Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: rerumpublicarum am 03.06.2025 13:01

Titel: Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: rerumpublicarum am 03.06.2025 13:01
Moin,

ich bin Ende 20 und derzeit Beamter auf Probe im gD (A9). Nebenamtlich absolviere ich einen Verwaltungs-Master.

Habe nun die Option eine E11-Stelle als Führungskraft (Kommune) anzutreten.

Was gibt es diesbezüglich zu beachten?

Finanziell wären es zumindest derzeit ungefähr 700-800€ netto mehr im Monat. Dazu sammelt man Führungserfahrung, mit der man später in Kombination mit dem Master ggf. in E13+ vorstoßen kann.

Vorteile: (mittelfristig) mehr Gehalt, Kündigungsfristen anstelle Abordnung/Versetzung (kein „goldener Käfig“), direkte Bezahlung nach Arbeitsplatzbewertung anstelle Statusamt, Aufstieg von E11 auf E13+ „problemlos“ möglich (Aufstieg vom gD in den hD recht kompliziert)

Nachteile: Altersvorsorge, Dienstunfähigkeit (Absicherung), gesetzliche KV anstelle private KV

Klar ist das eine ganz persönliche Entscheidung und jede Person gerichtet Faktoren anders. Aber: Fällt Euch noch etwas ein, was es zu bedenken gibt?
Titel: Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: Thomber am 03.06.2025 13:19
Grundsätzlich sage dazu:   GUTE IDEE!!!!

Aber nicht vergessen --> Erfahrungen auf Niveau unterhalb von EG 13 werden im Rahmen der Anerkennung der Laufbahnbefähigung für hD nicht als hauptberufliche Zeit berücksichtigt.  Soll heißen: Du wirst kaum später von EG11 nach A13h wechseln können.    (Aber ja... es gibt auch Behörden, die das Laufbahnrecht mitarbeiterfreundlicher handhaben... musst du halt nur finden!)
Titel: Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: Beamtibus am 03.06.2025 13:27
Darf ich fragen, wie du auf 700 bis 800 mehr netto kommst zwischen einer A9 (welches Bundesland) und einer E11 TVÖD VKA?
Titel: Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: Bastel am 03.06.2025 13:27
Grundsätzlich sage dazu:   GUTE IDEE!!!!

Aber nicht vergessen --> Erfahrungen auf Niveau unterhalb von EG 13 werden im Rahmen der Anerkennung der Laufbahnbefähigung für hD nicht als hauptberufliche Zeit berücksichtigt.  Soll heißen: Du wirst kaum später von EG11 nach A13h wechseln können.    (Aber ja... es gibt auch Behörden, die das Laufbahnrecht mitarbeiterfreundlicher handhaben... musst du halt nur finden!)

Sehe ich auch so. Machen!

In zwei Jahren mit der Erfahrung eine E13 suchen und sich dann nach 2,5 -3 Jahren verbeamten lassen. Dann fängst du zwar in A13/1 an, dürfte sich aber trotzdem lohnen.
Titel: Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: Jonesjena am 03.06.2025 14:31
Ich wäre da etwas pessimistischer.

Behörden die Beamtenstellen im hD ohne Staatsexamen besetzen, sind halt immer noch ziemlich selten. Gerade als Master Verwaltung konkurriert der Kollege dann nahezu ausnahmslos mit Juristen mit StEx. Kann also auch schiefgehen.
Titel: Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: Thomber am 03.06.2025 14:42
Daher zu empfehlen:    MASTER Wirtschafts....dingsbums...
Dann fühlen sich die Volljuristen, die warum auch immer, nicht viel Geld verdienen wollen, nicht gleich persönlich angegriffen und es gibt zahlreiche hD-Wirschaftsstellen.

Wer cool sein will, studiert Master of Laws und setzt dann noch den Dr. iur. drauf! (Aber dann wird es mit der Karriere halt nichts!)   :P
Titel: Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: Bubi11 am 03.06.2025 14:44
Also bei uns mit ca. 1600 Beschäftigten (Klinikum) gibt es genau 5 EG 13 Stellen.

Leiter Personal
Leiter Finanzabt.
Leiter EDV
Leiter Technik
Leiter QM

Alle anderen Stellen sind darunter angesiedelt.

Wenn eine Stelle in Aussicht wäre dann verstehe ich das evtl. Aber hoffen darauf das eine Frei wird das wäre mir zu unsicher. Zumal bei uns diese in den nächsten 20 Jahren nicht frei werden (Vermutlich).
Titel: Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: Thomber am 03.06.2025 14:48
Also bei uns mit ca. 1600 Beschäftigten (Klinikum) gibt es genau 5 EG 13 Stellen.

Leiter Personal
Leiter Finanzabt.
Leiter EDV
Leiter Technik
Leiter QM

Alle anderen Stellen sind darunter angesiedelt.

Wenn eine Stelle in Aussicht wäre dann verstehe ich das evtl. Aber hoffen darauf das eine Frei wird das wäre mir zu unsicher. Zumal bei uns diese in den nächsten 20 Jahren nicht frei werden (Vermutlich).


Wie dem auch sei, KARRIERE-CHANCEN gibt es als Tarifler halt mehr/ bessere. Nein, das müssen wir hier jetzt nicht wiederholt durchkauen!    Sprung nach E 11 wäre ein guter Start!

Titel: Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: Organisator am 03.06.2025 15:20
Ich wäre da etwas pessimistischer.

Behörden die Beamtenstellen im hD ohne Staatsexamen besetzen, sind halt immer noch ziemlich selten. Gerade als Master Verwaltung konkurriert der Kollege dann nahezu ausnahmslos mit Juristen mit StEx. Kann also auch schiefgehen.

kommt immer ganz auf die Behörde an - nach meinem Empfinden ist da der Wandel hier und da schon weiter vorangeschritten.

Also bei uns mit ca. 1600 Beschäftigten (Klinikum) gibt es genau 5 EG 13 Stellen.

Leiter Personal
Leiter Finanzabt.
Leiter EDV
Leiter Technik
Leiter QM

Alle anderen Stellen sind darunter angesiedelt.

Wenn eine Stelle in Aussicht wäre dann verstehe ich das evtl. Aber hoffen darauf das eine Frei wird das wäre mir zu unsicher. Zumal bei uns diese in den nächsten 20 Jahren nicht frei werden (Vermutlich).

In einer mir bekannten Behörde mit einigen 100 Mitabeitern sind ca. 50% der Stellen E13/E14. Keine davon mit Leitungsfunktion. Insoweit kommt es immer auf die Behörde an, die man sich ausgesucht hat.
Titel: Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: Bob Kelso am 03.06.2025 15:51
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126234.0.html

Und bedenken Sie::  Pension über 70 % Bemessungsgrundlage: Die drei letzten Jahre.

Rente: Knapp über 40 % ! Bemessungsgrundlage: Durchschnitt des Lebensarbeitszeit-Entgeltes!
Titel: Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: Philipp am 03.06.2025 16:05
Grundsätzlich sage dazu:   GUTE IDEE!!!!

Aber nicht vergessen --> Erfahrungen auf Niveau unterhalb von EG 13 werden im Rahmen der Anerkennung der Laufbahnbefähigung für hD nicht als hauptberufliche Zeit berücksichtigt.  Soll heißen: Du wirst kaum später von EG11 nach A13h wechseln können.    (Aber ja... es gibt auch Behörden, die das Laufbahnrecht mitarbeiterfreundlicher handhaben... musst du halt nur finden!)

Sehe ich auch so. Machen!

In zwei Jahren mit der Erfahrung eine E13 suchen und sich dann nach 2,5 -3 Jahren verbeamten lassen. Dann fängst du zwar in A13/1 an, dürfte sich aber trotzdem lohnen.

Verbeamten machen doch nur noch Ministerien oder irre ich? Ich kenne keine Kommune die noch verbeamtet. Viel zu teuer.
Titel: Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: Organisator am 03.06.2025 16:54
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126234.0.html

Und bedenken Sie::  Pension über 70 % Bemessungsgrundlage: Die drei letzten Jahre.

Rente: Knapp über 40 % ! Bemessungsgrundlage: Durchschnitt des Lebensarbeitszeit-Entgeltes!

Betriebsrente nicht vergessen.

Weiterhin bemisst sich die Rente auch nicht nach einem Prozentsatz oder einem Durchschnitt, sondern nach den eingezahlten Beiträgen
Titel: Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: Thomber am 04.06.2025 07:00
Zitat
Verbeamten machen doch nur noch Ministerien oder irre ich? Ich kenne keine Kommune die noch verbeamtet. Viel zu teuer.

Seit wann ist ein Angestellter günstiger als ein Beamter?   Ein Beamter wird erst teurer, wenn er mit 67 in Pension geht und dann noch xx Jahre lebt, was vielen nicht vergönnt ist.
Titel: Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: clarion am 04.06.2025 07:07
Vielen Beamten ist es schon vergönnt, die statistisch 2 Jahre länger leben als Rentner. Wobei Akademiker insgesamt eine höhere Lebenserwartung haben.
Titel: Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: Bubi11 am 04.06.2025 07:12
Naja, uns kosten die Pensionisten jährlich alleine ca. 4 Mio EUR Pensions und Beihilferückstellungen. Rentner kosten uns 0EUR. Bei den aktiven gebe ich dir Recht die sind billiger aber die Pensionisten kosten jährlich mehr als die aktiven Beamten. Zumal die Pension dann auf die Ehefrau über geht  ;)
Titel: Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: clarion am 04.06.2025 07:12
Eine Frage, die TE einbeziehen sollte, ist die Nachversicherung bei der RV die anhand des niedrigen Beamtenbrutto erfolgt und zu entsprechend wenigen Rentenpunkten führt.
Titel: Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: DiVO am 04.06.2025 07:22
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126234.0.html

Und bedenken Sie::  Pension über 70 % Bemessungsgrundlage: Die drei letzten Jahre.

Rente: Knapp über 40 % ! Bemessungsgrundlage: Durchschnitt des Lebensarbeitszeit-Entgeltes!

Ich komme zusammen mit Betriebsrente auf ca 70 % des Durchschnitts meines Lebensarbeitszeit-Entgeltes. Zusätzlich verdiene ich als Tarifbeschäftigter während dieser Zeit bereits deutlich mehr als wenn ich verbeamtet wäre. Zusätzlich spare ich mir die private Krankenversicherung und habe sogar noch die Flexibilität mich auch komplett außerhalb des öD zu bewerben. Laut der einhelligen Meinung im Thread "Tarifverhandlungen" sind dort ja ohne Probleme 50 % mehr Gehalt plus Benefits wie Dienstwagen ohne Probleme möglich.

Spaß beiseite: Mein Bruder ist Beamter und ich bin Tarifbeschäftigter. Wir sind beide mit den gleichen Voraussetzungen gestartet, er vor 20 Jahren und ich vor zehn Jahren. Wie sehen unsere Gehälter aus? Obwohl mein Bruder Familienzuschlag 3 erhält, ist sein Nettgehalt (vor Abzug Krankenversicherung) aktuell rund 300 Euro niedriger als meins.

Dafür, dass er zusätzlich in seinem starren Laufbahnkorsett festhängt und nicht wirklich wechseln kann, ist weder sein Gehalt, noch die spätere Pension jetzt so hoch, dass mich das umhauen würde.
Titel: Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: Organisator am 04.06.2025 07:32
Zitat
Verbeamten machen doch nur noch Ministerien oder irre ich? Ich kenne keine Kommune die noch verbeamtet. Viel zu teuer.

Seit wann ist ein Angestellter günstiger als ein Beamter?   Ein Beamter wird erst teurer, wenn er mit 67 in Pension geht und dann noch xx Jahre lebt, was vielen nicht vergönnt ist.

Zumindest beim Bund werden für aktive Beamte ca. 30% des Brutto an Rückstellungen gebildet. Insofern gleichteuer.
Titel: Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: MoinMoin am 04.06.2025 08:58
Naja, uns kosten die Pensionisten jährlich alleine ca. 4 Mio EUR Pensions und Beihilferückstellungen. Rentner kosten uns 0EUR. Bei den aktiven gebe ich dir Recht die sind billiger aber die Pensionisten kosten jährlich mehr als die aktiven Beamten. Zumal die Pension dann auf die Ehefrau über geht  ;)
Du irrst, Rentner kosten auch Steuergelder.
Titel: Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: Paul Stanley am 04.06.2025 10:27
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126234.0.html

Und bedenken Sie::  Pension über 70 % Bemessungsgrundlage: Die drei letzten Jahre.

Rente: Knapp über 40 % ! Bemessungsgrundlage: Durchschnitt des Lebensarbeitszeit-Entgeltes!

Betriebsrente nicht vergessen.

Weiterhin bemisst sich die Rente auch nicht nach einem Prozentsatz oder einem Durchschnitt, sondern nach den eingezahlten Beiträgen

Schon klar, dass Rentenpunkte erzielt werden: Entspricht grob gesagt einer Lebensleistung! Und nicht die letzten drei Berufsjahre.
Betriebsrente :: Steuerpflicht und GKV und PV beiträge müssen entrichtet werden!
Titel: Antw:Beamtenstatus aufgeben - was beachten?
Beitrag von: Thomber am 04.06.2025 13:07
Man kann die sog. Bemessungsgrundlagen in Prozentpunkten ausgedrückt nicht vergleichen, weil Beamte weniger bekommen und es ist ebenso falsch, vermeintlich reale Rentenwerte mit theoretischen Pensionswerten zu vergleichen.  Wenn schon, dann muss man die real erreichten Pensionshöhen in Prozent heranziehen. (Erreichen nicht alle +71% so wie nicht alle Rentner die Höchstrente erreichen.)