Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 22.05.2025 15:45

Titel: Schulhausmeiter
Beitrag von: Marianne am 22.05.2025 15:45
Wenn Schulhausmeister in NRW täglich unterschiedliche Arbeitszeiten in der Woche haben, welche Stundengrundlage wird dann bei einem Ausfall z.B. durch Krankheit im Stundenkonto berücksichtigt?
Titel: Antw:Schulhausmeiter
Beitrag von: ich1974 am 23.05.2025 10:59
Die tatsächlich an diesem Tag zu leistende Stundenzahl. D.h. wenn an jedem Tag Mo.-Sa. unterschiedlich gearbeitet wird können da u.U sechs verschiedene Zeiten drinstehen.
Titel: Antw:Schulhausmeiter
Beitrag von: Marianne am 24.05.2025 15:28
DANKE! Wo finde ich diese Regelung?
Titel: Antw:Schulhausmeiter
Beitrag von: ich1974 am 26.05.2025 12:49
Entgeltfortzahlungsgesetz
Da man bei Krankheit nicht schlechter gestellt werden darf. Grundsätzlich sollten hier die dienstplanmäßigen Stunden gutgeschrieben werden. Was steht denn in euerer Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit? Wie ist diese geregelt?