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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: zika1603 am 30.05.2025 11:55
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Guten Tag,
ich bin auf dem Sozialamt tätig und habe eine Frage und hätte gerne mal eure Meinungen und Vorschläge gehört wie ihr dabei vorgehen würdet.
Die Stelle ist mit einer 9a bewertet gewesen.
Es wurde eine neue Bewertung über den KAV angefordert welche die 9b ergab.
Aufgrund interner Maßnahmen wurde jetzt nochmals eine Stellenbewertung bei der Kommunalberatung abgegeben.
Dort kam die 9a raus.
Alles anderen Gemeinden im Umkreis haben die 9c.
Im Vorschlag zur Bewertung zu dieser Stelle stand auch die 9c.
Wir haben die identische Bewertung einer anderen Kommune eingereicht die auch bei der Kommunalberatung mit einer 9c bewertet wurden.
Ich finde dies alles merkwürdigt und frage mich ob dies alles mit rechten Dingen zugeht.
Auf eure Meinungen und Vorschläge wie ich hier weiter vorgehen könnte freue ich mich sehr.
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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Eine rechtssichere Aussage über die Eingruppierung kann nur ein Gericht treffen. Alles andere sind lediglich Rechtsmeinungen. Es steht dir dahingehend frei, dir eine eigene Rechtsmeinung zu bilden, den AG hernach zur Korrektur aufzufordern und notfalls eine Eingruppierungsfeststellungsklage anzustrengen.
Aus deinen Ausführungen lässt sich nicht entnehmen, dass die EG 9a falsch sein könnte; besser gesagt: Eine Einschätzung einzig aus der Zuordnung der Organisationseinheit zu schließen, ist nicht möglich.
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Vielen Dank für die Antwort aber es ist für mich noch immer unverständlich.
Wie kann eine identische Stellenberwertung einmal die 9a (Kommunalberatung) und einmal die 9b (KAV) ergeben.
Und bei anderen Verwaltungen eine 9c.
Auch aus der Stellenbeschreibung der Kommunalberatung ergibt sich die 9c, davon treffen 65 % der Tätigkeit zu.
Somit greift das TvöD § 12 Eingruppierung...mehr als die Hälfte....
Oder sehe ich das falsch?
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Vielen Dank für die Antwort aber es ist für mich noch immer unverständlich.
Wie kann eine identische Stellenberwertung einmal die 9a (Kommunalberatung) und einmal die 9b (KAV) ergeben.
Und bei anderen Verwaltungen eine 9c.
Auch aus der Stellenbeschreibung der Kommunalberatung ergibt sich die 9c, davon treffen 65 % der Tätigkeit zu.
Somit greift das TvöD § 12 Eingruppierung...mehr als die Hälfte....
Oder sehe ich das falsch?
3 Juristen, 4 Meinungen ;)
Viele Leute können viele Rechtsmeinungen haben. Bindend ist letztlich die Rechtsmeinung des Arbeitsgerichtes.
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Vielen Dank für die Antwort aber es ist für mich noch immer unverständlich.
Wie kann eine identische Stellenberwertung einmal die 9a (Kommunalberatung) und einmal die 9b (KAV) ergeben.
Und bei anderen Verwaltungen eine 9c.
Das liegt daran, dass es sich jeweils nur um die "unbedeutende" Rechtsmeinung des AGs handelt.
Ein Gericht würde die Wahrheit an den Tag legen.
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Dein AG hat da nicht falsch eingruppiert - lt Rechtsmeinung des AG hast du die 9a.
Das ist erstmal Fakt und rechtens.
Was andere Kommunen machen ist nicht relevant!
Bist du damit unzufrieden bleibt dir nur die Klage…wunder dich dann aber bitte nicht falls es zu „Reibereien“ bzgl. deiner Arbeitsleistung und Einschätzung der Qualität kommt-leider alles schon vorgekommen.
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Dein AG hat da nicht falsch eingruppiert - lt Rechtsmeinung des AG hast du die 9a.
Das ist erstmal Fakt und rechtens.
Was andere Kommunen machen ist nicht relevant!
Bist du damit unzufrieden bleibt dir nur die Klage…wunder dich dann aber bitte nicht falls es zu „Reibereien“ bzgl. deiner Arbeitsleistung und Einschätzung der Qualität kommt-leider alles schon vorgekommen.
Inwieweit sind denn Arbeitsleistung und Qualität eingruppierungsrelevant? Oder worauf möchtest du hinaus?
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Dein AG hat da nicht falsch eingruppiert - lt Rechtsmeinung des AG hast du die 9a.
Der AG hat nur eine Rechtsmeinung und kann sich natürlich irren und eine falsche Eingruppierung annehmen.
Und dann hat er natürlich falsch eingruppiert!
Denn man ist eingruppiert aufgrund der Tätigkeiten, nicht aufgrund einer Rechtsmeinung.
Das ist erstmal Fakt und rechtens.
ersteres ja, letzteres nein.
Denn falsch einzugruppieren ist nicht rechtens.
Was andere Kommunen machen ist nicht relevant!
Genau, denn man weiß nicht, ob die die richtige oder falsche Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung haben.
Bist du damit unzufrieden bleibt dir nur die Klage…wunder dich dann aber bitte nicht falls es zu „Reibereien“ bzgl. deiner Arbeitsleistung und Einschätzung der Qualität kommt-leider alles schon vorgekommen.
Klar, wenn ein AG so unprofessionell ist, dass er meint er würde immer richtig eingruppieren und empfindet im Rechtsstaat es verwerflich, dass jemand eine andere Rechtsmeinung hat, dann macht er natürlich so etwas.
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Wenn zwei unterscheidliche Kommumen ein und dieselbe Stellebewertung abgeben und einmal die 9a und einmal die 9c rauskommt finde ich es dann doch schon sehr merkwürkig
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Sind in Beiden Stellenbewertung die gleichen Zeitanteile vorhanden? Sind Zeitanteile für gleiche Tätigkeiten unterschiedlich ausgewiesen kann das auch die Eingruppierung beeinflussen.
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Das mag merkwürdig erscheinen, legitim ist es allemal. Weil nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage Sicherheit hierüber bringen kann. Es könnte durchaus sein, dass unterschiedliche Bewerter unterschiedlich bewertet haben.
Aber nochmal: Niemand hindert dich, dir eine eigene Rechtsmeinung zu bilden und diese entprechend als Grundlage deines weiteren Vorgehens zu nutzen.
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Wenn zwei unterscheidliche Kommumen ein und dieselbe Stellebewertung abgeben und einmal die 9a und einmal die 9c rauskommt finde ich es dann doch schon sehr merkwürkig
Willkommen im Bereich der Rechtsanwendung. Mit methodisch korrekter Arbeit kann man zu verschiedenen Ergebnissen kommen.
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Nun.... am Beispiel eines Standesbeamten sieht man sehr gut, dass es Unterschiede wohl geben mag:
In der "Stadt" bekommt er A9 bis A 11 (Leitungen ausgenommen) und "auf dem Land" gibt es Standesbeamte, die eine Laufbahn niedriger besoldet werden. Gilt jetzt eine Eheschließung in der Stadt als etwas Besseres oder ist die Geburtsurkunde aus einem "Dorf" weniger wert? Nein.
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Sind in Beiden Stellenbewertung die gleichen Zeitanteile vorhanden? Sind Zeitanteile für gleiche Tätigkeiten unterschiedlich ausgewiesen kann das auch die Eingruppierung beeinflussen.
Alles identisch
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Das mag merkwürdig erscheinen, legitim ist es allemal. Weil nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage Sicherheit hierüber bringen kann. Es könnte durchaus sein, dass unterschiedliche Bewerter unterschiedlich bewertet haben.
Aber nochmal: Niemand hindert dich, dir eine eigene Rechtsmeinung zu bilden und diese entprechend als Grundlage deines weiteren Vorgehens zu nutzen.
Ja wir werden es überprüfen lassen.
Sind ingesamt 4 Personen und es erscheint doch sehr merkwürdig.
Vor allem weil man die genaue Tätigkeitsbeschreibung aufführt die die Kommunalberatung angibt und dabei auf eine 9c kommt.
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Vielen Dank euch allen für eure Kommentare.
Wir sind uns einig es überprüfen zu lassen.
Ist ja nicht mehr als Legitim
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Viel Erfolg dabei!
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Das mag merkwürdig erscheinen, legitim ist es allemal. Weil nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage Sicherheit hierüber bringen kann. Es könnte durchaus sein, dass unterschiedliche Bewerter unterschiedlich bewertet haben.
Aber nochmal: Niemand hindert dich, dir eine eigene Rechtsmeinung zu bilden und diese entprechend als Grundlage deines weiteren Vorgehens zu nutzen.
Ja wir werden es überprüfen lassen.
Sind ingesamt 4 Personen und es erscheint doch sehr merkwürdig.
Vor allem weil man die genaue Tätigkeitsbeschreibung aufführt die die Kommunalberatung angibt und dabei auf eine 9c kommt.
Ergebnis könnte dann aber sein, dass z.B. eine E9a die zutreffende Eingruppierung ist und die aktuell nach E9c bezahlten Personen dann rückwirkend korrigierend in die E9a eingruppiert sind.
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Niemand ist in der 9c eingeruppiert.
Alle sind in der 9a
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Nun.... am Beispiel eines Standesbeamten sieht man sehr gut, dass es Unterschiede wohl geben mag:
In der "Stadt" bekommt er A9 bis A 11 (Leitungen ausgenommen) und "auf dem Land" gibt es Standesbeamte, die eine Laufbahn niedriger besoldet werden. Gilt jetzt eine Eheschließung in der Stadt als etwas Besseres oder ist die Geburtsurkunde aus einem "Dorf" weniger wert? Nein.
Die Unterschiede sieht man in vielen Bereichen.
Bei den umliegenden Kommunen bekommt man
im Sozialamt EG8 bis EG10
in den Standesämtern EG6 bis EG9c
in den Bürgerbüros EG6 - EG8
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Nun.... am Beispiel eines Standesbeamten sieht man sehr gut, dass es Unterschiede wohl geben mag:
In der "Stadt" bekommt er A9 bis A 11 (Leitungen ausgenommen) und "auf dem Land" gibt es Standesbeamte, die eine Laufbahn niedriger besoldet werden. Gilt jetzt eine Eheschließung in der Stadt als etwas Besseres oder ist die Geburtsurkunde aus einem "Dorf" weniger wert? Nein.
Vielleicht sind im Dorf nur einfache Urkundenfälle und in der Stadt mehr problematische Fälle (ausländische Urkunden etc.)
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Nun.... am Beispiel eines Standesbeamten sieht man sehr gut, dass es Unterschiede wohl geben mag:
In der "Stadt" bekommt er A9 bis A 11 (Leitungen ausgenommen) und "auf dem Land" gibt es Standesbeamte, die eine Laufbahn niedriger besoldet werden. Gilt jetzt eine Eheschließung in der Stadt als etwas Besseres oder ist die Geburtsurkunde aus einem "Dorf" weniger wert? Nein.
Vielleicht sind im Dorf nur einfache Urkundenfälle und in der Stadt mehr problematische Fälle (ausländische Urkunden etc.)
Ich denke, dass
1. Die Gemeinde weniger Geld habe und
2. die Bearbeiter nicht nur als Standesbeamte, sondern auch als A bis Z dort tätig werden und daher der Zeitanteil auch eine Rolle spielen wird. 1 Eheschließung alle 2 Monate... ist zwar wertig aber hat nur geringen Anteil gegenüber 15 KFZ-Anmeldungen z.B. wäre eine Idee....
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Nun.... am Beispiel eines Standesbeamten sieht man sehr gut, dass es Unterschiede wohl geben mag:
In der "Stadt" bekommt er A9 bis A 11 (Leitungen ausgenommen) und "auf dem Land" gibt es Standesbeamte, die eine Laufbahn niedriger besoldet werden. Gilt jetzt eine Eheschließung in der Stadt als etwas Besseres oder ist die Geburtsurkunde aus einem "Dorf" weniger wert? Nein.
Vielleicht sind im Dorf nur einfache Urkundenfälle und in der Stadt mehr problematische Fälle (ausländische Urkunden etc.)
Ich denke, dass
1. Die Gemeinde weniger Geld habe und
2. die Bearbeiter nicht nur als Standesbeamte, sondern auch als A bis Z dort tätig werden und daher der Zeitanteil auch eine Rolle spielen wird. 1 Eheschließung alle 2 Monate... ist zwar wertig aber hat nur geringen Anteil gegenüber 15 KFZ-Anmeldungen z.B. wäre eine Idee....
Da ich selbst im Standesamt tätig bin, es liegt an Punkt 2.
In kleinen Kommunen hat man weniger Zeitanteil und somit meistens max. EG 8. Die Leitung ist meistens beim Geschäftsleiter, der eh schon in E12 ist. Dieser hat jedoch meistens keine Ahnung und macht halt im Jahr 1 Sterbefallbeurkundung, die sein Mitarbeiter vorbereitet.
Übrigens, auch auf dem Land gibt es problematische Fälle und hier tun sich die Kollegen schwerer, da in der Stadt mehr Erfahrung ist.
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Ich würde mal klar sagen, dass es einfach BETRUG ist. Es müsste eine Art Punktesystem geben. Hatte ich schon geschrieben. Wenn ich Standesbeamter bin, und die Sachen auch unterschreibe, MUSS es so viele Punkte geben, dass schon mal min. 9B rauskommen muss. Es wird ja auch der AL2 gefordert. Das ganze System ist Schrott.
Bei einem LRA, kreisfreie Stadt müssen die Stellen z.B. Grundsicherung alle gleich sein. Egal wie viele Fälle. Was bringen in solchen Positionen Zeitanteile. Für mich das reinster Betrug nichts weiter. Da müsste mal Verdi und Co. ran. Bürgerbüro von E5 bis 8. Fast alle machen fast das gleiche. Oder stellt der Mitarbeiter schönere Personalausweise aus? Ist ja nur noch lächerlich. Diese ganzen Begriffe sind VIEL zu schwammig. Und auslegen kann man was man am Ende will.
Gibt auch Stellen, erst wieder gesehen. Da ging es um einen Kämmerer. Wurde mit E10 ausgeschrieben. Das ist zu 99% immer E12. An Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Ich kriege da absoluten PULS.
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Ruhig Tiger ;)
ich sehe das genauso wie Du.
Leider wurde dies beim "großen Wurf" der neuen Entgeltordnung 2017 eben nicht berücksichtigt.
Hier hätten bei den "Speziellen Tätigkeitsmerkmalen" eben Standesbeamte, Kämmerer, Mitarbeiter in Bürgerbüro etc. reinkommen können.
Hier findet man aber nur den "Bezügerechner" (schöner Begriff...) und im Besonderen Teil die Schulhausmeister und die Beschäftigten im Kassen- und Rechnungswesen.
Und ich befürchte, dass sich so schnell keine neue Entgeltordnung vereinbaren lässt (das letzte Mal hat es ja auch 12 Jahre gedauert)
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und selbst im kassen und rechnungs wesen werden sap Buch halter bei uns mit der 8 abgespeist
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Bei einem LRA, kreisfreie Stadt müssen die Stellen z.B. Grundsicherung alle gleich sein. Egal wie viele Fälle. Was bringen in solchen Positionen Zeitanteile. Für mich das reinster Betrug nichts weiter. Da müsste mal Verdi und Co. ran. Bürgerbüro von E5 bis 8. ...
Naja, Verdi ist ja die Mutti der Entgeltordnung. ;)
Beim Beispiel Grundsicherung müsste das nur so sein, wenn die Stellenbeschreibung 100 %ig identisch wären, tatsächlich sind sie aber i.d.R. von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Und darum sind die Zeitanteile eben doch wichtig und inwieweit man die eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsmerkmale erfüllt. Insofern ist es kein Hexenwerk und nur da Betrug, wo AN sich betrügen lässt.