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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Nelke am 24.05.2025 11:46

Titel: volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit bewilligt
Beitrag von: Nelke am 24.05.2025 11:46
Hallo Zusammen,

ich erhalte seit März 2025 befristet die volle Erwerbsminderungsrente und würde für die erlaubten 2,9 Std. am Tag wieder arbeiten gehen. Leider geht das nicht, da der Arbeitsvertrag ruht und eine zweite Beschäftigung bei dem gleichen Arbeitgeber nicht möglich ist. Jetzt hat sich der Personalrat eingeschaltet und sucht nach einer Lösung. Hat jemand Erfahrung damit und eine Lösung für sich gefunden, außer sich einen neuen Arbeitgeber zu suchen?
Falls es keine Lösung für mich geben sollte, muss ich auf meine volle Erwerbsminderungsrente verzichten und mein Arbeitgeber bitten mir eine Arbeitserprobung zu ermöglichen. Ist der Arbeitgeber verpflichtet mir eine Arbeitserprobung anzubieten ? Auf was soll ich achten bei einer Arbeitserprobung?
Danke für Eure Antworten

Titel: Antw:volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit bewilligt
Beitrag von: clarion am 25.05.2025 07:56
Die volle Erwerbsminderungsrente wurde Dir doch aus Gründen gewährt???
Titel: Antw:volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit bewilligt
Beitrag von: KaiBro am 26.05.2025 08:08
Die volle Erwerbsminderungsrente erhält man nur, wenn man weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente ist in diesem Fall befristet. Man sollte die Zeit nutzen, um an der Krankheit bzw. der Behinderung zu arbeiten, um ggf. wieder Vollzeit arbeiten gehen zu können.

Warum stellt man einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, wenn man dann doch weiterhin mehr wie drei Stunden pro Tag arbeiten gehen möchte? Verstehe ich nicht.
Titel: Antw:volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit bewilligt
Beitrag von: BAT am 26.05.2025 11:11
Wo will TE denn mehr als drei Stunden arbeiten gehen?
Titel: Antw:volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit bewilligt
Beitrag von: fragmalnach am 26.05.2025 11:51
Warum sollte das bei deinem jetzigen Arbeitgeber nicht gehen? Sofern dieser Interesse hat, kann im Rahmen deiner Möglichkeiten ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden.
Titel: Antw:volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit bewilligt
Beitrag von: Rentenonkel am 26.05.2025 11:53
Als Arbeitserprobung bezeichnet man spezielle Angebote der Rehabilitationsträger (Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung) im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).

Die Arbeitserprobung (auch: Maßnahme zur praktischen Abklärung von beruflichen Fähigkeiten) ist eine Leistung, die im Rahmen eines Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Abklärung der beruflichen Eignung, zum Beispiel in einer Rehabilitationseinrichtung wie dem Berufsförderungswerk (BFW) oder Berufsbildungswerk (BBW) erbracht wird.

Sie zielt darauf, mögliche Tätigkeitsfelder unter Berücksichtigung der verbliebenen Fähigkeiten und Ressourcen (unter anderem auch Bildungsstand, berufliche Vorkenntnisse) zu ermitteln und zu benennen.

Die Leistungsdauer beträgt der Regel 10 bis 14 Tage, eine erweiterte Arbeitserprobung oder eine Arbeitserprobung für Menschen mit psychischer Erkrankung 3 bis 6 Wochen.

Seit Januar 2024 können Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen und sich wieder fit genug für eine dauerhafte Erwerbstätigkeit fühlen, während einer Arbeitserprobung eine Zeit lang ihre tägliche Arbeitszeit erhöhen, ohne dass dies Auswirkungen auf ihren Rentenanspruch hat.

Eine Arbeitserprobung liegt vor, wenn Menschen


Ob sie dabei angestellt sind oder selbstständig tätig sind, spielt keine Rolle.

Eine Arbeitserprobung dauert in der Regel sechs Monate, kann jedoch individuell kürzer oder länger sein. In dieser Arbeitserprobung wirkt sich der Verdienst nicht rentenmindernd aus.

Für eine Arbeitserprobung im Rahmen der Erwerbsminderung muss auch ein Antrag bei der Rentenversicherung gestellt werden; dabei müssen der der Rentenversicherung folgende Informationen mitgeteilt werden: die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, die Art der Tätigkeit und eine Schätzung des voraussichtlichen Verdienstes oder Arbeitseinkommens.

Das passiert nach der Arbeitserprobung: Die Arbeitserprobung war erfolgreich, wenn Menschen, die Erwerbsminderungsrente beziehen, über den festgelegten Zeitraum hinaus arbeiten. Ihr Rentenanspruch wird dann geprüft. In der Regel wird die Erwerbsminderungsrente ganz oder teilweise in der Zukunft wegfallen – die bis dahin gezahlte Rente muss aber nicht zurückgezahlt werden.

Es besteht gegenüber dem Arbeitgeber kein Anspruch auf Arbeitserprobung. Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Fürsorgepflicht prüfen, ob es dem Arbeitnehmer zuzumuten ist, die gewünschte Arbeitserprobung durchzuführen.

Eine solche Arbeitserprobung kann im Rahmen eines BEM Verfahrens eingeleitet werden. Der Betriebsarzt muss jedoch zu der Einschätzung kommt, dass der Gesundheitszustand sich während des Rentenverfahrens deutlich schneller als erwartet gebessert hat. Eine solche Arbeitserprobung startet daher tendenziell eher am Ende der zeitlich befristeten Rente als am Anfang, wenn die Genesung durch unvorhersehbare Umstände schneller gelungen ist als zunächst angenommen und die behandelnden Ärzte einem dabei unterstützen.

Sofern die Krankenkasse oder die Bundesagentur für Arbeit zur Rentenantragstellung aufgefordert haben, ist man in seinem Dispositionsrecht eingeschränkt und ein Verzicht auf die Rente bzw. die Rücknahme des Antrages wäre nur mit Zustimmung der Träger möglich.

Sofern man nicht aufgefordert wurde, kann man den Antrag zurück nehmen. Da in diesen Fällen die Zahlungspflicht der KK oder der Agentur für Arbeit wieder auflebt, wäre es nicht verwunderlich, wenn diese Stelle dann jedoch die Aufforderung zur Antragstellung nachschiebt und so das Verfahren mit dem erwartbaren Ergebnis von vorne starten.

Die volle Erwerbsminderungsrente erhält man nur, wenn man weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente ist in diesem Fall befristet. Man sollte die Zeit nutzen, um an der Krankheit bzw. der Behinderung zu arbeiten, um ggf. wieder Vollzeit arbeiten gehen zu können.

Das trifft den Nagel auf den Kopf.
Titel: Antw:volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit bewilligt
Beitrag von: ich1974 am 26.05.2025 13:15
Antrag auf Teilzeit beim AG stellen?
Titel: Antw:volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit bewilligt
Beitrag von: blondie am 26.05.2025 14:14
Die volle Erwerbsminderungsrente erhält man nur, wenn man weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente ist in diesem Fall befristet. Man sollte die Zeit nutzen, um an der Krankheit bzw. der Behinderung zu arbeiten, um ggf. wieder Vollzeit arbeiten gehen zu können.

Warum stellt man einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, wenn man dann doch weiterhin mehr wie drei Stunden pro Tag arbeiten gehen möchte? Verstehe ich nicht.

So einen (Ausnahme)Fall hatten wir bei uns auch vor kurzem. Die Kollegin hat auch erst nach der Zusage der vollen Erwerbsminderungsrente gemerkt, dass sie dann nur max. 3 Stunden arbeiten darf. Das wollte sie dann doch nicht.

Das unterstelle ich ausdrücklich nicht der Beitragserstellerin.
Titel: Antw:volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit bewilligt
Beitrag von: KaiBro am 26.05.2025 14:31
Die volle Erwerbsminderungsrente erhält man nur, wenn man weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente ist in diesem Fall befristet. Man sollte die Zeit nutzen, um an der Krankheit bzw. der Behinderung zu arbeiten, um ggf. wieder Vollzeit arbeiten gehen zu können.

Warum stellt man einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, wenn man dann doch weiterhin mehr wie drei Stunden pro Tag arbeiten gehen möchte? Verstehe ich nicht.

So einen (Ausnahme)Fall hatten wir bei uns auch vor kurzem. Die Kollegin hat auch erst nach der Zusage der vollen Erwerbsminderungsrente gemerkt, dass sie dann nur max. 3 Stunden arbeiten darf. Das wollte sie dann doch nicht.

Das unterstelle ich ausdrücklich nicht der Beitragserstellerin.

Ich denke auch das finanzielle spielt bei vielen eine große Rolle. Erwerbsminderungsrente bedeutet in den meisten Fällen weniger Einkommen und der ein oder andere muss dann große Abstriche machen und kann sich evtl. die Wohnung oder das Auto nicht mehr leisten.

Trotzdem sollte man sich vor Antragstellung erkundigen. Ist für die TE natürlich keine Option mehr, aber für andere, die diesen Thread lesen und den Schritt gehen wollen.