Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 22.05.2025 15:45
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Wenn Schulhausmeister in NRW täglich unterschiedliche Arbeitszeiten in der Woche haben, welche Stundengrundlage wird dann bei einem Ausfall z.B. durch Krankheit im Stundenkonto berücksichtigt?
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Die tatsächlich an diesem Tag zu leistende Stundenzahl. D.h. wenn an jedem Tag Mo.-Sa. unterschiedlich gearbeitet wird können da u.U sechs verschiedene Zeiten drinstehen.
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DANKE! Wo finde ich diese Regelung?
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Entgeltfortzahlungsgesetz
Da man bei Krankheit nicht schlechter gestellt werden darf. Grundsätzlich sollten hier die dienstplanmäßigen Stunden gutgeschrieben werden. Was steht denn in euerer Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit? Wie ist diese geregelt?