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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Sweeny am 07.06.2025 14:40
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Hallo zusammen,
ich bin zurzeit als Sek-ll-Lehrer (nach Studium/Ref) mit Sek-I-Stelle an einer Gesamtschule eingruppiert in E 11/3, komme zeitnah in die 11/4. Und das in NRW. Verbeamtet werde ich nicht (zu alt). Nun erhalte ich bereits die Zulage E11-Lehrer mit 345 Euro, zudem die Angleichungszulage.
Erhalte ich automatisch ab Sommer 26 die 13/4? Und zwar ähnlich zu: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/merkblatt_tarifbeschaeftigte_anpassung_lehrkraeftebesoldung_12_2022.pdf
Sorry, wenn ich hier etwas frage, was ggf. schon tausend mal diskutiert worden ist.
Viele Grüße
Peter
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Eine Höhergruppierung von Entgeltgruppe 11 Stufe 4 in Entgeltgruppe 13 führt dort zu einer Zuordnung zur Stufe 3.
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Besten Dank!
Wundert mich...
Ist das unabhängig vom Grund der Höhergruppierung? Das steht nicht in dem Dokument, das ich verlinkt habe.
Wie lange dauert dann der Wechsel zu 13/4?
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Besten Dank!
Wundert mich...
Ist das unabhängig vom Grund der Höhergruppierung? Das steht nicht in dem Dokument, das ich verlinkt habe.
Wie lange dauert dann der Wechsel zu 13/4?
Ja, der konkrete Grund der Höhergruppierung hat keinen Einfluss auf die Stufe. Du kannst dir das hier auch selbst ausrechnen:
https://hg-tvl.bplaced.net/ (https://hg-tvl.bplaced.net/) (Credit an @E15TVL)
Wie lange der Wechsel dauert, wird von mehreren örtlichen Faktoren beeinflusst werden...
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Nach 3 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe erfolgt der Aufstieg in Stufe 4. Siehe hierzu und zur Höhergruppierung § 16 Abs. 3 TV-L und § 17 Abs. 4 i. V. m. § 6 und § 7 TV-EntgO-L):
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._13_VT_Neu.pdf
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L_Anlagen/TV-L_Anlage_B_g%C3%BCltig_ab_01.02.2025.pdf
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/Entgeltordnung_Lehrkr%C3%A4fte/TV_EntgO-L_i.d.F._%C3%84TV_Nr._3.pdf
Zum Thema Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TV-L bei Anhebung der landesrechtlichen Besoldungsregelung siehe auch BAG vom 23.5.2024 - 6 AZR 170/23 (dort Rn. 26 ff.):
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-170-23/
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Besten Dank!
Wundert mich...
Ist das unabhängig vom Grund der Höhergruppierung? Das steht nicht in dem Dokument, das ich verlinkt habe.
Wie lange dauert dann der Wechsel zu 13/4?
Ja, der konkrete Grund der Höhergruppierung hat keinen Einfluss auf die Stufe. Du kannst dir das hier auch selbst ausrechnen:
https://hg-tvl.bplaced.net/ (https://hg-tvl.bplaced.net/) (Credit an @E15TVL)
Wie lange der Wechsel dauert, wird von mehreren örtlichen Faktoren beeinflusst werden...
Hinweis:
Die Verwendung der verlinkten Berechnungsmatrix kann im Lehrerbereich möglicherweise zu unzutreffenden Ergebnissen führen. Im vorliegenden Fall jedoch nicht. Hintergrund: § 7 TV EntgO-L ("... gelten folgende Höhergruppierungen nicht als „Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe" ...").
Bei z. B. einer Höhergruppierung von Entgeltgruppe 11 Stufe 3 in Entgeltgruppe 13 ergäbe sich aber für die tariflich genannnten lehrerspezifischen Fallgruppen eine unzutreffende Stufenzuordnung anhand dieser Berechnungsmatrix (Stufe 3 anstatt richtigerweise Stufe 2).
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Besten Dank Euch...
Mir ist klar, dass das normalerweise so ist.
In dem besonderen Fall soll ja ausdrücklich eine Anpassung der Lehrkräftebesoldung (Umsetzung im Tarifbereich) in NRW erreicht werden: siehe hier: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/merkblatt_tarifbeschaeftigte_anpassung_lehrkraeftebesoldung_12_2022.pdf
Also E11 auf E13 gestuft werden...
In dem Fall würde ich ja in den 5 Übergangsjahren mehr Brutto erhalten (haben), als in dem dann erfolgten Jahr nach Höherstufung. Vorher wird 115 Euro pro Jahr mehr gezahlt.
Seltsam...
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Ganz zu schweigen von dem niedrigeren Prozentsatz der Jahressonderzahlung:
74,35 v.H. in E 11 und 46,47 v.H. in E 13.
Siehe § 20 Abs. 2 TV-L.
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Ich nochmals... Sorry...
Ich habe nochmals gerechnet. In NRW bekommen die E11-Lehrer in den Umstellungsjahren 115 (Jahr 1), dann 230 (Jahr 2), dann 345 (Jahr 3), dann 460 Euro (Jahr 4, jeweils pro Monat) mehr... und dann die E13-Gruppierung. Wenn ich dann aber gleichzeitig auf E13/3 zurückgestuft werde, verdiene ich weniger.
Darf das? Kann das?
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Darf das? Kann das?
Kurze Antwort: Ja und ja.
Durch eine Höhergruppierung verliert man nie -- von möglicherweise wegfallenden Zuschlägen mal abgesehen -- gegenüber dem aktuellen Gehalt; wohl aber kann der Vergleich einer hypothetischen Weiterbeschäftigung in der aktuellen Entgeltgruppe zumindest zeitweise besser aussehen, bis dann irgendwann der Breakeven erreicht wird.