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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: PaulHöver am 24.05.2025 12:19
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Moin ich bin seit über 15 Jahren auf einer Kläranlage als Betriebselektriker beschäftigt und erledige überwiegend Abwasseraufgaben.
Alle anderen , Fachkraft Abwasser und Klempner und Schlosser haben zu ihrem Lohn die mittlerweile üppige Erschwerniszulage.
Mir wird sie nicht gewährt weil mein Vorgänger früher der Betriebsleiter und somit als Angestellter geführt wurde.
Es wurde sich die Stelle nicht angesehen und ich habe dort angefangen...ohne Zulage.
Da es nur noch Beschäftigte gibt ist das noch zulässig? Mein Chef bekommt sie auch nicht.Mit dem Unterschied das er überwiegend Büroarbeit erledigt.
Ich habe gefunden das es beim Land mittlerweile Angestellte/Büro-Leute gibt die es bekommen z.b. Sozialamt oder so .was kann ich tun wer weiß was ,es geht mir schon mehr ums Prinzip... vielen Dank im vorraus.
Paul
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Hallo.
Hier bin ich auf fundierte Aussagen (mit Rechtsgrundlage) gespannt.
Bei uns läuft es gleich.
Mitarbeiter im Bauhof (Arbeiter)erhalten die Schmutzzulage, wir im Bad (Angestellte) bekommen nichts.