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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Moni am 08.06.2025 08:50
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Hallo, ich benötige bitte eure Hilfe: ich habe zum 1.2.26 einen neuen Arbeitsvertrag. Meine jetzige Arbeitsstelle muss ich mit einer 4-monatigen Kündigungsfrist zum Quartalsende kündigen.
Wann muss ich konkret meine Kündigung abgeben?
VG Moni
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Quartalsende ist: 31.3.; 30.6., 30.9 und 31.12. eines Jahres. Wenn du fristgerecht kündigen willst, geht dieses also nur zum 31.12.2025. die Kündigung müsste dann 4 Monate vorher beim Arbeitgeber eingegangen sein (also am 31.8.25).
Eine Beendigung zum 31.1.26 ist dann im Wege einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseirigen Einvernehmen möglich. Also rechtzeitig mit dem Arbeitgeber sprechen.
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Danke für die Antwort. Ich kenne noch eine andere Auslegungsvariante: Ende des Quartals 30.9.25, die Kündigungsfrist von 4 Monaten wird ab diesem Zeitpunkt gezählt. Folglich wäre der 31.1.26 der letzte Arbeitstag.!?
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McOldie hat dir die passende und korrekte Antwort bereits gegeben. Wenn eine Kündigungsfrist "zum Quartalsende" vereinbart ist, dann ist auch nur zu solchen Terminen eine Kündigung (d.h. deren Wirkung) möglich; analog etwa auch bei Regelungen "zum Monatsende".
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Da gibt es keine Auslegungsvarianten.
Aber eine Anfrage zu einem Auflösungsvertrag würde ich empfehlen.
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Vielen Dank euch.
LG Moni