Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Aleko82 am 23.05.2025 10:14
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Hallo,
mal eine allgemeine Frage in die Runde. Wie ist die korrekte Eingruppierung dieser Stelle, wie wäre sie bei euch eingruppiert?
Abfallberater mit folgenden Tätigkeiten:
- Beratung und Informationen der Haushalte und Gewerbebetriebe zur Entsorgung von Haushalts- und Gewerbeabfällen, Erstellung von Individualangeboten und Preiskalkulationen für Entsorgungslösungen für Veranstaltungen, Feste etc.
- Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Vorträgen, Seminaren in Kindergärten und Schulen
- Ermittlung und Festsetzung der Abfallvolumina der Gewerbebetriebe
- Bearbeitung von Anträgen zur Aufstellung von Abfallbehältern und Änderungen gem. der Maßgeblichen Satzung
- Entwicklung von Konzepten zur Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Entsorgungskonzepte
- Betreuung des örtlichen Bringhof's
- Durchführung und Begleitung von Ausschreibungsverfahren im Abfallbereich und im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit (bsp. Umweltbrummi, Merchandise, Schulungsmaterial, Hilfsmittel)
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je nach konkreter Ausgestaltung zwischen E5 und E9a
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wie kommt die Range von E5 bis 9a zu Stande?
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Über das Vorhandensein und den zeitlichen Anteil der selbständigen Leistungen.
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Maximal ne 8-da ist aber schon alles wohlwollend gewertet