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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ColeTrickle am 13.06.2025 12:20
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Hallo,
leider kommt es bei uns jedes Jahr vor, dass das Leistungsentgelt nicht rechtzeitig ausgezahlt wird. Gemäß Dienstvereinbarung müssen die Leistungsbeurteilungen bis Ende Februar des Folgejahres erfolgen, und die Auszahlung erfolgt daraufhin innerhalb von drei Monaten.
Wie würdet ihr diesbezüglich damit umgehen, dass jedes Jahr weder im Mai noch im Juni das Leistungsentgelt ausgezahlt wird?
PR weiß natürlich Bescheid, spricht es auch an, aber weiter passiert diesbezüglich nichts.
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Das Leistungsentgelt ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Ich weiß, dass ich dieses Geld zusätzlich zu meiner eigentlichen Bezahlung sicher einmal im Jahr erhalte. Das heißt für mich, ich plane es mir nicht ein, daher ist es mir auch egal, ob es im Mai, Juni oder erst im Juli oder August ausgezahlt wird. Ich sehe persönlich keinen Grund, sich deswegen aufzuregen.
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Es geht ja nicht darum, dass das Geld jemand eingeplant hat. Der AG hat entschieden, diese freiwillige Leistung zu zahlen und sich verpflichtet spätestens zum Mai auszuzahlen. Die Frage war, welche Möglichkeiten bestehen könnten, wenn er sich nicht an die eigene Dienstvereinbarung hält.
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Der Personalrat hat u.U. die Möglichkeit, die Einhaltung der Dienstvereinbarung im Rahmen eines Beschlussverfahrens gerichtlich durchzusetzen. Viel Erfolg.
https://www.bverwg.de/270619B5P2.18.0
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Personalrat die Einhaltung einer Dienstvereinbarung vor Gericht durchsetzen kann – auch wenn die Vereinbarung keine Sanktionen bei Verstößen vorsieht. Es besteht ein einklagbarer Anspruch auf vertragsgemäße Durchführung.
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Es geht ja nicht darum, dass das Geld jemand eingeplant hat. Der AG hat entschieden, diese freiwillige Leistung zu zahlen und sich verpflichtet spätestens zum Mai auszuzahlen. Die Frage war, welche Möglichkeiten bestehen könnten, wenn er sich nicht an die eigene Dienstvereinbarung hält.
Nein, die Frage war, wie andere damit umgehen würden. Mein Gott, da wird halt mal eine Frist nicht eingehalten, möglicherweise durch Priorisierung. ::) Am Ende gibt’s freiwillig was zum regulären Gehalt obendrauf. Einfach mal hinnehmen, statt sich aufregen.
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Wieso freiwillig? Wohl eher tariflich normiert und vorher von den Beschäftigten abgezwackt
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Wieso freiwillig? Wohl eher tariflich normiert und vorher von den Beschäftigten abgezwackt
Eben so sieht es aus. Es geht hier nicht um eine freiwillige Leistung im Sinne von Wasser zur Verfügung stellen im Sommer :)
Nein, die Frage war, wie andere damit umgehen würden. Mein Gott, da wird halt mal eine Frist nicht eingehalten, möglicherweise durch Priorisierung. ::) Am Ende gibt’s freiwillig was zum regulären Gehalt obendrauf. Einfach mal hinnehmen, statt sich aufregen.
Hast Recht, mein Gott. Bekommt man sein Geld halt etwas später, kann ja mal vorkommen. Priorisierung halt...
Schon lange im öD? ;) Scheint mir nicht so.
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Wenn die Rechtsgrundlage eine gültige Dienstvereinbarung auf Grundlage des § 18 TVöD ist und der Auszahlungszeitpunkt in der Dienstvereinbarung geregelt ist, ist der Anspruch fällig und dein Arbeitgeber ist im Verzug. D.h. du könntest ihm z.B. einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid zukommen lassen.