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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: atal am 07.06.2025 08:28

Titel: Ausschreibungsfrist Grundstücksverkauf von öffentlicher Hand?
Beitrag von: atal am 07.06.2025 08:28
Hallo,

gestern eine Ausschreibung unserer Stadt gelesen, in der ein Baugrundstück verkauft werden soll. Mindestgebot xxx und geht an Höchstbietenden. Frist zur Abgabe eines Gebots max. bis 15.6.

Ist das nicht ein bisschen knapp, also gibts da keine Mindestfrist oder hat die Stadt dort freie Hand?

Erscheint mir fast so, als wenn die schon verkauft wären.

In der kurzen Zeit haben wir gar keine Zeit, alles überprüfen zu können oder zu lassen, ob das, was wir uns vorstellen und wie viel € wir letztlich dafür haben, möglich ist.

Dankeschön.

LG
Titel: Antw:Ausschreibungsfrist Grundstücksverkauf von öffentlicher Hand?
Beitrag von: MoinMoin am 09.06.2025 10:14
In der kurzen Zeit haben wir gar keine Zeit, alles überprüfen zu können oder zu lassen, ob das, was wir uns vorstellen und wie viel € wir letztlich dafür haben, möglich ist.
Regel Nummero Eins beim Haus/Grundstückskauf:

Kläre vorher deine Rahmenbedingungen, sowohl monetär (was will ich monatlich aufbringen, welchen Zeithorizont, wieviel Eigenkapital, ...)  als auch inhaltlich (Welche Größe Minimum, welche Lage no go, ....), bevor du ernsthaft anfängst dir Gedanken über Eigentum zu machen.

Dann benötigt man 1 Tag um eine Kaufentscheidung zu machen und hat bis zum Notartermin genügend Zeit um Feintunig durchzuführen.
Ein Angebot abzugeben ist doch keine Kaufverpflichtung, oder?
Titel: Antw:Ausschreibungsfrist Grundstücksverkauf von öffentlicher Hand?
Beitrag von: Bennetleon am 10.06.2025 10:20
Klingt wirklich sehr knapp. Bei öffentlichen Ausschreibungen gibt es zwar oft Spielraum, aber so eine kurze Frist wirkt schon verdächtig. Vielleicht lohnt es sich, direkt bei der Stadt nachzufragen, ob schon Vorverhandlungen laufen. Viel Erfolg!








Titel: Antw:Ausschreibungsfrist Grundstücksverkauf von öffentlicher Hand?
Beitrag von: Warnstreik am 10.06.2025 10:39
Ein Angebot abzugeben ist doch keine Kaufverpflichtung, oder?

Na klar - was denn sonst?

Edit: Kann den Post nicht mehr löschen - hab Quatsch erzählt, mea culpa :-)