Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Rower82 am 04.06.2025 23:34
-
Hallo zusammen,
ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar, da mich eine arbeitsvertragliche Situation umtreibt.
Ich habe zum 1.6. eine Leitungsstelle in einer Kommune angetreten. Die Bewerbung auf diese Stelle erfolgte von extern, ich war vorher bei einer Nachbarkommune beschäftigt.
Die Stelle war als unbefristet ausgeschrieben.
Das steht auch in meinem Arbeitsvertrag ("...auf unbestimmte Zeit").
Nun erhielt ich heute ein Schreiben, in dem mir verkündet wurde, dass die Leitungsposition eine "Führung auf Probe" sei, verbunden mit einer zweijährigen Befristung (also entsprechend §31 TVöD).
Ich bin nun etwas verwirrt, denn weder in der Stellenausschreibung, im Einstellungsschreiben noch in meinem Arbeitsvertrag steht das Wort "Führung auf Probe".
Hat mich mein neuer Arbeitgeber getäuscht oder ist dem Personalamt ein Fehler unterlaufen?
Die Situation hinterlässt natürlich jetzt erst einmal ein doofes Bauchgefühl, insbesondere, da ich aus einer unbefristeten Stelle gewechselt bin.
Vielen Dank für eure Hilfe!
J
-
Im Grunde ist es egal. Was zählt, ist der beidseitig unterschriebene Arbeitsvertrag. Wenn der Hinweise auf die EG und Unbefristung liefert, lässt dich jeder Arbeitsrichter ohne Verhandlung wieder einstellen. Bis ich diese Feststellung anmerke, würde ich aber bis nach dem Ende der Probezeit bzw. bis zum Beginn des Kündigungsschutzes nach 6 Monaten warten.
Im Anschluss würde ich das Thema ruhig mal ansprechen, weil rauswerfen ist dann nicht mehr.
-
Das Schreiben der Personalstelle macht in der Tat wenig Sinn. Denn die Führung auf Probe ist entweder ein Befristungsgrund bei Neueinstellung (hat man bei Dir aber scheinbar nicht genutzt, sondern Dich unbefristet eingestellt). Oder sie ist ein Instrument, um Bestandsbeschäftigte - zunächst nur vorübergehend - mit höherwertigen Tätigkeiten zu betreuen und als Ausgleich eine Zulage zu gewähren. Wenn ich Dich aber richtig verstanden habe, wurdest Du neu und unbefristet eingestellt und auch gleich in der vorgesehenen Entgeltgruppe. Und jetzt kommt die Personalstelle mit einer (nachträglichen) Befristung die Führungsaufgaben um die Ecke.
-
6 Monate die Füße still halten und dann ansprechen. Das was im AV steht, gilt. Das erwähnte Schreiben hat rechtlich keinen Bestand.
-
Wenn der AG dir die Führung entziehen möchte, was ja der Entzug von Eingruppierungs Relevanten Tätigkeiten wäre, bedarf es dazu einer Änderungskündigung oder deiner schriftlichen Zustimmung, alles andere hätte er vorher im Arbeitsvertrag regeln müssen.
Das Schreiben was du erhalten hast, kannst du also ganz getrost der ordentlichen Verwertung zuführen.
Eventuell kannst du nach der Probezeit nochmal darauf reagieren, mitteilen, dass du es zur Kenntnis genommen hast und anmerken, dass es keinerlei rechtliche Aussagekraft hat, da ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen wurde.
-
Hat mich mein neuer Arbeitgeber getäuscht oder ist dem Personalamt ein Fehler unterlaufen?
Bitte nicht persönlich nehmen, aber mir fällt noch ein:
...oder wurde u.U. ein/mehrere Anlass/Anlässe möglicherweise im Führungsverhalten geliefert und man möcht aber auf keinen Fall auf Deine fachliche Qualifikation verzichten?
Nicht jeden macht "führen glücklich".
-
Wenn der AG dir die Führung entziehen möchte, was ja der Entzug von Eingruppierungs Relevanten Tätigkeiten wäre, bedarf es dazu einer Änderungskündigung oder deiner schriftlichen Zustimmung, alles andere hätte er vorher im Arbeitsvertrag regeln müssen.
Das Schreiben was du erhalten hast, kannst du also ganz getrost der ordentlichen Verwertung zuführen.
Eventuell kannst du nach der Probezeit nochmal darauf reagieren, mitteilen, dass du es zur Kenntnis genommen hast und anmerken, dass es keinerlei rechtliche Aussagekraft hat, da ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen wurde.
Aber nur wenn er die auszuübenden Tätigkeiten dahingehend ändert, dass es eine Änderung der EG bedeutet.
Wenn er die Führung entzieht und man bleibt in seiner EG, dann muss weder ein Änderungskündigung gemacht werden, noch könnte man sich dagegen wehren.
-
6 Monate die Füße still halten und dann ansprechen. Das was im AV steht, gilt. Das erwähnte Schreiben hat rechtlich keinen Bestand.
Ich würde das Ganze sogar erst dann diskutieren, falls der Arbeitgeber versucht Dir in zwei Jahren andere (niedriger bewertete) Tätigkeiten zu übertragen.
-
Wenn der AG dir die Führung entziehen möchte, was ja der Entzug von Eingruppierungs Relevanten Tätigkeiten wäre, bedarf es dazu einer Änderungskündigung oder deiner schriftlichen Zustimmung, alles andere hätte er vorher im Arbeitsvertrag regeln müssen.
Das Schreiben was du erhalten hast, kannst du also ganz getrost der ordentlichen Verwertung zuführen.
Eventuell kannst du nach der Probezeit nochmal darauf reagieren, mitteilen, dass du es zur Kenntnis genommen hast und anmerken, dass es keinerlei rechtliche Aussagekraft hat, da ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen wurde.
Aber nur wenn er die auszuübenden Tätigkeiten dahingehend ändert, dass es eine Änderung der EG bedeutet.
Wenn er die Führung entzieht und man bleibt in seiner EG, dann muss weder ein Änderungskündigung gemacht werden, noch könnte man sich dagegen wehren.
Stimmt natürlich.
Fände ich persönlich aber großartig so eine Konstellation. Führungsverantwortung weg und trotzdem das gleiche Gehalt ? Da bin ich sofort dabei :D
-
Fände ich persönlich aber großartig so eine Konstellation. Führungsverantwortung weg und trotzdem das gleiche Gehalt ? Da bin ich sofort dabei :D
Naja, die Tarifautomatik gilt ja immer noch. Der Arbeitgeber müsste hier tatsächlich auch entsprechende Tätigkeiten übertragen, die eine solche Eingruppierung begründen - und der Angestellte täte gut daran, diese Tätigkeiten auch tatsächlich auszuüben.
Hypothetisches Szenario: Der Arbeitgeber überträgt minderwertige Tätigkeiten, begeht aber einen "Eingruppierungsirrtum" und zahlt zunächst das höhere Gehalt. Der Arbeitnehmer übt diese Tätigkeiten auch aus und erklärt sich dadurch durch konkludentes Handeln mit der Übertragung einverstanden. Nach einer gewissen Zeit korrigiert der Arbeitgeber dann seinen Irrtum und fordert ein halbes Jahr rückwirkend zuviel gezahltes Gehalt zurück.
-
Hallo zusammen,
ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar, da mich eine arbeitsvertragliche Situation umtreibt.
Ich bin nun etwas verwirrt, denn weder in der Stellenausschreibung, im Einstellungsschreiben noch in meinem Arbeitsvertrag steht das Wort "Führung auf Probe".
Hat mich mein neuer Arbeitgeber getäuscht oder ist dem Personalamt ein Fehler unterlaufen?
Die Situation hinterlässt natürlich jetzt erst einmal ein doofes Bauchgefühl, insbesondere, da ich aus einer unbefristeten Stelle gewechselt bin.
Vielen Dank für eure Hilfe!
J
Auch wenn hier alle sagen ignorieren, beachte bitte das es für Schreiben vom Personalamt Widerspruchfristen gibt. Also 6 Monate ignorieren und dann widersprechen funktioniert nicht.
Für einmal freundlich nachfragen, was das Schreiben bedeutet, wird man normalerweise nicht gekündigt.
Ansonsten lass dich von deiner Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt einmal beraten, bevor du das falsche (unter Umständen kann das auch nichts tun sein) tust.
-
Hallo zusammen,
ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar, da mich eine arbeitsvertragliche Situation umtreibt.
Ich bin nun etwas verwirrt, denn weder in der Stellenausschreibung, im Einstellungsschreiben noch in meinem Arbeitsvertrag steht das Wort "Führung auf Probe".
Hat mich mein neuer Arbeitgeber getäuscht oder ist dem Personalamt ein Fehler unterlaufen?
Die Situation hinterlässt natürlich jetzt erst einmal ein doofes Bauchgefühl, insbesondere, da ich aus einer unbefristeten Stelle gewechselt bin.
Vielen Dank für eure Hilfe!
J
Auch wenn hier alle sagen ignorieren, beachte bitte das es für Schreiben vom Personalamt Widerspruchfristen gibt. Also 6 Monate ignorieren und dann widersprechen funktioniert nicht.
Für einmal freundlich nachfragen, was das Schreiben bedeutet, wird man normalerweise nicht gekündigt.
Ansonsten lass dich von deiner Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt einmal beraten, bevor du das falsche (unter Umständen kann das auch nichts tun sein) tust.
Einem Schreiben, dass keinerlei rechtlichen Bestand hat, muss auch nicht widersprochen werden.
-
Fände ich persönlich aber großartig so eine Konstellation. Führungsverantwortung weg und trotzdem das gleiche Gehalt ? Da bin ich sofort dabei :D
Naja, die Tarifautomatik gilt ja immer noch. Der Arbeitgeber müsste hier tatsächlich auch entsprechende Tätigkeiten übertragen, die eine solche Eingruppierung begründen - und der Angestellte täte gut daran, diese Tätigkeiten auch tatsächlich auszuüben.
Hypothetisches Szenario: Der Arbeitgeber überträgt minderwertige Tätigkeiten, begeht aber einen "Eingruppierungsirrtum" und zahlt zunächst das höhere Gehalt. Der Arbeitnehmer übt diese Tätigkeiten auch aus und erklärt sich dadurch durch konkludentes Handeln mit der Übertragung einverstanden. Nach einer gewissen Zeit korrigiert der Arbeitgeber dann seinen Irrtum und fordert ein halbes Jahr rückwirkend zuviel gezahltes Gehalt zurück.
Und darum sollte man im Zweifel, einer Übertragung von Tätigkeiten immer unter Vorbehalt, dass sie keine Herabgruppierung bedeuten, zustimmen.
-
Hallo zusammen,
ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar, da mich eine arbeitsvertragliche Situation umtreibt.
Ich bin nun etwas verwirrt, denn weder in der Stellenausschreibung, im Einstellungsschreiben noch in meinem Arbeitsvertrag steht das Wort "Führung auf Probe".
Hat mich mein neuer Arbeitgeber getäuscht oder ist dem Personalamt ein Fehler unterlaufen?
Die Situation hinterlässt natürlich jetzt erst einmal ein doofes Bauchgefühl, insbesondere, da ich aus einer unbefristeten Stelle gewechselt bin.
Vielen Dank für eure Hilfe!
J
Auch wenn hier alle sagen ignorieren, beachte bitte das es für Schreiben vom Personalamt Widerspruchfristen gibt. Also 6 Monate ignorieren und dann widersprechen funktioniert nicht.
Für einmal freundlich nachfragen, was das Schreiben bedeutet, wird man normalerweise nicht gekündigt.
Ansonsten lass dich von deiner Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt einmal beraten, bevor du das falsche (unter Umständen kann das auch nichts tun sein) tust.
Einem Schreiben, dass keinerlei rechtlichen Bestand hat, muss auch nicht widersprochen werden.
Ich maße mir nicht an über das Internet, ohne Vorlage der verschiedenen Dokumente, beurteilen zu können, ob ein Schreiben rechtlichen Bestand hat oder nicht. Daher die Empfehlung das von kompetenten Personen überprüfen zu lassen.
-
Hat mich mein neuer Arbeitgeber getäuscht oder ist dem Personalamt ein Fehler unterlaufen?
Bitte nicht persönlich nehmen, aber mir fällt noch ein:
...oder wurde u.U. ein/mehrere Anlass/Anlässe möglicherweise im Führungsverhalten geliefert und man möcht aber auf keinen Fall auf Deine fachliche Qualifikation verzichten?
Nicht jeden macht "führen glücklich".
Das kann natürlich sein, dass meine Vorgänger nicht so toll waren und man sich da etwas offen halten. Trotzdem hätte ich meines Erachtens zuvor aufgeklärt werden müssen. So ist das halt schon ein Vertrauensbruch und irgendwie ein komischer Start.
-
Vielen Dank für die Antworten! :D
-
Hallo zusammen,
ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar, da mich eine arbeitsvertragliche Situation umtreibt.
Ich bin nun etwas verwirrt, denn weder in der Stellenausschreibung, im Einstellungsschreiben noch in meinem Arbeitsvertrag steht das Wort "Führung auf Probe".
Hat mich mein neuer Arbeitgeber getäuscht oder ist dem Personalamt ein Fehler unterlaufen?
Die Situation hinterlässt natürlich jetzt erst einmal ein doofes Bauchgefühl, insbesondere, da ich aus einer unbefristeten Stelle gewechselt bin.
Vielen Dank für eure Hilfe!
J
Auch wenn hier alle sagen ignorieren, beachte bitte das es für Schreiben vom Personalamt Widerspruchfristen gibt. Also 6 Monate ignorieren und dann widersprechen funktioniert nicht.
Für einmal freundlich nachfragen, was das Schreiben bedeutet, wird man normalerweise nicht gekündigt.
Ansonsten lass dich von deiner Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt einmal beraten, bevor du das falsche (unter Umständen kann das auch nichts tun sein) tust.
Einem Schreiben, dass keinerlei rechtlichen Bestand hat, muss auch nicht widersprochen werden.
Ich maße mir nicht an über das Internet, ohne Vorlage der verschiedenen Dokumente, beurteilen zu können, ob ein Schreiben rechtlichen Bestand hat oder nicht. Daher die Empfehlung das von kompetenten Personen überprüfen zu lassen.
Das was im Arbeitsvertrag steht zählt. Und wenn dieser unbefristet geschlossen ist, kann nicht mit einem nachträglichen Schreiben eine Probezeit vereinbart werden. Welche Rechtswirkung sollte ein solches Schreiben haben?
-
Die Frage muss nicht zwingend sein, ob das AV befristet ist, sondern ob die Führungsposition auf Probe nach § 31 TVöD erfolgt ist:
Nach § 31 TVöD können Führungspositionen – Tätigkeiten ab Entgeltgruppe 10 mit Weisungsbefugnis und entsprechender Bezeichnung – befristet zur Probe bis zur Gesamtdauer von 2 Jahren zugewiesen werden.
Externe Bewerber, deren Arbeitsverhältnis zum Zwecke der Führung auf Probe befristet wird, werden in die der Führungsposition entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert.
Die Übertragung der Führungsposition auf Probe ist auch mit bereits bei demselben Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmern zulässig (§ 31 Abs. 3 TVöD).
Dazu müsste man tatsächlich sich anschauen, was im AV vereinbart wurde/welche Tätigkeiten übertragen wurden bzw. auch was in der Stellenausschreibung stand.
(3) 1Besteht bereits ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber, kann der/dem Beschäftigten vorübergehend eine Führungsposition bis zu der in Absatz 1 genannten Gesamtdauer übertragen werden.
Möglich und denkbar wäre nach § 31 Abs. 3 TVöD: Bewerber wird (unbefristet) eingestellt und ihm wird unmittelbar die Führung auf Probe für die Dauer von 2 Jahren übertragen. Das wären zwei getrennte Vorgänge. Die Frage ist nun, für welche Tätigkeiten (Entgeltgruppe) ist der TE eingestellt worden? Das kann man nur konkret aus dem AV beantworten.
-
Steht denn im AV welche Tätigkeiten man übertragen bekommen hat?
Oder das man Tätigkeiten übertragen bekommt, die zu einer EGx führen?
Falls nein, was meistens der Fall ist, dann kann in dem Fall vom TE es durchaus passieren, dass er mit EG8 Tätigkeiten eingestellt wird, garniert mit führen auf Probe, die zu einem Entgelt der EG11 führen, um dann wieder beim scheitern der Probe in die 8 fällt.
Abgedeckt mit dem AV und TV und das sollte man schriftlich klären.