibt es bei dem was ich geantwortet hab.