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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Martin22 am 08.06.2025 07:39
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Hallo Miteinander,
2023 hat der Landtag die Staatsregierung aufgefordert, bis zum 30. Juni 2025 einen Konzept zur Reform der Besoldung vorzulegen.
Hat dazu schon mal jemand etwas gehört? Es sind ja noch ein paar Tage bis dahin, aber manchmal sickert ja etwas durch.
Viele Grüße
Martin
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Mein letzter Stand ist der hier ausm 500+ Thread: https://sachsen.dgb.de/themen_1/++co++ab38d18c-13c2-11f0-844d-37fe8d44199b
Da steht, dass der Termin nicht zu halten ist.
Unter der Hand hört man nur, dass für die Beamten im neuen Haushalt besonders viel Motivation und Wertschätzung enthalten sei: 2 Jahre keine Beförderungen und keine Prämien.
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Keine Prämien kann ich aus unserem Bereich bestätigen. Ist auch an alle kommuniziert. Beförderungen finden aber weiterhin statt.
"Ende erstes Quartal 2026" - "neue Besoldungstabelle" - da bin ich aber gespannt
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An sich ist es ja nicht dumm seitens der Regierungskoalition den Entwurf hinauszuzögern.
Eventuell vielleicht kommt ja noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, was man dann mit berücksichtigen könnte.
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Wenn man gerade den Bundesbeamtenthread zum Thema liest, könnte man meinen, Sachsen hat schon im März gewusst, das ein Spruch aus Karlsruhe kommt. Denn Sachsen plant ja auch neu Besoldungstabellen und hat vorsorglich eine Sonderzahlung zur Sicherstellung der aA eingeführt. (Siehe Link oben)
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Das LSF hat ja in einem Brief den Eingang der Widersprüche bestätigt. Bei mir ab 2019. Mit dem morgen erwarteten Beschluss wird ja wieder Bewegung in die Sache kommen. Nehmen wir an, Sachsen dreht sich und legt Q1 2026 eine neue Struktur vor, könnten die Widersprüche negativ beschieden werden.
Jetzt meine Frage: wenn ich dann Klage einreiche, bleibt es dann bei den ca 450€? Also Streitwert weiterhin bei 5k?
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Ich denke der Streitwert beziffert sich auf das, was du meinst vom Dienstherrn zu fordern und entsprechend einzuklagen.
Dass es bis Q1 2026 eine neue Besoldungstabelle oder zumindest einen Entwurf dazu gibt, wage ich zu bezweifeln. Zumindest ist Stand heute dazu im Parlamentsdokumentationssystem EDAS noch nichts ersichtlich, sondern unter der Rubrik "Besoldung" nur das Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 zu sehen.
Sachsen hat bei der letzten Besoldungsanpassung im 5. Dienstrechtsänderungsgesetz zur Wahrung der amtsangemessenen Alimentation nach bisheriger Rechtssprechung die entsprechende Zulage eingeführt. Ich gehe davon aus, dass man das Urteil abgewartet hat und nach diesem jetzt intensiv nach einer verfassungskonformen Minimallösung sucht. Das wird aber eine Menge Zeit sowie mehrere Experten in Anspruch nehmen, so dass ich nicht vor 2027 mit einer Besoldungsreform rechne. Allerhöchstens und wenn man sich beeilt, könnte es zugleich die Einarbeitung des Tarifabschlusses aus dem TVL werden, den ich auch mit Wirksamkeit für Mitte 2026 erwarte. Damit würde man entsprechend keine einfache Erhöhung um X,YY Prozentpunkte auf die bestehende Tabelle durchführen, sondern einfach eine neue Tabelle vorstellen und ggf. damit deutlich unter dem Tarifabschluss liegen.
Zumindest wurde die Grundsicherung für 2025 nicht angehoben und sollte die Besoldung aktuell mit der letzten Änderung verfassungskonform sein, wäre eine Nullrunde mit neuer Tabelle denkbar. Ein Wegkürzen der unteren Besoldungsgruppe(n) bzw. Anfangserfahrungsstufen könnte ebenfalls zur Verfassungskonformität beitragen.
Es bleibt zumindest erstmal spannend. Auch wie es mit der Wertschätzung den Beamten gegenüber aussieht, die ständig immer mehr Aufgaben übertragen bekommen und diese sich auf immer weniger Personal in den Dienststellen verteilt.
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Hier mal der Link, da der oben nicht mehr funktioniert:
https://sachsen.dgb.de/aktuelles/news/bericht-vom-gespraech-smf-und-dgb-widersprueche-alimentation-und-besoldungsstrukturreform/ (https://sachsen.dgb.de/aktuelles/news/bericht-vom-gespraech-smf-und-dgb-widersprueche-alimentation-und-besoldungsstrukturreform/)
Ich bin ja gespannt. Hat hier schon mal jemand für Sachsen ausgerechnet, wie hoch die Fehlbeträge sind?
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Hallo zusammen,
Ich bin seit 2020 Beamter in Sachsen und habe zu Beginn nichts von dem ganzen Thema mitbekommen. Daher habe ich erstmals 2022 Widerspruch eingelegt. 2023 kam dann unser erstes Kind dazu sowie eine schwere Krankheit meiner Partnerin, sodass ich 2023 keinen Widerspruch eingelegt habe – ich hatte einfach anderes im Kopf.
2024, mit dem 5. DRÄndG, dachte ich eigentlich, dass sich das Thema der amtsangemessenen Alimentation für Sachsen erledigt hätte. Aber nach dem Urteil vor ein paar Tagen und den Diskussionen hier im Forum frage ich mich, ob es doch Sinn macht, für 2025 erneut Widerspruch einzulegen.
Wie ihr merkt, blicke ich bei dem Thema nicht ganz durch, und die ellenlangen Beiträge im Thread „[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18) Neu“ verstehe ich ehrlich gesagt nur teilweise.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Beste grüße
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Ob es sich lohnen wird, kann dir keiner sagen.
Ich habe letztes Jahr keinen Widerspruch eingelegt, werde es aber dieses Jahr wieder tun. Aus einem einfach Grund. Wer keinen Widerspruch einlegt, erhält regelmäßig keine Nachzahlungen, auch wenn der Dienstherr etwas anderes verspricht.
Den Thread zum Urteil kann man vergessen. Dort wird nur gemutmaßt. Grundsätzlich stehen wir in Sachsen gar nicht so schlecht da. Grundbesoldung solide, dazu Sonderzahlung jeden Monat. Familienzuschläge wurden passabel angehoben und die Beihilferegelungen sind nirgends so gut wie in Sachsen. (vor allem die Dauerhafte Übertragung der Bemessungsgrenzen ist stabil).
Gerade Kinderreichen Beamtenfamilien in der Fläche, dürften mehr als gut Leben.
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Danke für die schnelle Rückmeldung. Ich werde es wohl nochmal machen.
Im Zuge des Urteils habe ich auch mal geschaut, wie es den Kollegen aus den anderen Bundesländern geht und war erstaunt, dass Sachsen im Vergleich wirklich gut dasteht. Ich habe aber nur für meine Besoldungsgruppe geschaut. Für diese rechne ich daher auch nicht mit einer großen Rückzahlung. Aber wie du schon bezüglich des anderen Threads geschrieben hast, ist das natürlich auch nur eine Mutmaßung.
Beste grüße
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Ob es sich lohnen wird, kann dir keiner sagen.
Ich habe letztes Jahr keinen Widerspruch eingelegt, werde es aber dieses Jahr wieder tun. Aus einem einfach Grund. Wer keinen Widerspruch einlegt, erhält regelmäßig keine Nachzahlungen, auch wenn der Dienstherr etwas anderes verspricht.
Den Thread zum Urteil kann man vergessen. Dort wird nur gemutmaßt. Grundsätzlich stehen wir in Sachsen gar nicht so schlecht da. Grundbesoldung solide, dazu Sonderzahlung jeden Monat. Familienzuschläge wurden passabel angehoben und die Beihilferegelungen sind nirgends so gut wie in Sachsen. (vor allem die Dauerhafte Übertragung der Bemessungsgrenzen ist stabil).
Gerade Kinderreichen Beamtenfamilien in der Fläche, dürften mehr als gut Leben.
Ich bin zwar aus Thüringen, aber muss dir widersprechen. Also ja, dort wird gemutmaßt, wie man das Problem lösen kann, aber eindeutig ist:
A5 Stufe 1 in Sachsen ist der Referenzwert, dieser erhält 2024 2.743€ netto (verheiratet, 2 Kinder). Das MÄE in Sachsen lag 2024 bei ca. 2.080€.
Die errechnete Schwelle ergibt somit 3.827€. Also wird der A5/1 Beamte 2024 um 3.827€ - 2.743€ = 1.084€ unteralimentiert.
Ich denke nicht, dass eure Besoldung 2025 um 13.000€ angehoben wurde, weshalb auch definitiv Sachsen mit Abstand nicht korrekt alimentiert wird.
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Laut Rechner hier auf der Seite hat der A5/1 Beamte im Jahr 2025 mit FamZ in StKlasse 3 monatlich ein netto in Höhe von 3356.72 EUR.
Das Gap ist also geringer, aber immer noch 471 EUR.
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Laut Rechner hier auf der Seite hat der A5/1 Beamte im Jahr 2025 mit FamZ in StKlasse 3 monatlich ein netto in Höhe von 3356.72 EUR.
Das Gap ist also geringer, aber immer noch 471 EUR.
Ich habe den Rechner für 2024 (vor der Erhöhung im November, also 2024a) verwendet. 2025 ergibt sich auch ein anderer Median, welcher gewiss 4% höher sein dürfte als 2024.
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Ich habe geschrieben, dass Sachsen im Vergleich nicht schlecht da steht, nicht das die Besoldung einer aA Besoldung entspricht. Ich persönlich finde sie dennoch fair.
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Fair hin oder her. Verfassungsgemäß war sie scheinbar nicht. Im Vergleich zu anderen BL steht Sachsen natürlich nicht schlecht da.
Da ja der Landtag die Regierung aufgefordert hat bis 6/2025 einen Entwurf für eine neue Besoldungsstruktur vorzulegen, und diese den Termin nicht halten konnte, sollten die neuen Parameter (welche scheinbar schnell zu bestimmen sind) ja jetzt für Klarheit sorgen und der Emtwurf dementsprechend schnell da sein.
Oder meint ihr, Sachsen wartet ab bis Berlin geliefert hat?
Bis dahin könntem natürlich neue Beschlüsse des BVerfG veröffentlicht worden sein.
Wenn das nur annähernd so umgesetzt wird, wie einige Berechnungen das hier darlegen, dann werden viele DP nicht mehr so hoch bewertet. Könnte ich mir vorstellen
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sachsen ein Blaupause für andere Bundesländer vorlegt. Im Frühjahr kommt dann die Meldung, dass der Termin Q126 nicht gehalten werden kann, wegen des BVerfG Urteils :).
Vielleicht überraschen Sie uns aber auch.
Aus der Sicht des DH, wurde die aA Besoldung ja hergestellt und mit den Nachzahlungen das Thema für beendet erklärt. Bin gespannt, wie da reagiert wird. Vor dem Hintergrund, dass keine Kohle da ist, wird wohl nicht viel zu erwarten sein.
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Sachsen hat rund 300 Euro weniger Medianeinkommen im Monat als BW, zahlt aber z.B. bei A14 Endstufe rund 150 Euro mehr im Monat als BW. Außerdem 90% Beihilfe, richtig?
Sachsen ist derzeit quasi der Höchstbesolder, wenn man nur die offensichtlichen Gehaltsbestandteile anschaut.
Wegen dem niedrigeren Medianeinkommen und der derzeits bereits hohen Besoldung (Niveau oberhalb BW und Bayern), dürften die Auswirkungen für Sachsen eher weniger dramatisch werden.
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Sachsen hat rund 300 Euro weniger Medianeinkommen im Monat als BW, zahlt aber z.B. bei A14 Endstufe rund 150 Euro mehr im Monat als BW. Außerdem 90% Beihilfe, richtig?
Sachsen ist derzeit quasi der Höchstbesolder, wenn man nur die offensichtlichen Gehaltsbestandteile anschaut.
Wegen dem niedrigeren Medianeinkommen und der derzeits bereits hohen Besoldung (Niveau oberhalb BW und Bayern), dürften die Auswirkungen für Sachsen eher weniger dramatisch werden.
Jep, Sachsen hat in den letzten Jahren so einiges an der Besoldung geschraubt und fällt jetzt nicht so auf die Fres... wie fast alle anderen.
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Außerdem 90% Beihilfe, richtig?
Nur bei mind. 2 Kindern und auch nur an einen Ehepartner, falls beide verbeamtet sind.
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In Sachsen gibt es keine jährliche Sonderzahlung, dieser Bestandteil ist mit in den monatlichen Bezügen „ eingebaut“, deshalb steht Sachsen angeblich besser da.
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Ich glaube was auch vergessen wird. Es sind Durchschnittsgehälter. In Sachsen ist man nach 28Jahren in der letzten Stufe BZW. in den unteren noch länger, da man in Stufe 1 startet. Alle meine Kollegen in BW ubd Bay verdienen mehr als ich bei gleicher Besoldungsstufe. Und dann auch keine 70% Jahressonderzahlung. Ich werde wahrscheinlich mit 60 etwas mehr Brutto haben. Ansonsten sind bay und Bw sehr gut besoldet. Außer dass ich nicht in München wohnen muss, wobei Nordbayern auch sehr günstig zum Leben ist.
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Hat jemand schon einen Widerspruch vorliegen?
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Die GEW hat wieder Muster zum Download:
https://www.gew-sachsen.de/aktuelles/detailseite/widerspruch-bis-zum-jahresende-2025-einlegen-ansprueche-zur-amtsangemessenen-alimentation-sichern-kopie-1