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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Juengling am 06.06.2025 07:30

Titel: Einführung BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Beitrag von: Juengling am 06.06.2025 07:30
Hallo zusammen,
ich habe meinen 1. BEM-Fall und habe da nur Infos bei der gesetzlichen Unfallversicherung gefunden.

Wir haben keinen BEM-Beauftragten und keine Dienstanweisung dazu. Auch keinen Personalrat.



Danke schon mal.
Titel: Antw:Einführung BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Beitrag von: Schokokeks am 06.06.2025 09:05
Was soll es denn da für eine DV geben, wenn es idR darum geht, den individuell erkrankten Mitarbeiter schnellstmöglich wieder diensttauglich zu machen?

Als erstes kommt bei uns nach 4 Wochen ein Genesungs-Schreiben vom Amtsleiter mit den besten Wünschen etc., den Rest managed im Normalfall die Krankenkasse
Titel: Antw:Einführung BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Beitrag von: TVOEDAnwender am 06.06.2025 10:58
Hallo zusammen,
ich habe meinen 1. BEM-Fall und habe da nur Infos bei der gesetzlichen Unfallversicherung gefunden.

Wir haben keinen BEM-Beauftragten und keine Dienstanweisung dazu. Auch keinen Personalrat.

  • Könnt ihr mir mal eurer genaues Vorgehen schildern?
  • Habt ihr evtl Check-Listen zum Vorgehen?
  • Könntet ihr mir eure Dienstvereinbarungen zukommen lassen an denen ich mich orientieren kann um hier ebenfalls eine einzuführen?

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Danke schon mal.

Schau mal hier:

Handlungsempfehlungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Diese Broschüre beinhaltet Ausführungen und Vorschläge zum BEM und der Umsetzung im Betrieb sowie einzelne Handlungshilfen, die für das BEM im Einzelfall wie auch für ein standardisiertes Verfahren hilfreich sind. Die Handlungsempfehlungen wurden mit Arbeitgeber*innen, Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- und Personalrät*innen erarbeitet und dient entsprechend diesen, aber auch allen anderen mit diesem Thema beschäftigten Menschen als Unterstützung.
Neuauflage 2024.

https://www.lvr.de/de/nav_main/metanavigation_5/nav_meta/service/publikationen_4/detailseite_publikationen_309.jsp

Unter dem Link ist die PDF zum direkten Download.
Titel: Antw:Einführung BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Beitrag von: Juengling am 06.06.2025 11:29
Vielen Dank - das hat mir geholfen!
Titel: Antw:Einführung BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Beitrag von: DiVO am 10.06.2025 06:24
Was soll es denn da für eine DV geben, wenn es idR darum geht, den individuell erkrankten Mitarbeiter schnellstmöglich wieder diensttauglich zu machen?

Als erstes kommt bei uns nach 4 Wochen ein Genesungs-Schreiben vom Amtsleiter mit den besten Wünschen etc., den Rest managed im Normalfall die Krankenkasse

§ 167 SGB IX: "Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann"

Was genau soll da warum die Krankenkasse managen? Im SGB IX ist ganz klar geregelt, dass das BEM eine Pflichtaufgabe des Arbeitgebers ist. Daher ist für dessen Durchführung auch keine Dienstvereinbarung erforderlich.
Titel: Antw:Einführung BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Beitrag von: Schokokeks am 10.06.2025 07:16
bei uns

Wiedereingliederungsplan und so...
Titel: Antw:Einführung BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Beitrag von: DiVO am 10.06.2025 08:22
bei uns

Wiedereingliederungsplan und so...

Ich glaube du hast dich mit dem Thema BEM noch nicht wirklich beschäftigt. Eine Wiedereingliederung kann eine Maßnahme bei einem BEM sein, muss es aber nicht. Als erstes "klärt der Arbeitgeber [...] wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann."

Als erstes ist der Arbeitgeber an der Reihe, nicht die Krankenkasse. Eine Wiedereingliederung kann eine Maßnahme im Rahmen des BEM, muss aber nicht. Hier einige Beispiele, bei denen ein Wiedereingliederungsplan nichts bringt, da er das grundsätzliche Problem nicht löst:

- Büromitarbeiter ist regelmäßig arbeitsunfähig wegen Rückenbeschwerden, versursacht durch zu niedrigen Bürotisch und falschen Stuhl
- Mensamitarbeiterin ist regelmäßig arbeitsunfähig, da sie auf Grund des Lärms in der Küche Migräne bekommt
- Kita-Mitarbeiterin ist regelmäßig arbeitsunfähig, da sie vom Hochheben der Kinder auf die Wickelkommode Rückenschmerzen hat, die durch das Sitzen auf den niedrigen Stühlen beim Spielen mehr werden

Bei diesen Fällen kannst du einen noch so tollen Wiedereingliederungsplan von der Krankenkasse erarbeiten lassen, sobald der Beschäftigte wieder normal da ist, sind die Beschwerden wieder da und du hast nichts gewonnen. Jede Arbeitsunfähigkeit hat eine individuelle Ursache und muss dementsprechend individuell betrachtet werden.
Titel: Antw:Einführung BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Beitrag von: Rentenonkel am 10.06.2025 08:36
Hier finden sich auch hilfreiche Informationen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/BEM/bem_index.html
Titel: Antw:Einführung BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Beitrag von: Schokokeks am 10.06.2025 11:43
...

Na dann haben wir wohl Glück, dass bislang noch nichts dergleichen bei uns nötig wurde 👍