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Beamte und Soldaten => Beamten-Krankenversicherungen => Thema gestartet von: clarion am 22.05.2025 16:40
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Hallo,
Da ein Elternteil pflegebedürftig ist und ich den Fragebogen der Pflegekasse vor mir habe, habe ich da Fragen.
Wenn ich es richtig verstehe, dürfte ich maximal 30 Stunden die Woche arbeiten, um überhaupt Rentenansprüche aus der Pflege heraus zu erwerben. Ich arbeite im Moment Vollzeit und will im Moment auch nicht reduzieren. Macht es überhaupt Sinn, den Fragebogen auszufüllen oder soll ich das Elternteil bitten, meine Schwägerin zu benennen, die weniger als 30 Stunden arbeitet und ab zu hilft, v.a. wenn ich nicht da bin.
Da ich längere Zeit pflichtversichert war, habe ich grundsätzlichen Anspruch auf eine Altersrente. Ich bin jetzt etwa 10 Jahre verbeamtet. Wenn ich auf 30 Stunden reduzieren würde, dann würde sich mein Rentenanspruch auch erhöhen, oder?
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Es macht Sinn den Fragebogen auszufüllen. Wenn du es nicht machst, bekommst du eine weitere Aufforderung. Hatte das Thema jetzt auch. An deiner Stelle würde ich die Schwägerin benennen, da sie ja dann "etwas" davon hat, da du selber ja nicht reduzieren willst.
Dein Rentenanspruch erhöht sich, da hast du recht, allerdings wird deine Rente auf die Pension angerechnet und verrechnet. Du wirst also nicht über die 71,75% kommen. Wenn du deine Stunden reduzieren solltest, bekommst du ja auch weniger Pension, daher macht es keinen Unterschied, ob du weiterhin voll arbeitest und deinen Pensionsanspruch komplett behälst oder ob du reduzierst und den fehlenden Pensionsanteil mit Rente aufpolierst
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Besteht denn die "Gefahr", (in Kombination mit dem Rentenanspruch) den Höchstruhegehaltssatz zu erreichen oder ist dies nach derzeitigem Stand eher unrealistisch?
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Das weiß ich nicht. Ich habe mehr als 10 Jahre im ÖD als TB gearbeitet. Ich habe schon seit Monaten beim NLBV einen Antrag laufen, um festzustellen, ob mir diese Arbeit als ruhegehaltsfähig anerkannt wird. Wenn ja könnte ich Höchstsatz so gerade eben erreichen.
Wegen eigener Schwerbehinderung könnte ich nach jetziger Gesetzeslage mit 65 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen.
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Die Pflegeversicherung zahlt nur dann Beiträge in die Rentenversicherung ein, wenn die pflegende Person mindestens 11 Wochenstunden pflegt und gleichzeitig nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeitet, um so einen Ausgleich in der Altersvorsorge für diejenigen zu schaffen, die aufgrund der Pflege Teilzeit arbeiten müssen.
Solange Du also Vollzeit arbeitest, wird die Pflegeversicherung für Dich keine Beiträge einzahlen. Daher sind alle weiteren Überlegungen hierzu obsolet.
Sollte jemand die Pflege übernehmen, der nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, dann müsste die Pflegeversicherung für diese Person Rentenbeiträge einzahlen, die sich typischerweise rentensteigernd auswirken. Dazu müsste die helfende Hand jedoch auch gleichzeitig mehr als 11 Stunden pflegen, also die Pflege auch tatsächlich überwiegend leisten. Bei den Fragebögen zur Pflegesituation geht die Pflegeversicherung davon aus, dass die in dem Fragebogen gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind.
Bei der jährlichen Kontrolle wird der Pflegebedürftige auch immer zu der Pflegesituation befragt, damit diese mit der Akte abgeglichen wird. Daher sollte darauf geachtet werden, dass es zu keiner wesentliche Diskrepanz zwischen der Pflegesituation, die in Fragebögen beschrieben wird, und den Nachfragen im Rahmen der jährlichen Kontrolle kommt.