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Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Bürgy am 12.06.2025 11:46

Titel: Aus der Justiz heraus bewerben
Beitrag von: Bürgy am 12.06.2025 11:46
Hallo,

ich habe meinem Anstaltsleiter mitgeteilt, dass ich mich aus dem Justizvollzug an eine andere Behörde außerhalb der Justiz, wie z.B. eine Kreisverwaltung bewerben möchte.
Er schien ziemlich aufgebracht darüber und verlangte diese Bewerbungen über "seinen Tisch" laufen zu lassen. Mir ist bewusst, dass Bewerbungen innerhalb der Justiz über die jeweiligen Leitungen laufen.

Muss ich die "externe" Bewerbung über meinen Behördenleiter laufen lassen?
Über die Absicht einer Bewerbung ist er schon schriftlich informiert.
Titel: Antw:Aus der Justiz heraus bewerben
Beitrag von: clarion am 12.06.2025 20:04
Nein musst Du nicht, Du kannst den Behördenleiter mal fragen, wo das steht, dass man externe Bewerbungen über seinen Schreibtisch gehen müssen.

Die Frage ist nur,  ob man Dich gehen lässt.